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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pjotre am 14. Januar 2020, 15:37

Titel: Wichtige neue Strategie: Wirtschaftsprüfer der Anstalten informieren
Beitrag von: pjotre am 14. Januar 2020, 15:37
1. Dieser Thread soll helfen, die Wirtschaftsprüfer für alle Rundfunk-Anstalten zu ermitteln.
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Gemeint: Für den Jahresabschluss. - "Sonderprüfungen" machen oft andere Prüfer.
Also für ARD, ZDF,.. und für alle anderen Fernseh- und Radio-Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtsperson.
Hier auch für Deutsche Welle, aber eher aus Sicht des postiven Vergleichsmaßstabs (Gehaltsniveau wohl nur wie öffentlicher Dienst).

Auch können hier später Updates der Adressen nachgetragen werden. Allerdings ändert sich der zuständige Prüfer der Jahresabschlüsse nicht häufig.

Man findet die Prüfer wohl über den Eintrag "Bestätigungsvermerk".
- Was ist das? https://de.wikipedia.org/wiki/Best%C3%A4tigungsvermerk (https://de.wikipedia.org/wiki/Best%C3%A4tigungsvermerk)
Eine Suche nach diesem Wort im Geschäftsbericht der Fernsehanstalt könnte das prüfende Unternehmen liefern.


2. Weniger bedeutsam - aber kann dennoch hier im Thread eingefügt werden - :
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Adressen der Landesrechnungshöfe.
Die Effizienz von Mitteilungen an die Rechnungshöfe wird oft überschätzt. Prüfungen erfolgen nur punktuell, ziemlich staatsnah, und es ist Einbahnstraße - Rückfluss von Bearbeitungsauskunft gibt es nicht.


3. Weniger bedeutsam: Die Wirtschaftsprüfer der Landesmedienanstalten.
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Diese Anstalten haben wir bisher nicht intensiv für Streite analysiert. Durch den geplanten neuen Medienstaatsvertrag wären sie zukünftig aufgewertet zu einer Schlüsselfunktion.


4. Was ist so wichtig bei den Wirtschaftsprüfern?
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a) Bilanzierungssystem im Austausch mit dem Beitragsservice ist in Köln unter mehrjährigem Änderungszwang. Ob die Landesanstalten allen ihren Prüfern bundesweit diese frohe Botschaft bereits kommuniziert haben?

b) Die sich abzeichenden Reduzierungen der Einnahmen sind bilanziell zu verdauen. Dafür brauchen die Prüfer neutrale Informationen für die Schätzwerte: Zweitwohnungsabgabe, Ausfälle durch zunehmenden Widerstand, Härtefall-Befreiung für Geringverdiener. Sollten die zukünftigen Reduzierungen die Gefahr der Überschuldung auslösen, so wird das den Prüfer nicht gleichgültig lassen.


5. Diskussion bitte allenfalls sehr kurz.
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Die übliche Journalisten-Regel: Nur bis etwa Zeile 10 lesen alle, alles Weitere kann man sich meistens sparen.
(Es sei denn, man kommuniziert diverse Punkte - dann Überschriften und maximal rund 10 Zeilen pro Überschift.)
... wer längere Diskussion machen will, macht am besten einen neuen Thread. Dieser hier soll straff zweckgebunden sein und dauerhaft so bleiben.
Titel: Re: Wichtige neue Strategie: Wirtschaftsprüfer der Anstalten informieren
Beitrag von: pinguin am 14. Januar 2020, 21:11
Nur ein Querverweis, da der "Jahresabschluß", wie er in diesem Thema hier erwähnt wird, der "Geschäftsbericht" darstellt, in dem auch die Wirtschaftsprüfer genannt sein könnten?

Werden die Geschäftsberichte der LRA im Bundesanzeiger veröffentlicht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32885.msg201595.html#msg201595

Nur zur Überlegung:
Vielleicht hat gar keine Wirtschaftsprüfung im Sinne der Bundesvorgaben je stattgefunden?
Titel: Re: Wichtige neue Strategie: Wirtschaftsprüfer der Anstalten informieren
Beitrag von: pjotre am 14. Januar 2020, 22:24
Von der Prüfungspflicht des Jahresabschlusses für alle Anstalten ist auszugehen.
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Zu finden vielleicht am besten über die Suchfunktion des Bundesanzeiger.
Hier einmal ausführlicher für den MDR als einführendes Beispiel. Für ander Sender geht es am besten gleich zielstrebig
- zum Bundesanzeiger
- dort zur Suchfunkition zum letzten Geschäftsbericht
- und dort auf die letzten rund 2 Seiten,
- wo üblicherweise der Bestätigungsvermerk sein dürfte.



A)  Für den MDR wird vom Rundfunkrat der Prüfer nicht namentlich benannt:
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Für 2017:  https://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/presseinformationen/presseinformation-jahresabschluss-geschaeftsbericht-zweitausendsiebzehn-100.html
sondern nur der Bestätigungsvermerk erwähnt.

Im Geschfätsbericht für 2018
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/finanzen/geschaeftsbericht-mdr-zweitausendachtzehn-100.html
kommen die Wörter "Bestätigungsvermerk"
und die Prüfung ausführender "Wirtschaftsprüfer" nicht vor.


B.  Aus MDR Betieligungsbericht 2015:
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- ausnahmsweise ohne Link, aber über Google ganz leicht zu finden -:
Sonderprüfung, also nicht Jahresabschluss. Meist sind das identische Prüf-Unternehmen. Interessant, in diesem Fall nicht, sondern KBMG AG:
Zitat
Die MDRW erbringt kommerzielle Leistungen. Deshalb ist eine Prüfung der staatsver-
traglichen Vorgaben für kommerzielle Aktivitäten erforderlich. Für das Geschäftsjahr
2015 wurde die Marktkonformität der Leistungsbeziehungen nach § 16 d Abs. 1
Satz 2 RStV durch die Wirtschaftsprüfer der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Leipzig, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Es haben sich
keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Einhaltung der staatsver-
traglichen Vorgaben für kommerzielle Aktivitäten von Bedeutung sind.


C. Aus dem Bundesanzeiger 21. November 2017 : Geschäftsbericht für 2016
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- auch hier ohne Link, weil über Google mühelos zu finden: -
Zitat
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Otter, Wirtschaftsprüfer
Franke, Wirtschaftsprüfer
Für Veröffentlichungen oder die Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der testierten Fassung abweichenden Form sowie für den Fall der Übersetzung
In andere Sprachen bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, falls dabei der von uns erteilte Bestätigungsvermerk zitiert wird oder ein Hinweis auf unsere Jahresabschlussprüfung
erfolgt; wir weisen hierzu auf die Bestimmungen des § 328 HGB hin.
3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 der Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, Leipzig, in der
Fassung der Anlage 1 den folgenden unter dem 28. April 2017 unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt


D. Hier Infos, was geprüft wird: - vormutlich für alle Landesanstalten ähnlich -
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- aus gleicher Quelle für den Jahresabschluss -
Zitat
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Prüfungsgegenstand
Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren
•die Buchführung,
•der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang),
•der Lagebericht
der Rundfunkanstalt.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Intendantin der Rundfunk-
anstalt; dies gilt auch für die Angaben, die wir zu diesen Unterlagen erhalten haben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu
beurteilen.

Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder
den Lagebericht ergeben.


E. Natürlich sind im Geschäftsbericht und in der Bilanz die Rückstellungen beziffert.
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Beispiel: Für Pensionen.

Zum besseren Verständnis:   
Würden beim MDR rund 500 Millionen Euro zusätzliche Rückstellungen für irgendwelche Zukunftslasten nötig werden, so würde sich das an dieser Stelle "Rückstellungen" im Geschäftsbericht niederschlagen.
Eine so hohe Summe wäre aber nicht normal. Das würde mit einer Bilanz der Überschuldung enden, was an sich das Leben eines Unternehmens beenden könnte.


F. Ab jetzt genügt kürzer.
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Für die anderen Sender genügt nun hier im Thread die geradlinige Ermittlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den Bundesanzeiger. Das sollte also nicht so ausführlich sein wie hier im ersten Beispiel MDR, es sei denn, da sind für uns relevante Besonderheiten im Bestätigungsvermerk.
Titel: Re: Wichtige neue Strategie: Wirtschaftsprüfer der Anstalten informieren
Beitrag von: pjotre am 15. Januar 2020, 11:04
Auch nur kurz und informativ, Diskussion darüber in diesem Threas allenfalls in Wenig-Zeilen-Disziplin:

Strafbarkeit von Falschbilanzierung:
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https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__331.html
Zitat
Handelsgesetzbuch
§ 331 Unrichtige Darstellung
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.    als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluß, im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung, im gesonderten nichtfinanziellen Bericht oder im Zwischenabschluß nach § 340a Abs. 3 unrichtig wiedergibt oder verschleiert,

Beispiel: Information an Unternehmensleiter
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über Rückstellungen-Pflicht in Größenordnung von einigen 100 Millionen Euro erfolgte mit Fristsetzung vor Ende 2018.
Der Leiter ließ diese Aufforderung rechtsfehlerhaft aus dem Unternehmen entfernen.
Die Bilanz für 2018 - inzwischen seit 2019 im Bundesanzeiger - macht beweiskräftig: Diese Rückstellung erfolgte nicht.

Der Wirtschaftsprüfer wird Anfang 2020 über die gemutmaßte Rückstellungspflicht informiert und entscheidet 2020 als gesetzlich verpflichtend, es in die Bilanz für 2019 zu integrieren. Sodann ist das ebenfalls und noch 2020 im Bundesanzeiger.

Falls ihr Richter sein würdet, wie würdet ihr diese rein fiktive Konstellation rechtlich werten, gemessen an oben § 331 HGB?
- Das war eine rein rhetorische Frage. Bitte keine Antwort-Meinungen hier im öffentlichen Forum. Solche Sachen sind rechtlich sensibel. -