Ihr vergesst, dass es um Lizenzfragen geht. Für Herrn D. und andere ist das eine ernste Schranke, so wie für uns Normalos es selbstverständlich ist, dass man nicht einfach einen Apfel aus der Straßenauslage eines Gemüsehändlers in den eigenen Jutebeutel herunterlädt (neudeutsch für: nimmt) und aber nicht drinnen an der Kasse bezahlt.
Man kann ziemlich sehr viel herunterladen. Ob man das auch "darf", ist eine erste Grauzone. Meines Wissens besteht beim Herunterladen aber noch "wenig" Verfolgungsdruck von seiten der Urheber gegen den Benutzer.
Wesentlich heftiger aber wird es, wenn es um das Anbieten oder ein Weitergeben von heruntergeladenen Inhalten geht. Da hatte z.B. die Musikindustrie in den dafür noch virulenten Nullerjahren eine ganze Menge Kids in ziemlich ordentliche pekuniäre Haftung genommen. Es gab Anwälte, die dann mit dem Herauspauken dieser Kids (und deren Väter) Geld verdient haben.
Und heute gibt es fiktive Sites *hust* wo man sich eine Fernleihe (mit Wochen Wartezeit) fiktiv sparen kann, weil man das ersehnte fiktive Fachbuch ja in Sekundenschn*röchel* Ähm, ich habe nichts geschrieben.
Hier konkret: Der Lehrer mag gerne LunaY-Sendungen herunterladen, aber er darf sie nicht im Unterricht verwenden, wenn er keine Lizenz hat. Auch wenn der Unterricht staatlich ist.
Es gab letztes oder vorletztes Jahr an deutschen Hochschulen ziemliches Theater zur Praxis, dass Lehrende Fachtexte jahr(zehnt)elang ohne Lizenz in ihren Kursen/Modulen/... angeboten hatten. Es war irrelevant, ob diese Kurse nur mit Einschreibeschlüssel zugänglich waren oder nicht. Mittlerweile schließen die Hochschulen auch über Online-Texte Gesamtverträge mit VG Wort ab, und die Fachtexte dürfen wohl nur noch über die Hochschulbibliothek bezogen werden.
Ich glaube, der Thread hier ist nunmehr ausdiskutiert...