Autor Thema: Die Post verrät Euch  (Gelesen 8237 mal)

Offline Bergfreund

  • Beiträge: 7
Die Post verrät Euch
« am: 17. Juni 2008, 11:56 »
Hallo,

habt Ihr Euch eigentlich schon mal den grünen Umschlag der GEZ-Schreiben genauer angesehen.
In dem Sichtfenster für die Adresse steht
"Im Falle der Nachsendung hat die Deutsche Post AG Ihre neue Anschrift der GEZ bereits mitgeteilt" (siehe Anhang).

Und auch auf der Rückseite steht unter Vermerke des Zustellers:
Verzogen nach: Straße, Hausnummer, Postfach

Ich bin mir sicher, daß die Post nicht nur im Falle eines Umzugs/Nachsendung die Adressen an die GEZ gibt.

D.h. ja dann wohl, selbst wenn ich mir eine Zeitschrift regelmäßig an die Adresse meiner Freundin senden lasse, muß ich damit rechnen, daß die Post diese Adresse einfach mal so der GEZ übermittelt, und ich dann doofe Schreiben bekomme, obwohl das nicht meine Wohnung ist  :o


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Offline mörchen

  • Beiträge: 3
Re: Die Post verrät Euch
« Antwort #1 am: 18. Juni 2008, 14:55 »
das ist blödsinn!
adressen werden nur bei bestehendem nachsendeauftrag von der post weitergegeben! schließlich macht das doch zusätzliche arbeit, was sollte die post davon haben?


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Offline Schergenschreck

  • Beiträge: 520
Re: Die Post verrät Euch
« Antwort #2 am: 18. Juni 2008, 15:26 »
Deine Wortwahl ist für dieses moderierte Forum vermutlich schon etwas zu heftig.

Und was ist mit der Aufschrift "Bei Verzug bitte mit neuer Anschrift zurück"? Wird dieser Bitte wirklich nie vom Gilb entsprochen?

Ähnliches findet sich ja schließlich auch im angehängten Scan. Daß die Kölner Zentrale dabei jegliche Höflichkeit vermissen läßt, dürfte kaum jemanden wundern.

Immerhin hat der Gilb ja auch etwas davon, wenn das gleiche Schreiben auch noch mal an eine andere Anschrift versandt wird, und mit dem Datenschutz nehmen es große Unternehmen ohnehin nie sonderlich genau.


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Offline mörchen

  • Beiträge: 3
Re: Die Post verrät Euch
« Antwort #3 am: 19. Juni 2008, 07:35 »
moin,

"Bei Verzug bitte mit neuer Anschrift zurück" heißt nur soviel, dass die post bei verzug nicht nachsenden soll (so ein nachsendeauftrag vorliegt) sondern den brief (wisch) mit neuer anschrift zurücksendet. das ist gängige praxis auch z.b. bei banken. liegt kein nachsendeantrag vor, kennt die post die neue anschrift nicht und sendet die sendung mit "unbekannt verzogen" zurück. sorry für meine wortwahl, aber ich weiß wovon ich spreche!

gruß


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Offline Schergenschreck

  • Beiträge: 520
Re: Die Post verrät Euch
« Antwort #4 am: 19. Juni 2008, 11:15 »
Nun, daß die Post eine nicht bekannte Anschrift nicht weiterleitet, weil gar nicht weiterleiten kann, ist evident.

Daß sie es jedoch - vermutlich schnell, gern und willfährig (geldwerte Ware?) - tut, sofern diese neue Anschrift bekannt ist, bleibt weiterhin zu befürchten oder ist gar gängige Praxis, obwohl ein Nachsendeauftrag eigentlich eine andere Dienstleistung darstellt und diese Erlaubnis mithin nicht impliziert (?? Habe seit Menschengedenken keinen solchen mehr gestellt. Evtl. kann/muß man darauf der Datenweitergabe zustimmen oder widersprechen?).


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Offline mörchen

  • Beiträge: 3
Re: Die Post verrät Euch
« Antwort #5 am: 19. Juni 2008, 11:43 »
...das ist korrekt! bei nachsendeaufträgen ist es wie überall und auch bei den gez-formularen, erst lesen dann nachdenken und jetzt erst unterschreiben (oder auch nicht), dabei das häkchen bei "widerspruch zur adressrückmeldung an absender" setzen und schon kann nichts passieren. der kunde erteilt der post ja einen auftrag, darum auch nachsendeauftrag, da sollte man schon vor dem unterschreiben lesen, was man da eigendlich beauftragt!


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