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Lohnpfändung bei geringem Einkommen unter Pfändungsfreibetrag

Begonnen von Djerun, 24. November 2019, 19:23

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Djerun

Guten Abend allerseits.

Person A hat Freitag von der GEZ mal wieder einen Brief bekommen, das sie nun den Lohn pfänden wollen, da sie mit ihren bisherigen Versuchen, an Geld von Person A zu kommen, gescheitert sind.

Nun gibt es ja diesen Pfändungsfreibetrag von rund 1.180 Euro.
Person A ist Single und hat keine Unterhaltspflichten oder anderes.

Da Person A bei seiner Firma, die ja nun informiert wurde, nur 1.100 € Lohn bekommt, dürfte Person A doch keine Konsequenzen erwarten oder?

Sollte Person As Firma aus welchen Grund auch immer, wenn es Lohn gibt, dennoch der GEZ was überwiesen haben, was ist dann Person As nächster Schritt? Mit der Firma reden oder direkt irgend ein Amt oder sonst was einschalten?

Ist es richtig Verstanden, das man eben an alles unter 1180 bei Person A nicht ran kommt.

Zeitungsbezahler

Da der Arbeitgeber nicht unbedingt weiß, ob sein Arbeitnehmer nicht noch sonstige Einkünfte hat, ist die Personalabteilung unverzüglich zu benachrichtigen, daß der Pfändungsfreibetrag nicht gepfändet werden darf.
Achtung!
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß hat bestand, es könnte also sein, daß Arbeitnehmer A mal eine Weihnachtsgratifikation oder Überstundenbezahlung, Urlaubsgeld, Pramie o.ä. bekommt und damit auf einen Auszahlbetrag über dem Freibetrag kommt. Dann wird das "Überschüssige" Geld an den Gläubiger bezahlt.

Bürger

Siehe u.a. auch unter
Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28760.msg200066.html#msg200066
Zitat von: FKupp am 20. November 2019, 20:41
https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
mit weitergehenden Informationen.

Es könnte sein, dass Pfändungsschutz nicht "automatisch" gegeben ist, sondern dieser ggf. aktiv erwirkt werden müsste. Darin kenne ich mich selbst aber nicht aus.
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

pinguin

Es wird auch hier dann darauf hingewiesen, daß Erschwerniszulagen und Aufwandsentschädigungen nicht der Pfändung unterliegen und zuvor herausgerechnet werden müssen.

-> BAG 10 AZR 859/16

Pfändungsschutz für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24164.msg184692.html#msg184692
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;