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Autor Thema: Einschaltquoten-Humbug: 11% ARD, 13% ZDF – 100% daneben  (Gelesen 1742 mal)

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sciencefiles.org (blog), 07.12.2019

Einschaltquoten-Humbug: 11% ARD, 13% ZDF – 100% daneben


Zitat
Einschaltquoten. Ein Wort im Dauergebrauch. Wie so viele Worte im Dauergebrauch, ein Wort, von dem so gut wie niemand weiß, was es eigentlich bedeutet. Wenn, wie wir vor einigen Tagen berichtet haben, die Reichweite der ARD bei 14 bis 49jährigen nur noch rund 5,6% beträgt, dann ist das zunächst einmal wenig. Die Aussage basiert auf Daten, die wir aus den heiligen Hallen der öffentlich-Rechtlichen erhalten haben, und wenn man die Daten genauer betrachtet, die Rohdaten, dann ergibt sich etwas, was die meisten, die die Daten nutzen, einfach so hinnehmen: Am 14. November haben um 19.00 Uhr 260.000 Zuschauer im Alter von 14 bis 49 Jahren ZDF-heute angesehen. Das SAT1-Frühstücksfernsehen hatten morgens um 7.00 Uhr 280.000 Zuschauer unter den 14 bis 49jährigen. Das ZDF-Mittagsmagazin um 13.00 Uhr haben gerade noch 30.000 Zuschauer im Alter von 14 bis 49 Jahre angesehen. Und so geht das weiter.

Fällt Ihnen etwas auf?

260.000, 280.000, 30.000, nicht etwa 264.187 und 280.017 und 30.587, nein, 260.000, 280.000 und 30.000, runde Zahlen, ein untrügliches Anzeichen dafür, dass es sich um Schätzungen, nicht um TATSÄCHLICHE Zuschauerzahlen handelt.
Des Rätsels Lösung für die runden Zahlen findet sich in dem, was die meisten, die „Einschaltquoten“ im Mund führen, nicht wissen: WIE KOMMEN EINSCHALTQUOTEN ÜBERHAUPT ZUSTANDE?

Die höchst offiziellen und deshalb mit dem Siegel ihrer vermeintlichen Verlässlichkeit ausgezeichneten Einschaltquoten, findet man bei AGF. Schon einmal gehört? AGF? Die AGF wurde 1988 als Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung gegründet. Mittlerweile hat die technische Entwicklung die Benennung überholt. Deshalb nennt sich die GmbH nun „AGF-Videoforschung“ auch nicht wirklich up to date. Die AGF Videoforschung mit Sitz in Frankfurt ist eine GmbH, die […]

Weiterlesen auf:
https://sciencefiles.org/2019/12/07/einschaltquoten-humbug-11-ard-13-zdf-100-daneben/

siehe u.a. auch:
Erhebung der TV- Einschaltquoten bzw. Zuschauerquoten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18543.0.html

Interne Zahlen zeigen: ARD und ZDF ohne Reichweite
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32532.0.html


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Der Fund dieses Threads ist bedeutsam und ist von zentraler Bedeutung für Befreiungsrechte der Nichtzuschauer. Im einzelnen:


S1. Die Rechtsstreite zu Gunsten der Nichtszuschauer wurden vielleicht nur deshalb verloren
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BVerwG 2016, 2017, BVerfG 18. Juli 2018,
weil der Manipulation der Wahrheit durch die ARD-Juristen keine wissenschaftlich fundierte statistische Erarbeitung entgegengesetzt wurde.
Die Ursache ist vor allem: Mathematik der Statistik ist nicht Studiumsbestandteil für Juristen.

Hätte man den betreffenden Juristen diese Argumente beizeiten unterbreitet, so ist es leider dennoch vorherrschende Rechtsanwälte-Üblichkeit, alles als untauglich zu werten, was Mehrarbeit erzeugt und das Primat des Nur-juristen abmindert.


S2. Der Kernfehler war: Die absurde Fiktion, dass nur 3 Prozent im Land Nichtzuschauer sind
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- also durchgehend in der vorstehend bezeichneten Rechtsprechung.
Tatsächliche Quote: 30 %, bei Personen bis Alter 30 rund 70 % Nichtzuschauer.
Man zeige wir bitte, wo die die Bürger vertretenden Rechtsanwälte diese Wahrheit mit fachkundiger Statistik-Kompetenz vorgetragen und untermauert haben beim BVerfG.
In diesem Fall berichtige man mich bitte.

Bei den BVerwG-Einheits-Entscheiden 2016 und 2017 steht jedenfalls: 97 % Zuschauer.
Da sind noch diverse andere Fehlstellen im damaligen anwaltlichen Vortrag, aber dies wäre die wichtigste.


S3. Das neue Fundstück liefert noch klarer die Absurdität der die Wahrheit verzerrenden Statistiken.
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- siehe Eingangsbeitrag -
Die berufenen Professionen für statistische Fehleranalyse: Studierte wissenschaftlich Orientierte unter den Soziologen, ferner und immer Volkswirte.
Die Analyse - siehe den Link im Eingangsbeitrag - stammt aus dem Kreis von Soziologen.

Dem Bundesverfassungsgericht ging während der Anhörungsphase Herbst 2017 eine Analyse eines Volkswirts zu, die unter anderem die 30 % der Nichtzuschauer belegt, also die ins Verfahren mitgeschleppten Fehler des BVerwG widerlegt. Da aber die Rechtsanwälte dies wohl nirgends klar genug analysierten / belegten, konnte diese Hintergrund-Info beim Gericht für den Entscheid nicht aufgenommen werden. Auch hätte es ohnehin eigentlich schon in den Vorverfahren eingebracht werden müssen.


S4. Der damals maßgebliche Richter beim BVerwG ist inzwischen altersbedingt ausgeschieden.
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Nun sind dort Richter, die in der Internet-Welt "wissenschaftlich sozialisiert wurden".
Man müsste einen Anlauf nehmen, die in den Eingheits-Urteilen 2016, 2017 nach hier bestehender Meinung vorliegenden zahlreichen Fehler in einer nicht-öffentlichen Form einer Bearbeitung zuzuführen, wie das BVerwG damit nun umgehen könne.
Für die nötige umfangreiche qualifizierte Bearbeitung fehlt noch die Finanzgrundlage und dies Forum ist auch nicht ein besonders geeigneter Rahmen, dies zu lösen.


S5. Ein Pilotverfahren ist inzwischen in Bayern anhängig,
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von hier begleitet, das die Befreiungsrechte der Nichtzuschauer austragen will mit all dem, was bisher fehlte. Beim normalen Weg über BVerwG, BVerfG, EGMR, eventuell EuGH wären wir in vielleicht 4 bis 5 Jahren am Ziel. Das ist viel zu lange. 

Die schnellen alternativen Lösungen der Direktverfahren sind komplex und erfordern eine Qualifikation, die dort anfängt, wo Nur-Juristen am Ende sind mit ihrem Latein. Derartiges ist nicht kostenlos verfügbar, aber wegen der ideellen Bedeutung für maßvolles Geld.
Es wird zur Zeit anderweitig versucht, die Finanzierung zu erreichen. Dies kann nicht beruhigen. Eine Lösung der Finanzierungsaufgabe erscheint nicht gewährleistet. 


S6. Was trotzdem geschehen kann: (Befreiungsrecht der Nichtzuschauer)
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Mit den Argumenten der Fundstelle gemäß Eingangsbeitrag dieses Threads,
ergänzt durch vorstehende Zeilen,
kann jeder in eigener Sache Befreiung ab 2013 beantragen. Man kann darauf hinweisen, dass das BVerwG vom Gegner leider erfolgreich irregeführt wurde. Denn die "97 %", das Bundesverwaltungsgericht sagt ja im Einheits-Urteil 2016/2017 die Quelle für diesen seinen Irrtum.

Ein generalisierter Irrtum ist, man müsse bei Befreiungsanträgen einen Bescheid abwarten oder Fristen einhalten oder nur für 3 Monate widersprechen. Nein, der Bürger kann bei einer einheitlichen Abgabe jederzeit für die gesamte Dauer und die Zukunft Befreiung beantragen. Nur darf der Bürger dabei nicht bereits halbwegs zutreffend Abgelehntes wiederholen.

All dies ist im Rahmen einer Forumslogik nicht gut vermittelbar. Aber das, was Bürger machen könnten, ist komplex oder aussichtslos. Das nötige Komplexe ist irgendwo im Web, nützt aber wenig, wenn die Bürger es nicht anwenden wollen. Also erübrigt sich, auf die Fundstelle von komplexen Alternativen zu verweisen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2019, 20:05 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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