In 2018 wurden vom Bundesverfassungsgericht 5.450 Verfassungsbeschwerden bearbeitet; anschaulich tabellarisch dargestellt in:
Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen / Gesetze / Hoheitsakte von Bundes- / Landes- sowie EU-Behörden im Geschäftsjahr 2018https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2018/gb2018/A-IV-8.pdfIn 2011 waren es sogar fast 6.000;
Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen / Gesetze / Hoheitsakte von Bundes- / Landes- sowie EU-Behörden im Geschäftsjahr 2011https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/Archiv/2011/gb2011_pdf/A-IV-8.pdfIm Durchschnitt sind also je Werktag ca. 21 Verfassungsbeschwerden zu bearbeiten; da braucht man sich auch gar nicht zu wundern, wenn keine größere Begründung nicht angenommener Beschwerden mehr stattfindet; es wäre schlicht nicht zu bewältigen.
******Edit "Bürger":
Danke für die Funde. Es wäre aber sehr wohl möglich, die Begründung oder wenigstens die tragenden Gründe, die ja intern als Ergebnis der Prüfung festgehalten sein müssen, auch mitzuteilen - siehe u.a. unter
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30969.0.html
Alles andere ist und bleibt kafkaesk und öffnet Willkür, Verfahrensfehlern, Irrtümern usw. Tür und Tor, da es nicht nachgeprüft werden kann.
Dies aber bitte nicht hier, sondern allenfalls in o.g. Thread/s weiter diskutieren.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
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