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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: seppl am 05. Dezember 2019, 17:48

Titel: Aussetzung der Vollziehung bei Eingaben an die Hamburgische Bürgerschaft
Beitrag von: seppl am 05. Dezember 2019, 17:48
Hab heute in der Bibliothek des VG Hamburg gestöbert:

Aus den Mitteilungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg Jahrgang 2017, Seite 10:

Zitat
...
4.
Aussetzung der Vollziehung
Eingaben stellen grundsätzlich keine Rechtsbehelfe dar und entfalten keine aufschiebende Wirkung. Zwischen Bürgerschaft und Senat wurde jedoch vereinbart, dass der Vollzug einer Entscheidung bis zur Abgabe einer Empfehlung durch den Eingabenausschuss ausgesetzt wird, sofern die Sach- und Rechtslage dies zulässt. Ist eine Aufschiebung der Maßnahme im Einzelfall nicht möglich, ist die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende  des Eingabenausschusses umgehend telefonisch von der fachlich zuständigen Staatsrätin bzw. dem Staatsrat (Gender- ::) ) zu unterrichten. Im EiVer ist die Aussetzung der Vollziehung voreingestellt, sie kann jederzeit von der zuständigen Behörde  :) geändert werden.

Also: Eingaben zum Rundfunkbeitrag, bis die Ärztin bzw. der Arzt kommt!
Titel: Re: Aussetzung der Vollziehung bei Eingaben an die Hamburgische Bürgerschaft
Beitrag von: Antiabzock am 25. November 2020, 06:38
Danke. Hat das aber auch nach einem für das Beitragsserviceopfer ungünstigen VG Urteil noch Zweck?