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Autor Thema: Antwort auf schriftlichen Widerspruch in elektronischer Form-was nun?  (Gelesen 1368 mal)

h
  • Beiträge: 9
Hallo liebe Community,

Person A hat am 28.06.2019 in elektronischer Form (E-Mail) mit einer digitalen Unterschrift gegen den Festsetzungsbescheid widersprochen.
Den Widerspruch hat er mit Vorlagen hier aus dem Forum zusammengestellt. Vielen Dank an dieser Stelle an Alle.

Am 02.10.2019 erhielt er hierzu eine Rückmeldung. siehe Anhang.

Person A ist mit seinem Latein am Ende und weiß nicht, was der nächste Zug wäre.

Macht es Sinn, auf dieses Schreiben zu reagieren?

Lieben Dank im Voraus
Hulk02


Edit "Bürger":
Anhang musste gelöscht/ ersetzt werden, da die "Anonymisierung" mit jedem beliebigen PDF-Reader entfernt werden kann. Anonymisierungen sind immer vollständig und irreversibel vorzunehmen!!!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2019, 18:48 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auf den ersten Blick scheint das nun wahrlich nicht neu, sondern altbekannt ;) siehe u.a. beginnend unter

"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

und was ggf. getan werden könnte.


Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

Eine etwaige Reaktion auf dieses Schreiben wäre u.a. abhängig vom genauen Inhalt des Widerspruchs und aller etwaigen Anträge - und an wen genau ("Landesrundfunkanstalt"? "Beitragsservice"?) diese gerichtet waren/ gesendet wurden.

Jedenfalls konnte dem Schreiben erst einmal nicht entnommen werden, dass es ein Problem mit der elektronischen Einreichung des Widerspruchs einschl. digitaler Signatur gäbe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2019, 02:25 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

v
  • Beiträge: 1.196
Ganz einfache Formel:

kein Rechtsbehelf? - keine Relevanz!

Verbalfurz der Maschine.


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  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

Z
  • Beiträge: 1.526
Das Schreiben aber trotzdem aufheben, das könnte im Klageverfahren spannend werden, wird doch hier zugegeben, daß man für den Einzug der Beiträge beauftragt sei - nicht für deren Festsetzung!

Damit würde ja indirekt zugegeben,daß der erlassene Bescheid rechtswidrig ist, wenn er denn aus der MASCHINE stammt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2019, 13:54 von Bürger«

h
  • Beiträge: 9
Vielen lieben Dank für die Antworten.

Der Vollständigkeit halber wurde der Widerspruch hochgeladen.

Bzgl. der Arbeitslosigkeit: Person A fängt zum 01.01.2020 als IT'ler wieder an. Er hat mit dem "Angebot" gepokert - ist wohl nicht ganz aufgegangen =)
Anzumerken wäre, dass er vor einigen Wochen mit der Freundin zusammen gezogen ist. Seine neue Anschrift hat er dem Beitragsservice nicht mit geteilt.
Der Mietvertrag wurde von beiden unterschrieben. Sie ist Studentin und ist somit von den Gebühren befreit.
Sollte man in der aktuellen Situation dem Beitragsservice die neue Anschrift mitteilen?


Edit "Bürger":
Dokumente/ Anhänge vorerst nicht freigeschaltet.
Bei (insbes. eigenen) textlichen Vorlagen bitte gleich als Vollzitat zitieren.
Das erleichtert die Diskussion.
Hinweis zur Unterschrift: Die Erfordernis einer "zertifizierten digitalen Signatur" bei Einreichung eines Widerspruchs auf "elektronischem Wege" heißt nicht, dass einfach nur "mit Computer"/ "digitalem Stift" usw. zu unterschreiben, sondern hat weitergehende besondere Form-Anforderungen. Einreichung von Widersprüchen per EMail ist daher ein Wagnis, von welchem abgeraten wird. Dies wurde bereits andernorts im Forum behandelt. Bitte Suchfunktion nutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2019, 18:12 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
Neue Wohnung an neuer Adresse? Dann wurde dies bereits "anlassbezogen" - gestützt auf "Meldedatenlandesverordnung" - dem BS mitgeteilt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2019, 14:30 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Sie  ist Studentin und ist somit von den Gebühren befreit.

Der Status "Student" reicht nicht für eine Befreiung. Zudem sind nicht alle, die mit einer befreiten Person zusammen leben, automatisch auch befreit. Da man mit einer Freundin nicht verwandt ist, will der BS ziemlich sicher Kohle sehen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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