Leider hat Person A zu lange gewartet. Zu lange warten zeigt sich, an folgenden Fakten:
Es kam eine Vollstreckungsankündigung.
Damit das passiert muss einige Zeit vergangen sein. Theoretisch wurde in der Zeit davor völlig automatisch erzeugte Briefe versendet. Meist als einfache Post. Kann auf den ersten Blick wie unverlangte Werbungen ausgesehen haben, sofern diese Briefe den Machtbereich von Person A erreicht haben. Dieser beginnt mit einem Briefkasten.
Person A kann jetzt Pech haben, wenn diese Ankündigung von einer Stadtkasse oder einem Gerichtsvollzieher ist, denn das würde bedeuten, dass so gesehen noch mehr zu viel unbenutzte Zeit verstrichen ist.
Wenn Person A Glück hat, dann kann Person A eine nette Person finden, welche eine passende Beitragsnummer herausgibt. Einen Rechtsanspruch auf Herausgabe kann Person A nicht durchsetzen. Theoretisch ist es möglich den Nachweis, dass für die Wohnung bereits bezahlt wurde anhand der "Akte zur Wohnung" nach zu prüfen. Dazu kann der passende Antrag gestellt werden. Dieser muss bei der Behörde gestellt werden, welche für die Aktenführung zu Wohnungen verantwortlich ist.
Sollte dabei sich zeigen, dass eine Person befreit ist, aber noch keine Person bezahlt hat, dann hätte Person A Pech. Wollte Person A grundsätzlich dagegen vorgehen, dann wären tatsächlich bekannt gegebene Bescheide die richtige Wahl zur Reaktion gewesen. Das ist so gesehen deutlich zeitiger, als eine Ankündigung der Vollstreckung.
Es gab bzw. gibt Fälle, da erfolgt in solchen "Feststellungsbescheiden" die Aussage, dass für vergangene die Vollstreckung eingeleitet wurde.
Oft ist Voraussetzung noch eine Mahnung.
Je nach Stadium hat Person A schlechte bis sehr schlechte Karten, weil zu lange gewartet wurde.
Am günstigsten kann also sein, eine Nummer ermitteln und prüfen ob wirklich bezahlt wurde. Mit dem Wissen der Vollstreckung begegnen. Viel Erfolg, weil selbst das Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollte die Vollstreckung bereits laufen, dann läuft diese solange bis ein Gläubiger davon absieht oder der Nachweis, dass die Forderung nicht besteht, auf anderem Weg erbracht wurde.
Sollte Person A feststellen, dass noch keine Person bezahlt hat, aber eine Befreit ist, dann greift diese Befreiung nicht für Person A. In so einem Fall sollte noch ein Antrag auf Aufteilung der Schuld gestellt werden. Genaueres dazu findet sich im Forum. Die Aufteilung selbst stellt ein Vollstreckungshindernis da. Wie das genau zu nutzen ist kann hier jedoch nicht so einfach erklärt werden. Theoretisch macht eine Person dieses Hindernis dann gegenüber der Stelle geltend, welche die Vollstreckung aussetzen oder aus diesem Grund, so er besteht, einstellen kann. Erfahrungswerte können nicht angezeigt werden. Möglicherweise können andere Betroffene dazu etwas berichten.