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"Der Beauftragtendienst ist überwiegend in einem Pyramidensystem organisiert. Das heißt, es gibt so genannte Hauptbeauftragte (HBA), die einen Vertrag mit der jeweiligen Landesrundfunkanstalt haben. Diese können wiederum Verträge mit Unterbeauftragten (UBA) abschließen, die für die HBA arbeiten und mit ihnen auch abrechnen. UBA haben also keinen Vertrag mit der Rundfunkanstalt. Der HBA zahlt ihnen direkt ihren Anteil aus. In einem konkreten Fall bekam der UBA vom HBA einen Anteil von sieben Prozent bei Nachzahlungen, während der HBA 40 Prozent kassiert hatte. Der HBA bekommt also Geld, das er selber eingetrieben hat und zusätzlich Geld, das seine diversen UBA besorgt haben."
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Die Freigabe von Informationen über den Beauftragtendienst könne »dazu führen, dass ein – unzulässiger – mittelbarer Einfluss auf die Programmgestaltung entsteht.« [NDR]
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[Quelle: http://info.[Seite/Begriff nicht erwünscht]/hintergruende/deutschland/bernd-hoecker/geheime-kommandosache-erstaunliches-ueber-gez-gebuehrenbeauftragte.html]
Die Freigabe von Informationen über den Beauftragtendienst könne »dazu führen, dass ein – unzulässiger – mittelbarer Einfluss auf die Programmgestaltung entsteht.« [NDR]
Ja, die Wahrheit könnte zur Veränderungen führen