Autor: 05. November 2019, 11:45
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/rt_deutsch.pngRT Deutsch, 04.11.2019Meinung
ARD-Tagesschau und die aktuelle Iran-Berichterstattung: Einseitig und faktisch falsch von Jochen Mitschka
Dass die Tagesschau gerne "vergisst" oder "missversteht", ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Doch mit ihrem neuesten Beitrag über den Iran setzt sie noch mal ganz neue Standards im selbst ernannten Qualitätsjournalismus: zwei Falschdarstellungen in nur einem Satz.
Am 4. November 2019 verkündete die Tagesschau auf ihrem Onlineportal: "Iran verstößt erneut gegen Atomdeal". Damit hatten die Redakteure es geschafft, in fünf Worten zwei Lügen unterzubringen. Die Tagesschau behauptet nicht nur, dass der Iran jetzt gegen den JCOPA (Joint Comprehensive Plan of Action – Gemeinsamer umfassender Aktionsplan und restriktive Maßnahmen) verstoße, sondern dass er das auch schon in der Vergangenheit getan habe; beides ist nachweislich falsch.
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Weiterlesen auf: https://deutsch.rt.com/meinung/94276-ard-tagesschau-und-aktuelle-iran-berichterstattung-einseitig-und-faktisch-falsch/Anmerkung:Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.htmlsiehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0Diese Pressemeldung dient rein informativen Zwecken und bleibt für die Diskussion geschlossen, da aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion einer Vielzahl akuter und konkreter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" das Forum vertiefende Diskussionen zu diesem Thema nicht leisten kann.
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