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Autor Thema: Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?  (Gelesen 2119 mal)

m
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Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
Autor: 23. November 2019, 09:06
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
Die Deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die Finanzierung als "Spezialgesetzlich geregelt" abgeurteilt.
Aber was genau soll diese spezialgesetzliche Regelung sein?

z.B. hier
Hier ein Auszug/Zitat aus dem nicht veröffentlichtem Beschluss:

... Dem Rückgriff auf den Behördenbegriff des § 1 Abs. 2 SVwVfG steht hier nicht im Wege, dass § 2 Abs. 1 SVwVfG die Anwendung dieses Gesetzes für die Tätigkeit des beklagten Rundfunks ausschließt. Denn die Anwendung des Gesetzes würde bei den Rundfunkanstalten Schwierigkeiten bereiten, soweit die Anstalten über Ländergrenzen hinweg tätig werden müssten; außerdem ist das Verfahren der Rundfunkanstalten über den Gebühreneinzug spezialgesetzlich geregelt.
Bayerische Staatskanzlei zum BayVwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22725.0

Und wo nun die spezialgesetzlichen Regelungen für Verfahren der LRA stehen, lässt das Gericht  immer offen
Dann kann man von den Gerichten auch verlangen, dass einem dieses Spezialgesetz mal vorgelegt wird.

In § 1 Abs. 2 SVwVfG sind die Rundfunkanstalten nunmal ausgeschlossen

Bei einem solchen "Spezialgesetz" kann es sich doch dann nur um eine aufdrängende Sonderzuweisung handeln

Eine aufdrängende Sonderzuweisung liegt vor, wenn spezielle Vorschriften anordnen, dass für bestimmte Rechtsstreitigkeiten unabhängig von den übrigen Voraussetzungen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.
Quelle: Detterbeck, Verwaltungsrecht AT, 9. Auflage, München 2011, Rdn. 1319.

und hier

Aufdrängende Sonderzuweisung
Eine aufdrängende Sonderzuweisung liegt vor, wenn eine Streitigkeit unabhängig von ihrer Rechtsnatur durch eine gesetzliche Regelung der Entscheidung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt. Auf die Prüfung des Vorliegens einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art kommt es dann nicht an, so dass diese zu unterbleiben hat.

http://examensrelevant.de/grundlagenwissen-eroeffnung-des-verwaltungsrechtswegs-%C2%A7-40-vwgo/

Für den Erlass aufdrängender Sonderzuweisungen  fehlt den Ländern aber die Gesetzgebungskompetenz.

Zitat
Da der Bund im Bereich der Rechtswegbestimmung mit § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG abschließend Gebrauch gemacht hat, ist für aufdrängende landesrechtliche Sonderzuweisungen grundsätzlich kein Raum, vgl. Art. 72 Abs. 1 GG.
https://www.juracademy.de/verwaltungsprozessrecht/eroeffnung-verwaltungsrechtsweg.html

Dies könnte man in eine fiktive Klagebegründung einbringen. Macht das Sinn?

Edit "Markus KA":
Beitrag musste angepasst werden.
Bitte alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2019, 15:53 von Bürger«

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Re: Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
#1: 23. November 2019, 11:39
@mullhorst

BVerfG - 2 BvN 1/95 - bereits einfaches Bundesrecht bricht Landesrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31000.msg193010.html#msg193010

Es hat kein Spezialgesetz der Länder, das über Bundesrecht steht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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Re: Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
#2: 23. November 2019, 12:13
In der zitierten Entscheidung 2 BvN 1/95 geht es um Normenkollisionen. Über welche Kollision(en) würden wir bezüglich dieses Threads reden? Ich kann nicht erkennen, welches Bundesrecht hier Vorrang haben soll.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

m
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Re: Was heisst "spezialgesetzlich geregelt"
#3: 23. November 2019, 12:17
@pinguin

Jooooo, steht ja bereits alles da und weiss auch ziemlich jeder.

Aber woher nehmen die Gerichte dieses angebliche Spezialgesetz?
Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 01.12.2016, a.a.O.; zur entsprechenden Vorschrift des Landes Baden-Württembergs VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 04.11.2016, a.a.O., Rn. 25

Wenn es dieses Spezialgesetz nicht gibt sind entweder alle Urteile der VerwG null und nichtig, weil keine Gesetzesgrundlage durch das NICHT VORHANDEN SEIN eines Spezialgesetztes besteht. Und wenn es so ein Spezialgesetz geben sollte, woher auch immer, kann es sich nicht entfalten da die Gesetzgebungskompetenz der Länder fehlt.


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Re: Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
#4: 23. November 2019, 12:28
Die spezialgesetzlichen Regelungen werden die Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge sein. Zumindest soll dies in einer gestrigen Verhandlung am VG Hamburg die Richterin so ausgedrückt haben:

VERHANDLUNG VG Hamburg, Fr 22.11.19, 9:00 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32540.msg200113.html#msg200113
... Die Richterin erläuterte, dass der NDR aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag das Recht habe, ein lex speciales in Form einer untergesetzlichen Beitragssatzung bzw. früher Gebührensatzung zu erlassen, ...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m
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Re: Was heisst "spezialgesetzlich geregelt"
#5: 23. November 2019, 12:58
@seppl
Person X ist der Auffassung dass der NDR dieses Recht eben nicht hat da aufdrängende Sonderzuweisung

@befreier
Zum 1. weil der Rundfunk in § 1 Abs. 2 SVwVfG ausgeschlossen ist
Zitat
Hingegen ist die konkurrierende Gesetzgebungs-kompetenz des Bundes aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG eröffnet, soweit bei Kommunikationsinhalten das kostenpflichtige Zurverfügungstellen im Vordergrund steht, mithin die ökonomische Dimension der wirtschaftlichen Betätigung
https://www.bundestag.de/resource/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf


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Re: Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
#6: 23. November 2019, 14:43
Dr Susanne Pfab, Generalsekretärin ARD schreibt u.a

Zitat
Dahinter steht eine Verständigung in unserer Gemeinschaft, die den Grundgedanken der Demokratie und Fürsorge in besonderem Maße entspricht: im Interesse des Gemeinnutzes zu öffentlichen Gütern beizutragen, unabhängig davon, ob ich sie selbst nutze.

https://www.xing.com/news/klartext/zum-rundfunk-beizutragen-ist-wertvoll-und-sinnvoll-2576

Könnte man denn dann nicht auch sagen es handelt sich bei Rundfunkangelegenheiten um

Art. 74
(1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
   7. die öffentliche Fürsorge (ohne das Heimrecht);

oder vielleicht die öffentliche Fürsorge zu gunsten der RA durch Zwangsfinanzierung? Oder die Bestandsgarantie im GG?


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g
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Re: Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
#7: 23. November 2019, 16:30
Eine Definition findet sich unter diesem link:

http://www.rechtslexikon.net/d/lex-specialis-derogat-legi-generali/lex-specialis-derogat-legi-generali.htm

D.h. Einzelfallregelung, Sonderfallregelung, Ausnahme der eigentlichen Regelung.
Im o.g. ist es aber ein anderer § des BGB. Also auch aus einem Gesetzbuch, einem Gesetz, dem BGB.

Bei der Verhandlung in Hamburg wurde die SATZUNG des NDR als solch eine angebliche 'lex-specialis' bezeichnet.

Eine Satzung soll ein spezielles Gesetz sein ? Eine Satzung hat nur Wirkung auf die , die der Satzung unterliegen, also die Mitglieder in einer Körperschaft.

Demzufolge müsste man klären, ob der Nutzer oder Nichtnutzer , Mitglied im NDR ist? Ist er Mitglied, dann gilt die Satzung.


Hier ein Auszug/Zitat aus dem nicht veröffentlichtem Beschluss:

... Dem Rückgriff auf den Behördenbegriff des § 1 Abs. 2 SVwVfG steht hier nicht im Wege, dass § 2 Abs. 1 SVwVfG die Anwendung dieses Gesetzes für die Tätigkeit des beklagten Rundfunks ausschließt. Denn die Anwendung des Gesetzes würde bei den Rundfunkanstalten Schwierigkeiten bereiten, soweit die Anstalten über Ländergrenzen hinweg tätig werden müssten; außerdem ist das Verfahren der Rundfunkanstalten über den Gebühreneinzug spezialgesetzlich geregelt.

Im Landesrecht gibt es ein über Ländergrenzen hinweg schonmal nicht. Land = Land und wird begrenzt. Die Landesregierung regiert im Land.

Einen rechtlich geregelten Gebühreneinzug mittels Gesetz gibt es nicht. Was soll denn das sein?, wenn es doch die Schickschuld definiert gibt? Es ist und bleibt : Schickschuld.


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Re: Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
#8: 23. November 2019, 20:19
[...] Oder die Bestandsgarantie im GG?
Die Du im GG genau wo gefunden hast?

(Vom Rechts- zum Richterstaat, spätestens seit 18.02.1961 dank BVerfG und frei zitiert nach einem bekannten Tübinger Richter...)


Edit "Bürger":
Dies hier bitte nicht weiter vertiefen, da vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifend, welches da lautet
Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?
#9: 23. November 2019, 20:31
Ja, man möge mir verzeihen
Zitat
II. Finanzielle Bestandsgarantie
Die   verfassungsrechtliche   Zulässigkeit   des   dualen   Rundfunksystems hängt  von  der  Funktionstüchtigkeit  des  öffentlich-rechtlichen  Rundfunks ab.  Innerhalb  einer  dualen  Rundfunkordnung  fordert  das  Grundgesetz deshalb  eine  Bestands- und  Entwicklungsgarantie  für  den  öffentlich-rechtlichen  Rundfunk.
https://www.ard.de/download/398406/index.pdf


Edit "Bürger":
Das ist natürlich Quatsch - aber der stammt ja (wie kaum anders zu erwarten) aus einer Quelle, welche für ihre "Seriosität" und "Unabhängigkeit" nicht gerade berühmt ist. Natürlich steht das nicht im Grundgesetz, sondern wurde durch BVerfG-"Richterrecht" über die Jahrzehnte so ausgelegt (und durch ARD-ZDF-GEZ zu ihren Gunsten verzerrend umformuliert) - siehe dazu u.a. unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html
Letzter Hinweis aber, dies hier nicht weiter zu vertiefen, da über das eigentliche hiesige Kern-Thema hinausgehend. Bitte zurück zum Kern der Sache dieses Threads:
Was heißt "spezialgesetzlich geregelt"?

Abschweifende Kommentare werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - gelöscht.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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