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Autor Thema: Konkretisierung des Programmauftrags, Def. der Aufgaben des ö.-r. Rundfunks  (Gelesen 1417 mal)

V
  • Moderator++
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Der Artikel aus 2008 hat es in sich. War sogar vor kurzem bei der Einigung mit den Verlagen wieder sehr aktuell.
http://ef-magazin.de/2008/06/13/316-ardzdf-debatte-medienfreiheit-als-spielball-der-buerokraten
Ich frage mich, ob eine klare Definition für die Aufgaben des ö.-r. Rundfunks und die Konkretisierung des Programmauftrags, die von Brüssel gefordert, nun zwischenzeitlich eingereicht wurden?

Zitat
[http://ef-magazin.de/2008/06/13/316-ardzdf-debatte-medienfreiheit-als-spielball-der-buerokraten]
"…
Das alles klingt versöhnlich. Ist die Vernunft nun über die deutschen Landespolitiker gekommen? Die Sorge um die private, wirklich freie Presse? Oder Mitleid mit den Gebührenzahlern? Ach was. Es ist viel simpler: Beck, Beckstein und Co haben schlicht Angst um ihren Einfluss auf die Medien. „Wir wollen keinen Streit mit Brüssel und keinen neuen Gang nach Karlsruhe“, sagte Hessens Ministerpräsident Roland Koch nach der Sitzung entwaffnend ehrlich. Denn im Vorfeld der Beratungen hatten sich gleich zwei EU-Kommissarinnen zu Wort gemeldet – Neelie Kroes (Wettbewerb) und Viviane Reding (Medien) – und die deutschen Landespolitiker gerüffelt: Die Damen forderten eine klare Definition für die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wettbewerbsverzerrungen durch Gebührengelder dürfe es nicht geben. Konkret sprach sich Kroes gegen einen „unfairen Wettbewerb mit Pressemedien“ aus.
…"

Zitat
[http://de.wikipedia.org/wiki/Öffentlich-rechtlicher_Rundfunk]
Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt und kein Verfahren eingeleitet, wobei die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf konkrete Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und des Umfangs von programmbegleitenden Angeboten entsprechende Änderungen zugesagt haben. Dazu gehören beispielsweise eine Konkretisierung des Programmauftrags durch die Länderparlamente und eine transparentere Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Unternehmensteilen.[6] „Die Sender müssen seitdem unter anderem darlegen, dass ein digitales Angebot den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht, den publizistischen Wettbewerb stärkt und finanziell in einem angemessenen Rahmen bleibt“


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