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Autor Thema: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]  (Gelesen 16030 mal)

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Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
Autor: 04. Dezember 2019, 07:28

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Süddeutsche Zeitung, 03.12.2019

Mediengesetze
Was ist Rundfunk?

Podcast, Youtube-Show, Insta-Story: Dass Rundfunk längst mehr sein kann als TV und Radio, soll mit dem Medienstaatsvertrag auch im Gesetz ankommen. Was das für Produzenten und Publikum bedeutet.

Von Benedikt Frank

Zitat
Früher war mehr Zapping: Heute wird gestreamt und ferngeschaut, gewischt und geblättert, geliked, kommentiert, geteilt. Nachrichten laufen als Tagesschau, Podcast oder Youtubevideo. Und wer ein Smartphone in der Tasche hat, kann damit Medieninhalte abrufen - oder auch produzieren. Die Gesetzgebung aber wackelt alldem noch hinterher. Das könnte die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Beschluss eines Medienstaatsvertrages am Donnerstag ändern. Was heißt das für Produzenten und Publikum? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist der Medienstaatsvertrag?
[…]
Warum dauert die Reform so lange?
[…]
Was sind die wichtigsten Neuerungen?
[…]
Was soll sich für Plattformen wie Facebook ändern?
[…]
Wer braucht künftig eine Lizenz zum Senden?
[…]
Ändert sich etwas beim Thema Werbung?
[…]
Wie reagieren die TV-Sender und Streaminganbieter?
[…]
Wann tritt der Medienstaatsvertrag in Kraft?
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/mediengesetze-was-ist-rundfunk-1.4708118


Siehe u.a. auch tangierende Diskussionen unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#1: 04. Dezember 2019, 16:53
Der "Herrscher" bei SZ wird sich (vermutl. zu spät) wundern, wenn er plötzlich für seine "Zeitung" sueddeutsche.de eine Sendelizenz braucht...


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#2: 04. Dezember 2019, 23:15
 @maikl_nait hat den passenden Kommentar geliefert.

1. Die Landesverfassungsbeschwerden werden erfolgen, sobald das Gesetz beschlossen ist.
----------------------------------------------------------------
Wegen der Bedeutung - nämlich Lizenzpflicht und Zensur für alles Deutschsprachige weltweit - ist bereits das Diskussionsstadium rechtswidrig. Staatskanzleien und Ministerpräsidenten ist es verfassungsrechtlich untersagt, den Abgeordnerten Gesetzestexte für Zensur vorzubereiten. Allein die Vorbereitung ist also bereits beschwerdefähig. Eine solche Verfassungsbeschwerde hat viel mehr subtile strategische Erfolgswirkung als eine Beschwerde, wenn das Gesetz bereits in den Stein einer Falschgesetzgebung gemeißelt ist.

Beide Beschwerden werden "unter politischem Druck abgebügelt", aber nur die vorzeitge hat dennoch volle Wirkung. Man beachte, dass die abgelehnte Beschwerde sodann Verfahrensrecht bei der EU und beim EGMR auslöst, weil der "Rechtsweg" sofort erschöpft ist.

2. Man muss das alles politik-strategisch und nicht juristisch interpretieren:
------------------------------------------------------------------------------------
Hier wird die Speise zubereitet, ohne den Gast im Restaurant zu fragen, was er eigentlich essen möchte und welche Ambiente-Musik aus dem Restaurant-Lautsprecher kommen soll. Wir Volkssouverän hauen auf die Pauke, dass wir es sind, die die Musik auswählen mit dem Geld, das von uns für eben diese Speisung und eben diese Musik kassiert wird.

Wir betteln nicht, wir beißen. Wir machen keine Bittsteller-Petitionen für das Abwimmel-Blabla, und lange hilflose Laien-Schriftsätze "bitte nicht, ich will das nicht". Wir machen Prozeduren, die eine Analyse rechtlich zwingend auslösen.

So lange unsere Paukenbedienung ohne gerichtlichen End-Entscheid ist, also EU-Kommission, EGMR, eventuell EuGH durch die EU-Kommission, muss der Gegner pausieren - oder falls nicht, hat er keine Planungssicherheit für sein Gesetz und die Finanzgrundlage. Davor aber haben die Privilegien-Besitzenden Angst wie der Teufel vor dem Weihwasser.


3. Wie schon Ende 2017 geschehen, werden nun in verbesserter Fortschreibung Verfassungsbeschwerden-Mustertexte
--------------------------------------------------------------
für alle Bundesländer verfügbar gemacht, ja rund 100 Seiten.
Dies ist keine Aktion des Forums. Die immer ganz wenigen, die einreichungswillig sind, bitte also private Nachricht per PM.
- Überflüssig für diejenigen, die als Spender für bisherige Aktionen sowieso auf dem Verteiler sind und etwa 1x im Monat News erhalten. Diese bekommen bei Verfügbarkeit die Info sowieso.


4. Wer dies nicht mitleisten, aber fördern möchte:
----------------------------------------------------------------
Dies ist nicht eine vom Forum beschlossene Maßnahme. Also nur per privater PM mehr über das in Arbeit Befindliche und wie man zur immensen Arbeit einen kleinen Motivierungs-Beitrag senden kann.
 


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#3: 05. Dezember 2019, 18:00
Berliner Zeitung, 05.12.2019

Smartphones und Streamingdienste dominieren den Markt

Diesen Donnerstag wird über den Medienstaatsvertrag entschieden. Er legt fest, was private und öffentlich-rechtliche Anbieter auf Plattformen aller Art tun dürfen.
Wer wählt welche Nachricht nach welchen Kriterien aus? Nutzer sollen in Zukunft besser erkennen können, mit welcher Systematik ihnen Inhalte angezeigt werden.


Von Jörg Hunke

Zitat
Ausgerechnet Frank Elstner äußerte sich jetzt sehr skeptisch zur Zukunft des Fernsehens. Im Interview mit der Bunten sagte einer der ganz großen TV-Stars des vergangenen Jahrhunderts, der mit „Wetten, dass …?“ Europas erfolgreichste Fernsehshow erfunden hatte: Das herkömmliche Fernsehen werde in Zukunft höchstwahrscheinlich nur noch die Nase vorn haben, wenn es Olympische Spiele oder Fußballendspiele übertrage.

Woran das liegt, lässt sich auch am Lebenslauf des inzwischen 77 Jahre alten Moderators erklären. Elstner betreibt inzwischen einen sehr erfolgreichen YouTube-Kanal („Wetten, das war’s?“), der so gut ankommt, dass der Streamingdienst Netflix sich die Rechte für eine Staffel gesichert hat. […]

Kein Fernsehzimmer
[…]
Wer bekommt die Lizenz?
[…]
Transparenz bei der Systematik
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/medien-smartphones-und-streamingdienste-dominieren-den-markt-li.2646


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#4: 05. Dezember 2019, 18:04

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Süddeutsche Zeitung, 05.12.2019

"Eine beinahe historische Entscheidung"

Der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda über den Beschluss der Ministerpräsidenten zum Medienstaatsvertrag, sperrige Begriffe und die Hoffnung auf mehr Transparenz im Netz.

Interview von Harald Hordych

Zitat
Am Donnerstag hat die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf für einen Medienstaatsvertrag abgesegnet. Damit wird der seit 1991 geltende alte Rundfunkstaatsvertrag durch ein Regelwerk ersetzt, das auch stärker digitale Medien in den Blick nimmt. Der Hamburger Senator für Kultur und Medien, Carsten Brosda (SPD), war an dem Staatsvertrag von den ersten Entwürfen im Jahr 2013 an beteiligt. Ein Gespräch über Wortungetüme und weitere Pläne.
[…]
Gibt der Medienstaatsvertrag nach vielen Jahren des Verhandelns und rasantem technischen Wandel denn den aktuellen Stand wieder? Müssten Sie nicht heute noch nachverhandeln?

Nicht nachverhandeln, aber weiter nachdenken. Wir müssen jetzt schon an die Erarbeitung der Punkte gehen, die wir noch nicht gelöst haben. Wie sieht ein Medienkonzentrationsrecht der Zukunft aus? Wie sichern wir Vielfalt auf der Anbieterseite? Müssen wir am Rundfunkbegriff und der Frage der Zulassung weiterarbeiten? Die Ländergemeinschaft sagt: Wir kümmern uns jetzt nicht mehr nur um Rundfunk, sondern erweitern das Feld um die kommunikative Öffentlichkeit unserer Gesellschaft. Das ist großartig und eine beinahe historische Entscheidung. Aber sie ist nur der erste Schritt auf einem neuen Weg.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-eine-beinahe-historische-entscheidung-1.4711555


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#5: 05. Dezember 2019, 18:13

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Welt, 04.12.2019

Meinungsvielfalt
Dieser Staatsvertrag für Medien geht alle etwas an

Machen YouTuber Rundfunk? Müssen journalistische Beiträge, die Meinungsvielfalt fördern, besonders leicht im Netz zu finden sein? Und muss Facebook erklären, welche Videos es seinen Nutzern zeigt? Der neue Medienstaatsvertrag soll diese Fragen klären.

Von Christian Meier

Zitat
[…]
Spätestens im Herbst kommenden Jahres müssen die Bestimmungen gelten, so sieht es eine Richtlinie der Europäischen Union vor. Ob der Medienstaatsvertrag nun ein Durchbruch, gar ein großer Wurf ist, als den die federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ihn bereits jetzt sieht, wird sich vor allem in der praktischen Umsetzung, der Akzeptanz und dem Ziel, Medienvielfalt und -freiheit zu sichern, zeigen. Darum geht dieser Staatsvertrag tatsächlich jeden etwas an.

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/kultur/medien/article204053838/Medienstaatsvertrag-Regeln-fuer-den-Rundfunk-gehen-alle-an.html


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#6: 05. Dezember 2019, 18:32

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FAZ+ (Abo), 05.12.2019

Ein Staatsvertrag fürs Internet

Medienpolitik ist in Deutschland Ländersache. Es dauert lange, bis Lösungen gefunden werden. Nun haben die Länder nach fünf Jahren einen Medienstaatsvertrag fertig, der Grundregeln für die digitale Welt formuliert. Was steht drin?

Von Helmut Hartung

Zitat
Der Medienstaatsvertrag ist neben der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das bedeutendste medienpolitische Projekt der letzten Jahre“, sagt die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD). „Unsere Medienlandschaft ist nicht trotz, sondern gerade wegen ihrer Regeln so vielfältig und qualitativ hochwertig. Beim Medienstaatsvertrag geht es daher um nicht weniger, als dieses System für die Zukunft fit zu machen und in seiner Vielfalt zu erhalten.“

Mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind die Länder durch das Index-Modell in einer Sackgasse gelandet, doch mit dem Medienstaatsvertrag ist nach fünfjähriger intensiver Debatte, mit Expertenanhörungen, kontroverser Auseinandersetzung und zwei Entwürfen ein respektables Ergebnis gelungen. Dieser Rechtsrahmen für die digitale Medienwelt taugt als Blaupause für eine europäische Lösung, denn Medienplattformen und Intermediäre sind bisher EU-weit nicht geregelt.
[…]

Weiterlesen auf (Abo):
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-bundeslaender-verabschieden-einen-medienstaatsvertrag-16517235.html


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#7: 05. Dezember 2019, 21:34
Auf die Verfassungswidrigkeit schon auf dieser Vorschlagsebene wird nochmals hingewiesen.
Siehe den Beitrag von @pjotre von gestern in diesem Thread.


a) Man beachte übrigens, hier geht es um Regelung der Medienzukunft,
--------------------------------------------------------------------------
ist also nicht ein "Rundfunk-Staatsvertrag", sondern muss Bundesrecht sein, weil elementare Vorstufe für die Definition und Deutung des Medienprivilegs der Länder.  Ob die Bundesländer überhaupt die Entscheidungskompetenz hierfür haben, ist zweifelhaft. Sie haben nicht das Recht, sich selber zu definieren, welche Rechte-Regelung der Bund ihnen zu überlassen hat. Denn das ist ausschleßliche Bundeskompetenz.

Insbesondere geht es in wesentlichem Umfang um Wettbewerbsrecht und zwar um solches, für das das Bundeskartellamt zuständig ist. Schon allein diese Teile des Geplanten sind als "vorsätzlich verfassungswidrig" anzusehen?


b) Verfassungswidrig ist ferner beispielsweise,
---------------------------------------------------
dass eine einzige winzige Landesmedienanstalt - Beispiel Saarland - sodann Weltweit-Entscheide für Deutschland insgesamt treffen kann; inklusive Zensur ja nach Laune der dort staatsfern sitzenden Vertreter beispielsweise von politischen Parteien? 
Es sind auch andere Verfassungswidrigkeiten enthalten.


c) Ferner: Die Umdefinition des Begriffes Rundfunk
---------------------------------------------------------------
führt beispielsweise dazu, dass alle frühere Rechtsprechung BVerfG "pro Rundfunk" nicht mehr als gültlg angesehen werden kann, sondern bedingt, das die BVerfG-Gestaltung neu erfolgen muss.
Will heißen, das in dieser Rechtsprechung verankerte Beitragskonzept schwebt ebenfalls dann im rechtsleeren Raum.


d) Es sei nochmals auf den Beitrag von gestern hingewiesen.
-------------------------------------------------------
0 PM hierauf, das zeigt, wir müssen mehr Handlungswillen zurück gewinnen? Sind die Helden müde geworden?
Oder aber, ich liege völlig falsch? Kann ja sein.


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#8: 05. Dezember 2019, 21:38

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/teltarif.png

teltarif.de, 05.12.2019

Medienstaatsvertrag: Neue Regeln für Online-Plattformen
Im Vergleich zu heute war das Rund­funk­system Anfang der 1990er Jahre noch über­schaubar. Das Internet hat neue Platt­formen geschaffen, die Medi­enin­halte trans­portieren. Für sie soll künftig auch ein Staats­vertrag gelten.

Zitat
Der seit 1991 geltende Rund­funk­staats­vertrag soll durch einen neuen Medi­enstaats­vertrag ersetzt werden. Die Minis­terprä­sidenten fassten heute auf ihrer Konfe­renz in Berlin einen entspre­chenden Beschluss zu einem Vertrags­entwurf. Die rhein­land-pfäl­zische Minis­terprä­sidentin Malu Dreyer (SPD)* sprach in einer anschlie­ßenden Pres­sekon­ferenz von einem "Meilen­stein". Anders als früher soll das Regel­werk auch verstärkt Internet-Platt­formen abde­cken, die Medi­enin­halte bereit­stellen und diese selbst nicht herstellen. [...]

Der Staats­vertrag soll künftig auch für Inter­mediäre, Platt­formen und Benut­zerober­flächen gelten. […]

Text muss erst der Euro­päischen Kommis­sion vorge­legt werden
[…]
Zu den Details des Medi­enstaats­vertrages gehören laut früheren Entwürfen unter anderem: Bei Diensten wie Smart-TVs - das sind Fern­sehge­räte mit Internet- und Zusatz­funk­tion - soll gewähr­leistet werden, dass Medi­enin­halte mit einem gesell­schaft­lichen Mehr­wert leicht auffindbar sind und nicht in der Masse unter­gehen. Krite­rien können jour­nalis­tischer Nach­rich­tenge­halt und Anteil von regio­naler Bericht­erstat­tung sein.

Defi­nition von "Rund­funk" soll neu gefasst werden
[…]

Margit Stumpp: Google, Face­book und YouTube müssen regu­liert werden
[…]

weiterlesen:
https://teltarif.de/medienstaatsvertrag-google-facebook-youtube/news/78902.html

* Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist in Personalunion Verwaltungsratsvorsitzende des ZDF, Chefin der Rundfunkkommission der Länder und als Ministerpräsidentin für das Landesrundfunkrecht in Rheinland-Pfalz zuständig. Sie hat damit maßgeblichen Einfluss auf die Kontrolle der privaten Medienkonkurrenz, die Finanzausstattung (KEF) der öffentlich Rechtlichen und den Rahmen dessen, was ARD und ZDF auch an Online-Angeboten anbieten dürfen.


Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Redaktion und Autor des Artikels - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln einschl. Anonymisierungen etc.
Danke für die aktive Mitwirkung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2019, 07:05 von ChrisLPZ«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#9: 05. Dezember 2019, 22:30
Guten TagX,

3. Wie schon Ende 2017 geschehen, werden nun in verbesserter Fortschreibung Verfassungsbeschwerden-Mustertexte
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Pjotre vielleicht hast du keine PM´s erhalten, weil "deine Aktion keine vom Forum beschlossene Maßnahme" ist.
Hier bei
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
werden selten "Maßnahmen" beschlossen.
Bei
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
macht jeder ditt watt er/sie leisten kann. Kostenlos und glutenfrei.

Stell doch deine Entwürfe kostenlos bei der Nummero Uno Plattform:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php
öffentlich ein! Da kriegste dann im Thread ein Feedback und musst nicht sehnsüchtig auf PM´s warten.

Kostenlose VolXverfassungsbeschwerden gegen den Medienstaatsvertrag, demnächst bei:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php

VIVA Pjotre! Unterstützt diese Aktion von Pjotre bei
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durch positive Kommentare in seinem - demnächst verfügbaren - Thread bei
https://gez-boykott.de/Forum/index.php

 :)


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#10: 05. Dezember 2019, 22:50
Gut gesprochen, @Profät !
Du kannst Schriftsatz, wie wir wissen und das wird sehr respektiert. SchriftsatziX-Meister. Und sogar immer garantiert glutenfrei, lactosefrei und kostenlos und kosher, kann allerdings manchmal Spuren von Hinkelsteinen enthalten.
Wer es kostenlos machen kann, das ist natürlich gut und guter und am gutesten.

Also o.k., @ProfätiX , übernimm das RuderiX, mach kostenlos für uns diese Verfassungsbeschwerde. @pjotre ist zufrieden und ist dann entlassen aus dem zwingend nötigen Streit gegen die hier drohende Zensur-Gesetzgebung für die nächsten 20++ Jahre.

Nachtrag einige Minuten später: Wir sind gerade dabei, das intern geeignet zu deichseln.


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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#11: 06. Dezember 2019, 14:11
Die Forderung nach leichter Auffindbarkeit von Inhalten in den Menüs von Smart-TV , wenn die Inhalte die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt bieten, ist ziemlich hirnrissig. Smart-TV-Geräte sind TV-Geräte und die bieten seit Urzeiten einen Sendersuchlauf, der schlicht den Frequenzbereich nach Sendern absucht. Wenn via Satellit "Das Erste" erst an Platz 356 kommt, dann liegt dies Plazierung nicht am Smart-TV sondern an der Frequenz/dem Kanal. Wie man sich die gefundenen Sender sortiert und welche man nutzt ist einzig dem Nutzer bzw. Besitzer des Gerätes überlassen. Vergleichbares gilt für einen PC, ein Smartphone etc. auf denen ein Internet-Browser installiert ist, bzw. dem Smart-TV mit denen man auf das Internet und sogenannte Mediatheken zugreift. Die Kontrolle über die Favoriten und die Seiten/Mediatheken, die ein Benutzer (bevorzugt) aufruft, liegt bei eben diesem und nicht bei Politikern die sich Gesetze ausdenken.

Die sogenannten "Intermediäre", ein selten dämlicher Begriff, dürfen also Inhalte nicht unterdrücken. Das ist putzig! Wer seine Morgenzeitung aufschlägt, der stellt schon immer fest dass in der gar nicht alles berichtet wird, was im näheren Umfeld, in Deutschland oder der Welt passiert ist. Und wohl niemand glaubt ernsthaft, dass in 15-30 minütigen Nachrichtensendungen alle Ereignisse der Welt berichtet werden. Noch weniger gilt das für Hörfunknachrichten, die oft nicht einmal 3 Minuten umfassen. Dass die Nachrichtenauswahl der Sender zufällig ist bzw. die Relevanz objektiv bewertet wird, nimmt wohl ebenfalls keiner an, der gelegentlich Informationen aus unterschiedliche Quellen vergleicht. Ich erinnere mich auch, dass nach der Einführung von DVB-T die Settop-Box in der Lage war unzählige Hörfunksender zu übertragen, nur das die "Weisheit" der Politiker eine geeignete digitale Ausstrahlung der Hörfunksender nicht zuließ.
Aber im Internet soll man künftig alles finden. Tatsächlich? Google hat man doch schon per Gerichtsentscheid gezwungen Links auf unliebsame Seiten zu sperren, sogar weltweite Sperren sind machbar (1, 2). Und auch Internetzugangsprovider (ISP) müssen bestimmte Seiten/Angebote zu sperren, z. B. solche mit Urheberrechtsverletzungen, radikalem Inhalt oder Anleitungen zum Bombenbau (3). Die Vermutung ist naheliegend, dass Politik und Staat noch stärker bestimmen wollen, was wir sehen und lesen können. Man nennt das bekanntlich Zensur.

Fernsehen im Internet?

Ja, es gibt die Möglichkeit über das Internet bewegte Bilder (Videos) zu transportieren, wenn die verfügbare Bandbreite hoch genug ist. Aber ist das dann schon Rundfunk? Rundfunk ist ein unidirektionaler Dienst, der in Echtzeit Sendungen an eine Vielzahl von Empfängern überträgt, wobei die Sendungen typischer Weise einem Sendeplan folgen. Die Übertragung eines Videos oder Musikstücks auf Abruf ist kein Rundfunk. Einmal, weil dies keine in Echtzeit stattfindende Sendung ist, zum anderen als es sich um eine gezielte Datenübertragung an ein Individuum handelt. Und einen Sendeplan braucht es für einen individuellen Abruf auch nicht. Wer die verkorxte Rundfunkgesetzgebung zu verantworten hat, kann mit einer Mediengesetzgebung im Grunde nur Murks zu Stande bringen.

M. Boettcher

(1) https://www.ra-plutte.de/google-sperrung-links-persoenlichkeitsrechtsverletzungen/
(2) https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-muss-bestimmte-suchergebnisse-weltweit-sperren-urteil-in-kanada-a-1154999.html
(3) https://www.sueddeutsche.de/digital/bundesgerichtshof-gema-gegen-telekom-dieses-urteil-ermoeglicht-das-sperren-von-webseiten-1.2755438


Edit "Bürger": Siehe tangierend dazu u.a. auch unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#12: 06. Dezember 2019, 15:00
Wer seine Morgenzeitung aufschlägt, der stellt schon immer fest dass in der gar nicht alles berichtet wird, was im näheren Umfeld, in Deutschland oder der Welt passiert ist.
Nur kleine Randbemerkung: So manch Printmedium mit Onlinauftritt stellt einen Teil der Artikel entweder nur Online oder nur in der Printversion zur Verfügung, und zuweilen hat es dann zusätzlich noch Lokalausgaben, die sich bspw. an Landkreisen orientieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2019, 15:14 von Bürger«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#13: 06. Dezember 2019, 15:58
P1. Die Verfassungsbeschwerde wird dann wohl getextet werden
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 und dann im Forum verfügbar werden (und auch auf einer anderen Plattform).
2 Schriftsatz-Leute kümmern sich drum, wieder einmal um das Jura-Strategische, das dort beginnt, wo das Latein der meisten Rechtsanwälte und Juristen endet.

P2. Wichtig die Links
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wie von @Bürger beigesteuert. Ja, darum geht es im Kern.


P3. Der Kern sei nochmals noch klarer herausgearbeitet: Landesrecht kann...
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Das Vorrecht der Kulturautonomie der Bundesländer endet an den jeweiligen Landesgrenzen. Die Bundesländer können durch Staatsverträge die Vollabdeckung des Bundesgebiets bewirken - so für das Staatsfernsehen ARD, ZDF,... und die Medizin-Studienplatz-Verteilung, übrigens 2 Sachen mit interessanten Parallelen.


P4. Auslands-Medien: Unterliegen dem Bundesrecht
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Beispiel: Deutsche Welle.    https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Welle
Zitat
"Finanzierung:Auch wenn die DW wie die übrigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, erhält sie keine Zuwendungen aus den Rundfunkbeiträgen. Die Finanzierung der DW wird maßgeblich mit Steuergeldern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Deutsche Welle erhält ihren Zuschuss über den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der seinerseits im Bundeshaushalt dem Einzelplan der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramts zugeordnet ist.[16] Daneben ist es der Deutschen Welle erlaubt, sonstige Einnahmen zu erzielen, etwa aus Werbung und Sponsoring (in der Diktion des Deutsche-Welle-Gesetzes „Sponsern“). Der Etat 2018 betrug 326 Millionen Euro.[17]

Übrigens ist Deutsche Welle ebenfalls ARD-Mitglied. Das ist schon wieder eine andere Front, wenn bei den Briefen in Sachen Rundfunkabgabe immer oben im Briefkopf ARD erscheint, obgleich "ARD" teils gar nicht rundfunkabgabe-berechtigt ist. Ich lasse das hier mal beiseite, weil zu sehr OFF TOPIC - ist aber streitstrategisch verwertbar.  Nur mal als Andeutung:

- Den Widerspruch gegem eine Mahnung der Rundfunkabgabe könnte man dann ja auch an DEUTSCHE WELLE richten? Von dort kommt dann hoffentlich die Mitteilung, dass nichts zu zahlen sei. Man bedankt sich und Ende ist?


P5. Der geplante Medien-Staatsvertrag: In Kollision mit Bundes-"Kompetenz"
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Die Bundesländer regeln darin Lizenzierungs- und Bußgeldrechte für alles Deutschsprachige im Internet. Man erwartet also, illegale vollendete Tatsachen zu schaffen, und spekuliert auf Parteien-Bruderschaft, dass das auf Bundesebene nicht sabotiert werden wird.

Es ist aber eine bereits verfassungswidrige Handlung, überhaupt auf Exekutive-Ebene zu versuchen, den leider gemäß Empirie in Mediensachen erstaunlich abnick-freudigen Landesparlamenten ein erkennbar von vornherein verfassungswidriges Gesetz unterzujubeln.
Der Bürger kann Verfassungsbeschwerde auch vornehmen gegen verfassungswidriges bedeutsames Vorgehen der Exekturive - nicht nur gegen Gesetze und/oder deren Wirkung.

Beispiel, welchen Vorteil diese Strategie hat:
Zur Zeit ist eine Landesverfasssungsbeschwerde anhängig, von hier begleitet, dass Staats- / Senatskanzuleien präzise Bürgeranfragen sachbezogen zu beantworten haben und nicht einfach die seitenlangen Pseudo-Jura-Blabla- Textbausteine liefern dürfen. Auf diese Weise einfach die Nichtbeantwortung einer peinlichen Sache zu tarnen, das löst Recht zur Verfassungsbeschwerde aus und zwar sofort, weil es keinen "erschöpfbaren Rechtsweg" dagegen gibt.


P6. Die große politische Bedeutung aber liegt im offenkundigen Zensur-Effekt des Geplanten, und das wirkt "säkular".
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Die eindeutig stark ideoligische Ausrichtung von ARD-Landesanstalten und  ZDF soll dann ab Mitte 2020 das gesamte Internet "zensieren" dürfen. Es läuft auf einen "gutmenschlichen Totalitarismus" hinaus und Totalitaristmus bleibt nie dauerhaft "gut"menschlich.
Das nun beginnenende Internet-Zeitalter soll nun also entsprechend die Weichen gestellt bekommen.

Hier geht es also um etwas vielfach Wichtigeres als die Rundfunkabgabe. Dies Forum und anderweitige Plattformen können nun hineinwachsen in eine vielfach größere Aufgabe und Bedeutung. Das wird nicht jedermann überzeugen, aber lassen wir das mal beiseite.

Natürlich geht es den Vordenkern unserer von uns "abgöttisch nicht-verehrten Gegner" nicht um Zensur, sondern nur um Garantie der Fortdauer ihrer Finanzprivilegien im Internet-Zeitalte, indem sie den Wettbewerb aufheben durch sie begünstigende Zensur-Regulierung des Marktes. Nur leider, Zensur ist Zensur und das droht.


P7. Ein ganz anderes verfassungsrechtliches Thema ist die Definitionsänderung für "Rundfunk".
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Das Wort kann man definieren, wie man will. Fernsehen als "Rundfunk" zu bezeichnen ist bereits ewig lange sprachliche Absurdität. Also schön, "Rundfunk" ist beim gesetzgebersichen Neuspreche ab bald dann "Informationsmedien, insbesondere per Internet".
Umdefinieren darf man. Die Staatskanzleien könnten rein hypothetisch definieren, dass "Rundfunk" ab jezt definiert sei als "voller Kartoffelsack", die Abnick-Parlamente von dieser Wahrheit überzeugen. und von da an wären die Verwaltungsgerichte daran gebunden.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht die damaligen Entscheide der Finanzierungsprivilegien natürlich nicht auf as Internet bezogen, weil es dies noch nicht gab und nicht einmal vorgestellt werden konnte. Mit der Neudefinition im bundesweiten Landesrecht schießen die Neunmalklugen ("9" Intendanten) ein Eigentor: Sie entledigen sich damit der Privilegien aus der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für den früheren "Rundfunk"-Begriff.


P8. Diese Transformation hat schon mit dem letzten wesentlichen Rundfunkstaatsvertrag begonnen,
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gegen den von hier bereits Verfasssungsbeschwerde erfolgte zum Stich-Termin Oktober 2017. 'Was daraus wurde, ist nicht mit wenigen Worten formulierbar.
Jedenfalls sollte noch vor Beschlussfassung über das neue Gesetz bereits Antrag erfolgen, dass demnach die Rundfunkabgabe sofort nach Erlass des Gesetzes beim antragstellenden Bürger nicht mehr verlangt werden kann.

Auch kann Verfassungsbeschwerde dagegen erfolgen, dass die Länderchefs die Definitionshoheit der Rechtsbegriffe an sich ziehen wollen. Die Definition von rechtlich maßgeblichen Begriffen ist Privileg des Bundesrechts. Denn nur Bundesrecht kann dann - und nur dann - den autonomen Gesetzgebungs-Spielraum der Bundesländer definieren.


P9. Wirkung erzeugen:
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Dies muss gemacht werden durch geeignete Pressemitteilungen über die Beschweerden und Anträge
- und durch Mtiteilungen an alle 3000 Parlamentarierer bundesweit (deren Mail-Adressen sind hier verfügbar).


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Re: Medienstaatsvertrag [Sammelthread]
#14: 06. Dezember 2019, 18:52
Wie geht es weiter bergab, mit der Informellen Selbstbestimmung.


P6. Die große politische Bedeutung aber liegt im offenkundigen Zensur-Effekt des Geplanten, und das wirkt "säkular".
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Die eindeutig stark ideoligische Ausrichtung von ARD-Landesanstalten und  ZDF soll dann ab Mitte 2020 das gesamte Internet "zensieren" dürfen. Es läuft auf einen "gutmenschlichen Totalitarismus" hinaus und Totalitarismus bleibt nie dauerhaft "gut"menschlich.
Das nun beginnenende Internet-Zeitalter soll nun also entsprechend die Weichen gestellt bekommen.

Es geht darum, auszuprobieren, was machbar ist. - Der Totalitarismus fängt mit kleinen Sachen an. Hier mal die Leute zwingen, da mal die Leute einschränken. Wenn sich niemand wehrt, sagen sich die Machthaber, "Es geht doch".

Die Politik repräsentiert schon lange nicht mehr die Bürgerinteressen. Das Grundrecht auf Informelle Selbstbestimmung kommt unter die Räder, in einer Mediendiktatur.

Zum Schluss haben wir nur noch den großen Propagandaapparat, öffentlicher Rundfunk, und die Presse, Privatfunk, als gleichgeschaltete Multiplikatoren, die ebenfalls am Beitragstropf hängen. Dann das Internet kontinuierlich schlechtreden. Entsprechende Werbe- und Promotionagenturen lassen sich gerne bezahlen. Und beliebte "freie" Kommunikationskanäle unterlaufen, aufkaufen, damit die Gleichschaltung gelingt.

Zum Schluss denken wir alle das Gleiche und beten die Parteien an.  ;D ::)


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