Von der Prüfungspflicht des Jahresabschlusses für alle Anstalten ist auszugehen.
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Zu finden vielleicht am besten über die Suchfunktion des Bundesanzeiger.
Hier einmal ausführlicher für den MDR als einführendes Beispiel. Für ander Sender geht es am besten gleich zielstrebig
- zum Bundesanzeiger
- dort zur Suchfunkition zum letzten Geschäftsbericht
- und dort auf die letzten rund 2 Seiten,
- wo üblicherweise der Bestätigungsvermerk sein dürfte.
A) Für den MDR wird vom Rundfunkrat der Prüfer nicht namentlich benannt:
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Für 2017:
https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/presseinformationen/presseinformation-jahresabschluss-geschaeftsbericht-zweitausendsiebzehn-100.htmlsondern nur der Bestätigungsvermerk erwähnt.
Im Geschfätsbericht für 2018
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/finanzen/geschaeftsbericht-mdr-zweitausendachtzehn-100.htmlkommen die Wörter "Bestätigungsvermerk"
und die Prüfung ausführender "Wirtschaftsprüfer" nicht vor.
B. Aus MDR Betieligungsbericht 2015:
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- ausnahmsweise ohne Link, aber über Google ganz leicht zu finden -:
Sonderprüfung, also nicht Jahresabschluss. Meist sind das identische Prüf-Unternehmen. Interessant, in diesem Fall nicht, sondern KBMG AG:
Die MDRW erbringt kommerzielle Leistungen. Deshalb ist eine Prüfung der staatsver-
traglichen Vorgaben für kommerzielle Aktivitäten erforderlich. Für das Geschäftsjahr
2015 wurde die Marktkonformität der Leistungsbeziehungen nach § 16 d Abs. 1
Satz 2 RStV durch die Wirtschaftsprüfer der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Leipzig, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Es haben sich
keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Einhaltung der staatsver-
traglichen Vorgaben für kommerzielle Aktivitäten von Bedeutung sind.
C. Aus dem Bundesanzeiger 21. November 2017 : Geschäftsbericht für 2016
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- auch hier ohne Link, weil über Google mühelos zu finden: -
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Otter, Wirtschaftsprüfer
Franke, Wirtschaftsprüfer
Für Veröffentlichungen oder die Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der testierten Fassung abweichenden Form sowie für den Fall der Übersetzung
In andere Sprachen bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, falls dabei der von uns erteilte Bestätigungsvermerk zitiert wird oder ein Hinweis auf unsere Jahresabschlussprüfung
erfolgt; wir weisen hierzu auf die Bestimmungen des § 328 HGB hin.
3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 der Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, Leipzig, in der
Fassung der Anlage 1 den folgenden unter dem 28. April 2017 unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt
D. Hier Infos, was geprüft wird: - vormutlich für alle Landesanstalten ähnlich -
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- aus gleicher Quelle für den Jahresabschluss -
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Prüfungsgegenstand
Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren
•die Buchführung,
•der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang),
•der Lagebericht
der Rundfunkanstalt.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Intendantin der Rundfunk-
anstalt; dies gilt auch für die Angaben, die wir zu diesen Unterlagen erhalten haben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu
beurteilen.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder
den Lagebericht ergeben.
E. Natürlich sind im Geschäftsbericht und in der Bilanz die Rückstellungen beziffert.
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Beispiel: Für Pensionen.
Zum besseren Verständnis:
Würden beim MDR rund 500 Millionen Euro zusätzliche Rückstellungen für irgendwelche Zukunftslasten nötig werden, so würde sich das an dieser Stelle "Rückstellungen" im Geschäftsbericht niederschlagen.
Eine so hohe Summe wäre aber nicht normal. Das würde mit einer Bilanz der Überschuldung enden, was an sich das Leben eines Unternehmens beenden könnte.
F. Ab jetzt genügt kürzer.
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Für die anderen Sender genügt nun hier im Thread die geradlinige Ermittlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Bundesanzeiger. Das sollte also nicht so ausführlich sein wie hier im ersten Beispiel MDR, es sei denn, da sind für uns relevante Besonderheiten im Bestätigungsvermerk.