P1. Die Verfassungsbeschwerde wird dann wohl getextet werden
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und dann im Forum verfügbar werden (und auch auf einer anderen Plattform).
2 Schriftsatz-Leute kümmern sich drum, wieder einmal um das Jura-Strategische, das dort beginnt, wo das Latein der meisten Rechtsanwälte und Juristen endet.
P2. Wichtig die Links
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wie von @Bürger beigesteuert. Ja, darum geht es im Kern.
P3. Der Kern sei nochmals noch klarer herausgearbeitet: Landesrecht kann...
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Das Vorrecht der Kulturautonomie der Bundesländer endet an den jeweiligen Landesgrenzen. Die Bundesländer können durch Staatsverträge die Vollabdeckung des Bundesgebiets bewirken - so für das Staatsfernsehen ARD, ZDF,... und die Medizin-Studienplatz-Verteilung, übrigens 2 Sachen mit interessanten Parallelen.
P4. Auslands-Medien: Unterliegen dem Bundesrecht
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Beispiel: Deutsche Welle.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Welle"Finanzierung:Auch wenn die DW wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, erhält sie keine Zuwendungen aus den Rundfunkbeiträgen. Die Finanzierung der DW wird maßgeblich mit Steuergeldern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Deutsche Welle erhält ihren Zuschuss über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der seinerseits im Bundeshaushalt dem Einzelplan der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramts zugeordnet ist.[16] Daneben ist es der Deutschen Welle erlaubt, sonstige Einnahmen zu erzielen, etwa aus Werbung und Sponsoring (in der Diktion des Deutsche-Welle-Gesetzes „Sponsern“). Der Etat 2018 betrug 326 Millionen Euro.[17]
Übrigens ist Deutsche Welle ebenfalls ARD-Mitglied. Das ist schon wieder eine andere Front, wenn bei den Briefen in Sachen Rundfunkabgabe immer oben im Briefkopf ARD erscheint, obgleich "ARD" teils gar nicht rundfunkabgabe-berechtigt ist. Ich lasse das hier mal beiseite, weil zu sehr OFF TOPIC - ist aber streitstrategisch verwertbar. Nur mal als Andeutung:
- Den Widerspruch gegem eine Mahnung der Rundfunkabgabe könnte man dann ja auch an DEUTSCHE WELLE richten? Von dort kommt dann hoffentlich die Mitteilung, dass nichts zu zahlen sei. Man bedankt sich und Ende ist?
P5. Der geplante Medien-Staatsvertrag: In Kollision mit Bundes-"Kompetenz"
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Die Bundesländer regeln darin Lizenzierungs- und Bußgeldrechte für alles Deutschsprachige im Internet. Man erwartet also, illegale vollendete Tatsachen zu schaffen, und spekuliert auf Parteien-Bruderschaft, dass das auf Bundesebene nicht sabotiert werden wird.
Es ist aber eine bereits verfassungswidrige Handlung, überhaupt auf Exekutive-Ebene zu versuchen, den leider gemäß Empirie in Mediensachen erstaunlich abnick-freudigen Landesparlamenten ein erkennbar von vornherein verfassungswidriges Gesetz unterzujubeln.
Der Bürger kann Verfassungsbeschwerde auch vornehmen gegen verfassungswidriges bedeutsames Vorgehen der Exekturive - nicht nur gegen Gesetze und/oder deren Wirkung.
Beispiel, welchen Vorteil diese Strategie hat:
Zur Zeit ist eine Landesverfasssungsbeschwerde anhängig, von hier begleitet, dass Staats- / Senatskanzuleien präzise Bürgeranfragen sachbezogen zu beantworten haben und nicht einfach die seitenlangen Pseudo-Jura-Blabla- Textbausteine liefern dürfen. Auf diese Weise einfach die Nichtbeantwortung einer peinlichen Sache zu tarnen, das löst Recht zur Verfassungsbeschwerde aus und zwar sofort, weil es keinen "erschöpfbaren Rechtsweg" dagegen gibt.
P6. Die große politische Bedeutung aber liegt im offenkundigen Zensur-Effekt des Geplanten, und das wirkt "säkular".
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Die eindeutig stark ideoligische Ausrichtung von ARD-Landesanstalten und ZDF soll dann ab Mitte 2020 das gesamte Internet "zensieren" dürfen. Es läuft auf einen "gutmenschlichen Totalitarismus" hinaus und Totalitaristmus bleibt nie dauerhaft "gut"menschlich.
Das nun beginnenende Internet-Zeitalter soll nun also entsprechend die Weichen gestellt bekommen.
Hier geht es also um etwas vielfach Wichtigeres als die Rundfunkabgabe. Dies Forum und anderweitige Plattformen können nun hineinwachsen in eine vielfach größere Aufgabe und Bedeutung. Das wird nicht jedermann überzeugen, aber lassen wir das mal beiseite.
Natürlich geht es den Vordenkern unserer von uns "abgöttisch nicht-verehrten Gegner" nicht um Zensur, sondern nur um Garantie der Fortdauer ihrer Finanzprivilegien im Internet-Zeitalte, indem sie den Wettbewerb aufheben durch sie begünstigende Zensur-Regulierung des Marktes. Nur leider, Zensur ist Zensur und das droht.
P7. Ein ganz anderes verfassungsrechtliches Thema ist die Definitionsänderung für "Rundfunk".
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Das Wort kann man definieren, wie man will. Fernsehen als "Rundfunk" zu bezeichnen ist bereits ewig lange sprachliche Absurdität. Also schön, "Rundfunk" ist beim gesetzgebersichen Neuspreche ab bald dann "Informationsmedien, insbesondere per Internet".
Umdefinieren darf man. Die Staatskanzleien könnten rein hypothetisch definieren, dass "Rundfunk" ab jezt definiert sei als "voller Kartoffelsack", die Abnick-Parlamente von dieser Wahrheit überzeugen. und von da an wären die Verwaltungsgerichte daran gebunden.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die damaligen Entscheide der Finanzierungsprivilegien natürlich nicht auf as Internet bezogen, weil es dies noch nicht gab und nicht einmal vorgestellt werden konnte. Mit der Neudefinition im bundesweiten Landesrecht schießen die Neunmalklugen ("9" Intendanten) ein Eigentor: Sie entledigen sich damit der Privilegien aus der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für den früheren "Rundfunk"-Begriff.
P8. Diese Transformation hat schon mit dem letzten wesentlichen Rundfunkstaatsvertrag begonnen,
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gegen den von hier bereits Verfasssungsbeschwerde erfolgte zum Stich-Termin Oktober 2017. 'Was daraus wurde, ist nicht mit wenigen Worten formulierbar.
Jedenfalls sollte noch vor Beschlussfassung über das neue Gesetz bereits Antrag erfolgen, dass demnach die Rundfunkabgabe sofort nach Erlass des Gesetzes beim antragstellenden Bürger nicht mehr verlangt werden kann.
Auch kann Verfassungsbeschwerde dagegen erfolgen, dass die Länderchefs die Definitionshoheit der Rechtsbegriffe an sich ziehen wollen. Die Definition von rechtlich maßgeblichen Begriffen ist Privileg des Bundesrechts. Denn nur Bundesrecht kann dann - und nur dann - den autonomen Gesetzgebungs-Spielraum der Bundesländer definieren.
P9. Wirkung erzeugen:
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Dies muss gemacht werden durch geeignete Pressemitteilungen über die Beschweerden und Anträge
- und durch Mtiteilungen an alle 3000 Parlamentarierer bundesweit (deren Mail-Adressen sind hier verfügbar).