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Autor Thema: In Wohngemeinschaften muss nur einer Rundfunkbeitrag zahlen  (Gelesen 1262 mal)

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saarbruecker-zeitung.de, 27.01.2020

In Wohngemeinschaften muss nur einer Rundfunkbeitrag zahlen

dpa

Zitat
Wer nicht nachweisen kann, dass einer der Mitbewohner den Beitrag bereits gezahlt hat, wird zur Kasse gebeten, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Teilen sich mehrere Personen eine Wohnung, reicht es, wenn einer den Beitrag in Höhe von monatlich 17,50 Euro überweist. Alle anderen dürfen sich abmelden. Dafür müssen sie beim Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer des Zahlenden angeben.***

Die Verbraucherzentrale rät Studierenden und Auszubildenden, die in Wohngemeinschaften leben, den Beitragsservice bei Aus- und Einzüge […]

Weiterlesen auf:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/hochschule/in-wohngemeinschaften-muss-nur-einer-rundfunkbeitrag-zahlen_aid-48594605


***Edit "Bürger" - wichtiger Hinweis:
Die Weitergabe von Daten Dritter ist bei unbekannten Daten (wie z.B. Beitragsnummer) schlicht unmöglich und stößt selbst bei bekannten Daten auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken - siehe u.a. unter
Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg202680.html#msg202680


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2020, 15:34 von Bürger«
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Warum glaube ich inzwischen auch anderen Verlautbarungen der Verbraucherzentralen nicht mehr?
Hat wohl nicht nur der ÖRR ein Daseins- und Glaubwürdigkeitsproblem.


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h
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Warum glaube ich inzwischen auch anderen Verlautbarungen der Verbraucherzentralen nicht mehr?
Hat wohl nicht nur der ÖRR ein Daseins- und Glaubwürdigkeitsproblem.
Warum nicht? Z.B. deshalb:
SR Rundfunkrat:
Wolfgang Krause als Vorsitzender wiedergewählt

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26544.msg166895.html#msg166895
Wobei dagegen noch nicht mal was zu sagen wäre, wenn die Rundfunkräte ihren Pflichten unbeeinflusst und nicht -rein spekulativ meinerseits- getreu dem Leitsatz 'Wes Brot ich ess, des Lied ich sing' nachkommen würden. Die ordentlichen Aufwandsentschädigungen der Rundfunkräte werden natürlich von den LRAen (also den Beitragszahlern) bezahlt.

Ich nehme mal den 'Bitte nicht vertiefen'-Kommentar des Mods vorweg. ::)


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