netzpolitik.org, 07.11.2019Neues aus dem Fernsehrat (50)
Jubiläumsfolge mit Blick zurück nach VorneEine Rückschau anlässlich der 50. Folge von „Neues aus dem Fernsehrat“ liefert statistische und persönliche Eindrücke sowie Stand und Ausblick zu den vier Themenschwerpunkten der Reihe: freie Lizenzen, transparentere Aufsicht, digitale Plattformöffentlichkeit und gesetzliche Vorgaben für Öffentlich-Rechtliche im Netz.Von Leonhard Dobusch (ZDF-Fernsehrat)
(Anm.: Der Chefredakteur von Netzpolitik.org Markus Beckedahl ist Mitglied Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg > diese wird über Rundfunkbeiträge finanziert)
Anlässlich der 50. Folge von „Neues aus dem Fernsehrat“ habe ich die bisher erschienen Beiträge thematisch geclustert (siehe Abbildung). Im Ergebnis führt das zu vier Schwerpunktthemen. Im Folgenden habe ich zu jedem dieser Schwerpunkte ausgewählte Erkenntnisse und den Stand der Dinge kurz zusammengefasst. Zuvor aber noch eine kurze Liste mit jenen fünf Beiträgen, die am meisten Reaktion in Form von Ergänzungen und Kommentaren hervorgerufen haben:
Die fünf meistkommentierten unter den ersten 50 Beiträgen der Reihe „Neues aus dem Fernsehrat“:
- Zehn Thesen zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien: 52 Ergänzungen
- Drohende Löschwelle öffentlich-rechtlicher Inhalte bei YouTube: 37 Ergänzungen
- Ergebnisse der Online-Konsultation zum Telemedienauftrag: 32 Ergänzungen
- Blick über die Grenze zurück nach Deutschland: 32 Ergänzungen
- Nominierung von „presseähnlich“ als Unwort des Jahres: 22 Ergänzungen
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Freie Lizenzen für öffentlich-rechtliche Inhalte
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Transparenz und demokratische Struktur von Rundfunkaufsicht
[…] Genauso oft wie freie Lizenzen waren die Strukturen des Fernsehrats selbst sowie von Rundfunkaufsicht im Allgemeinen Thema. Das lag einerseits daran, dass es mir restriktive Vertraulichkeitsvorgaben teilweise nicht einfach gemacht haben, über meine Arbeit im Fernsehrat zu berichten und mich mit einer interessierten Öffentlichkeit darüber auszutauschen. So sind zwar die Plenumssitzungen des Fernsehrats prinzipiell öffentlich, die allermeisten Vorlagen, über die dort diskutiert wird, sind jedoch vertraulich. Das macht es nicht nur jenen schwer, den Sitzungen zu folgen, die es nach Mainz geschafft haben. Es zwingt mich auch dazu, relevante Passagen im Fernsehrat vorzulesen, damit ich sie dann auch auf Twitter oder hier im Blog zur Diskussion stellen kann.
Glücklicherweise bin ich nicht die einzige Person im Fernsehrat, die diese Situation frustriert. So wird mittlerweile freundeskreisübergreifend über die Einrichtung eines Livestreams diskutiert und im „Freundeskreis Werneke“ hat man sich darauf geeinigt, zumindest Vorlagen zu öffentlichen Plenumssitzungen ebenfalls öffentlich zugänglich machen zu wollen. Ob es in der laufenden Fernsehratsperiode noch zu entsprechenden Änderungen in der Geschäftsordnung des Fernsehrats kommen wird, ist unklar. Ein halbes Jahr wäre dafür noch Zeit.
Digitale und öffentlich-rechtliche (Plattform-)Öffentlichkeiten
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Telemedienauftrag und Depublizierungspflichten
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Zwischenfazit nach 50 Folgen
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