Die Sache mit dem Begriff "Eigentum" hatte ich vorsätzlich so formuliert, weil der Bürger das ja mal so beantragen kann. Hier also einmal präzisiert:
Wenn Dr. jur. Hahn derartiges sagt, so gilt das.
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Es muss allein deshalb gelten, weil es so auch rechtlich stimmt. Ein Unternehmen gehört den Finanzierern, also den Bürgern.
Von der Nazizeit - Beginn der Unternehmenskapital erzeugenden Massenversorgung - bis heute wird alles, was an Unternehmenskapital aufgebaut wurde, aus Beiträgen der Bürger finanziert,
sogar mehr, nämlich auch diverse Orchester, Chöre, und wohl 50 Prozent übersetzte Gehälter der Vollzeit-Mitarbeiter usw. usw..
Das Kapital der "staatsfernen" Senderanstalten darf den Bundesländern nicht gehören. Inwieweit diese einen Heimfallanspruch bei Ende der Aktivität haben könnten, lasse ich einmal beiseite. Dafür müsste man erst einmal das Gesetz sichten.
Wegen der Pensionsansprüche dürfte da aber nichts bleiben. Man beachte das als Zusatzmotiv, diese Ansprüche in der Bilanz zu haben als Gegenposten zu den Aktiva, also zum Vermögen.
"Eigentum" ist es nicht.
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Die "Sachwerte" sind "Eigentum" der Senderanstalten, die wohl auch im Grundbuch als Eigentümer der Immobilien eingetragen sind.
Wir Bürger sind damit Anteils-Eigner - also nicht "Eigentümer", sondern am ehesten in Analogie zur Genossenschaft interpretierbar.
Wir Bürger sind also auch nicht Besitzer dieser Immobilien.
Ein "Begehungsrecht" der Eigentümer ist sowieso etwas nicht völlig Klares
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und steht beispielsweise "Genossen" der Volksbanken bei diesen ja auch nicht zu.
Mit dem Antrag auf Begehung bewirken wir also, dass wir entweder eine Bewilligung bekommen - also Anerkenntnis -
oder eine Ablehnung, die dann aber die Senderanstalten dazu zwingt, über unsere Anteilsrechte schriftlich zu befinden. Ja, diesen Text würden wir uns dann sehr genau ansehen.
Können Nichtzahler solche Rechts geltend machen?
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Wer zur Zeit nicht zahlt und sogar nie zahlte, kann sich auf die Erbansprüche aus den Zahlungen seiner Vorfahren berufen, sofern die einen Fernseher hatten in Zeiten, wo der Postbote_(?) sich um das Inkasso kümmerte ohne Wenn und Aber.
Die Fernsehgebühr war derart niedrig, die Geräte waren derart teuer - "Fernseher haben" war lange Zeit auch ein Prestige-Zuwachs. "Schön war die Zeit", "lang ist's her".
Übertragung von Anteilen:
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War ja nicht ernst gemeint von @unGEZahlt - aber hier mal präzisiert:
- "Schenkung" erfordert zur Wirksamkeit die Annahme.
Bleibt also nur, ob wir uns vielleicht untereinander die Anteile schenken könnten. Auf Anhieb fällt mir keine "ulkige, aber wirklich realisierbare" Variante ein.
Immerhin könnte man Dr. jur. Hahn mal anfragen, ob er die Schenkung annehmen würde. - Wo / wie ist er noch zu adressieren? - Seine Antwort würde die sportliche Suche nach Hebelwirkung vielleicht auch ein wenig befördern?