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Autor Thema: ARD-Tagesschau: Parteiische Berichterstattung über die „Unruhen“ in Südamerika  (Gelesen 1044 mal)

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Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. , 03.11.2019

Tagesschau: Parteiische Berichterstattung über die „Unruhen“ in Südamerika

Die Doppelzüngigkeit der Tagesschau-Leute - Was der Bundesregierung recht ist, ist der Redaktion ARD-aktuell billig: Parteiische Berichterstattung über die „Unruhen“ in Südamerika

Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam

Zitat
Die Tagesschau meldet (am 30.10.19): „Angesichts schwerer Unruhen im Land hat Chile die Ausrichtung der Weltklimakonferenz im Dezember abgesagt. Präsident Piñera erklärte, seine Regierung müsse sich darauf konzentrieren, die Proteste zu befrieden und Reformen auszuarbeiten. Seit zwei Wochen kommt es in Chile immer wieder zu Ausschreitungen. …“ (1). Wissen wir jetzt, was in Chile los ist? Erkennen wir dank solcher Nachrichten Ursache und Gemeinsamkeiten der „Unruhen“, die Lateinamerika seit vielen Monaten erschüttern? Ausgeschlossen; das Zitat entblößt vielmehr, wie wenig sich solche oberflächlichen Informationen eignen, ein halbwegs stimmiges Bild von den Vorgängen auf dem amerikanischen Subkontinent zu gewinnen.

Wenn man nicht über eigene Erfahrung mit der lateinamerikanischen Welt, über Sprachkenntnisse und Fachwissen verfügt, ist man als Nachrichtenempfänger gut beraten, wenn man sich auf Kritik an der auf Anhieb erkennbaren Halbwahrheit, Unvollständigkeit und Desinformation beschränkt. Davon bietet die Tagesschau schon reichlich, wie ein kleiner Vergleich ihrer Berichte über Chile, Bolivien und Honduras belegt. Obwohl es ihre Aufgabe wäre, mit ihren Sendungen „Medium und Faktor individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ zu sein – also umfassend und sachlich über das Weltgeschehen zu berichten. (2)
[…]

Weiterlesen auf:
https://publikumskonferenz.de/blog/2019/11/03/parteiische-berichterstattung-ueber-die-unruhen-in-suedamerika/

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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