Wer bereits für seinen Hauptwohnsitz monatlich 17,50 Euro für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme zahlt, muss das nicht auch noch für die Zweitwohnung tun.
Eine glatte Fehlinformation.
Man zahlt nicht für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme.
Man zahlt ausschließlich für das Innehaben einer Wohnung, unabhängig von jedem Empfang.
Somit stimmt der Titel schon: Kaum jemand kennt die Änderung seit dem 01.01.2013 wirklich.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht an einem Nebensatz des Artikels aufhalten und den "Urschleim" des gesamten Rundfunkbeitrags-Desasters und generelle Unmutsbekundungen zum xten Mal widerkäuen.
Hier im Thread bitte allenfalls zum Kern-Thema
Neue Regeln: So werden Sie endlich den doppelten Rundfunkbeitrag los
und zu den diesbezüglichen Aussagen des Artikels, d.h. zur Vermeidung der Zweitwohnungsabgabe.
Weitere abschweifende Beiträge wurden der Übersicht und Thementreue wegen entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)