Autor: 24. Januar 2020, 06:33
Wetterauer Zeitung, 23.01.2020
Rundfunkbeitrag 2019: Warum Sie ihn besser nicht bar bezahlenvon Jasmin Pospiech
Dass die Deutschen dazu verpflichtet sind, eine allgemeine Rundfunkgebühr zu zahlen, gefällt nicht jedem. Manche wehren sich – mit teils kuriosen Ideen.
Update vom 23. Januar 2020: Die Gerichtsentscheide der VG Frankfurt und Köln sowie dem OVG NRW aus dem Jahre 2017 gelten mittlerweile nicht mehr. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. März 2019 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag bar bezahlt werden kann. Das Urteil lautet folgendermaßen: "Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel).
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Weiterlesen auf: https://www.wetterauer-zeitung.de/ratgeber/geld/rundfunkbeitrag-bezahlen-2018-warum-besser-nicht-zr-8716814.htmlsiehe u.a. auch:
Steinhöfel: Tricksen und Täuschen – Der “Beitragsservice” und die Barzahlung vom 16.02.2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33085.0.htmlZur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread zu reinen "Informationszwecken" für die Diskussion geschlossen.
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»Letzte Änderung: 25. Januar 2020, 03:45 von Bürger«