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Autor Thema: Neue Regeln: So werden Sie endlich den doppelten Rundfunkbeitrag los  (Gelesen 1192 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Focus, 20.12.2019

Seit November gültig
Kaum jemand kennt neue Regeln: So werden Sie endlich den doppelten Rundfunkbeitrag los

Viele Zweitwohnungsbesitzer hatten in diesem Jahr ihre liebe Not, die doppelte Zahllast für Radio und TV abzuschütteln. Seit November gelten einfachere Regeln. Nur: Kaum jemand kennt sie.

Von Berrit Gräber

Zitat
Viele Besitzer von Neben- und Ferienwohnungen sind verärgert. Eigentlich sollten sie längst keinen doppelten Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon am 18. Juli 2018 geurteilt: Wer bereits für seinen Hauptwohnsitz monatlich 17,50 Euro für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme zahlt, muss das nicht auch noch für die Zweitwohnung tun.

Häufig hatten Betroffene aber Mühe, die Doppelbelastung tatsächlich loszuwerden. Wegen melderechtlicher Hürden lehnte der Rundfunkbeitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer wieder unzählige Anträge auf Befreiung ab. „Allein bei uns gingen wöchentlich viele Verbraucherbeschwerden ein“, berichtet Julia Zeller, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern in München. Damit soll jetzt Schluss sein. Seit 1. November gibt es einfachere Regeln. Aber: Wer sparen will, muss jetzt selbst handeln – und das möglichst rasch.

Das gilt
[…]
Hürden über Hürden
[…]
Endlich geht es weniger kompliziert
[…]
Das ist jetzt zu tun
[…]
Hier ist ebenfalls Handeln angesagt
[…]

Hinweis: Wer sich mit dem Antrag zur Befreiung von der doppelten Beitragspflicht schwer tut, kann sich Rat und Unterstützung holen bei vielen Verbraucherzentralen vor Ort. In vielen Fällen ist die Beratung kostenfrei wie etwa bei der VZ Bayern, Berlin oder Niedersachsen.

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/immobilien/praxistipps/seit-november-gueltig-kaum-jemand-kennt-neue-regeln-so-werden-sie-endlich-den-doppelten-rundfunkbeitrag-los_id_11477688.html

Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!


Bzgl. der Beratung durch die Verbraucherzentralen siehe u.a. auch:
[…]
Mögliche Interessenkonflikte:
In der Vergangenheit erhielten die Verbraucherzentralen Zuwendungen von den Rundfunkanstalten für ein "Beratungsangebot zum Rundfunkbeitrag". Auch war der frühere Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg Dr. Günter Hörmann gleichzeitig Mitglied im Rundfunkrat des NDR. Das galt (gilt?) auch für weitere Vorstände im Dunstkreis der Verbraucherzentralen.

Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0
Zitat
Wir stehen positiv hinter dem Beitrag und halten das Verfahren für fair", sagt Manuela Duda von der Verbraucherzentrale.
[…]
Inwiefern ist es gewährleistet, dass Verbraucherzentralen, die positiv hinter dem Beitrag stehen, im Sinne der Verbraucher informieren?
[…]
Inwiefern ist es rechtlich akzeptabel, dass Personen mit den Rundfunkanstalten in Zusammenhang gebracht werden, die Verbraucher selbstlos informieren können?
[…]
Inwiefern gehört es zum Auftrag der LRAs, dass die Rundfunkanstalten diese Verbraucherzentralen monetär unterstützen? Gemäß http://www.vz-nrw.de/20111 erhielt die Verbraucherzentrale NRW, im Jahr 2013, beispielsweise vom WDR Beratung Rundfunkgebühren im Wert von 214.372,21 €, wenn Person A das richtig zuordnet. (Stand dort ist der 17.05.2013, der tatsächliche im Jahr 2013 entstandene Betrag könnte also höher sein)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2019, 12:51 von Bürger«
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S
  • Beiträge: 1.136
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wer bereits für seinen Hauptwohnsitz monatlich 17,50 Euro für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme zahlt, muss das nicht auch noch für die Zweitwohnung tun.
Eine glatte Fehlinformation.
Man zahlt nicht für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme.
Man zahlt ausschließlich für das Innehaben einer Wohnung, unabhängig von jedem Empfang.
Somit stimmt der Titel schon: Kaum jemand kennt die Änderung seit dem 01.01.2013 wirklich.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht an einem Nebensatz des Artikels aufhalten und den "Urschleim" des gesamten Rundfunkbeitrags-Desasters und generelle Unmutsbekundungen zum xten Mal widerkäuen.
Hier im Thread bitte allenfalls zum Kern-Thema
Neue Regeln: So werden Sie endlich den doppelten Rundfunkbeitrag los
und zu den diesbezüglichen Aussagen des Artikels, d.h. zur Vermeidung der Zweitwohnungsabgabe.
Weitere abschweifende Beiträge wurden der Übersicht und Thementreue wegen entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2019, 12:52 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

 
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