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Autor Thema: Aussetzung der Vollziehung bei Eingaben an die Hamburgische Bürgerschaft  (Gelesen 4407 mal)

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  • Beiträge: 3.247
Hab heute in der Bibliothek des VG Hamburg gestöbert:

Aus den Mitteilungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg Jahrgang 2017, Seite 10:

Zitat
...
4.
Aussetzung der Vollziehung
Eingaben stellen grundsätzlich keine Rechtsbehelfe dar und entfalten keine aufschiebende Wirkung. Zwischen Bürgerschaft und Senat wurde jedoch vereinbart, dass der Vollzug einer Entscheidung bis zur Abgabe einer Empfehlung durch den Eingabenausschuss ausgesetzt wird, sofern die Sach- und Rechtslage dies zulässt. Ist eine Aufschiebung der Maßnahme im Einzelfall nicht möglich, ist die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende  des Eingabenausschusses umgehend telefonisch von der fachlich zuständigen Staatsrätin bzw. dem Staatsrat (Gender- ::) ) zu unterrichten. Im EiVer ist die Aussetzung der Vollziehung voreingestellt, sie kann jederzeit von der zuständigen Behörde  :) geändert werden.

Also: Eingaben zum Rundfunkbeitrag, bis die Ärztin bzw. der Arzt kommt!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2019, 12:08 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

A
  • Beiträge: 15
Danke. Hat das aber auch nach einem für das Beitragsserviceopfer ungünstigen VG Urteil noch Zweck?


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