Zu @Bürgers Stellungnahme - in sich wichtig genug - noch Folgendes:
Sind die VORHERIGEN Verfahrensetappen NICHTiG;
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so kann auch eine dann irgendwann einsetzende manuelle Bearbeitung dies im Prinzip nicht heilen.
Ist also der Weg bis zum Entscheid NICHTIG, weil VOLLAUTOMATISIERT,
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so kann eine anschließend irgendwann eintretende manuelle "denkende" Intervention diesen Vorgang nicht mehr aus seiner Nichtigkeit herausholen. Vielmehr muss die manuelle Bearbeitung die vorherigen Etappen voll durchschreiten, sofern diese Etappen nach Verwaltungsrecht einzuhalten sind.
Daraus dürfte die Gesamt-Nichtigkeit aller diversen Millionen Inkasso-Vorgänge
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wie Zwangsanmeldung, Mahnung, Bescheid, Widerspruch, Gerichtsverfahren, Vollstreckung -
als nichtig anzusehen sein.
Alles für 2013...2019. Da durch Vertretenmüssen der ARD-Anstalten verjährt, ist alles für mehr als rückwirkende 3 Jahre endgültig nicht mehr forderbar.
Da in Eigentitulierung ein Zwangsinkaso Usus war, ist im umgekehrten Sinn die Verjährung deshalb gehemmt, "die Frist hat nie zu laufen begonnen", und alles ab 2013 ist rückforderbar.
Der VG-Richter entsetzt: "So etwas haben wir noch nie gehabt."
Der Bürger tröstet: "Alles kommt im Leben irgendwann zum ersten Mal vor."
Dies Problem "volle Automatisierung" wurde mit dem Entwurf des neuen Änderungsvertrages
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für Kenner erstmals ganz unübersehbar.
(Für den Super-Kenner der Thematik @Profät schon immer, Nicht-Juristen sind halt auf einer höheren Stufe der Evolution angesiedelt.)
Hinzu kommt ja die Nichtigkeit wegen verkehrter Bilanzierung - alles Inkasso erfolgte für einen verkehrten Gläubiger "ARD-Anstalt", obgleich die Forderung beim Beitragsservice als Eigenforderung bilanziert wurde - und die dann nötige Information über eine Abtretungserklärung unterblieb.
Der Kommentar von Dr. Wolf hierzu im Geschäftsbericht wirkt wie ein Waterloo, war ja in etwa: "Ich resigniere. Die Bereinigung würde Jahre dauern."
Anders gesagt: "Dies System ist nicht mehr zu retten. Die Rechtsschlacht ist verloren. Ich habe versagt. Ich Kapitän verlasse das Schiff."
Also, obgleich leicht OFF TOPIC, sei die Bedeutung dieses Threads über Automatisierung angekoppelt
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an die andere Bedeutung. Unser Argument in Schriftsätzen muss dieses Doppel umfassen und daraus folgen:
"Dies System ist nicht mehr zu retten. Dr. Wolf hat es zum Ausdruck gebracht. Ich darf mich meinem "Vorredner" Dr. Wolf anschließen. Bitte schließen Sie dies Verfahren mit der Feststellung der Nichtigkeit ab unter Annullierung der angeblichen Forderung."
Ähnlich bereits angewandt.
"Interne E-Mail"
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Damit wird dann von hier immer etwa wie folgt umgegangen: - ja, sehr konkret gemacht worden -
"Es ist beweiskräftig belegt, dass der Beklagte seiner Pflicht des Einbringens in die (mir übermittelte) Klageakte nicht ausreichend entsprochen hat. Ich beantrage, dass das Gericht dem Beklagten aufgibt, alle bisher fehlende Aktualisierung der mich betreffenden Akte dem Gericht in Kopie zu überlassen.
Sofern der Beklagte dem nicht innerhalb von 3 Monaten nachgekommen sein sollte, wird bereits beantragt, dass das Gericht das Verfahren sodann aussetzt.
Vorausschauend wird bereits zugestimmt, dass die gerichtliche Akte in 30 Jahren vernichtet wird."
Man muss hierzu wissen, dass beim VG-Verfahren komischerweise eine "verdeckte zweite Akte" bestehen darf. Auf dies Eingeständnis warten wir gern, weil wir dann ja sofort die Rechtsgrundlage haben für Verfassungsbeschwerde, EGMR-Beschwerde - und Antrag beim VG stellen werden, EuGH-Vorlage zu machen, was dann beim OVG wiederholt werden würde.
Also, weil OFF TOPIC, bitte in diesem Thread nicht textlich volumenreich ausweiten.