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Autor Thema: Grundsätzliches zu Zustimmungsgesetzen  (Gelesen 706 mal)

U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Grundsätzliches zu Zustimmungsgesetzen
Autor: 03. Oktober 2019, 19:44
Dieser Beitrag soll grundsätzlich die Wirkungsweise der Zustimmungsgesetze zum Inhalt haben und einen Zusammenhang mit der Zahlpflicht des Bürgers - Rundfunkbeiträge zu zahlen - herstellen/verneinen!

Zitat
Zustimmungsgesetz

Als Zustimmungsgesetz werden im bundesdeutschen Verfassungsrecht verschiedene Gesetze bezeichnet:

    ein Bundesgesetz, ((Einfügung Autor) hat mit Landesrecht nichts zu tun) zu dessen Zustandekommen im Gegensatz zum Einspruchsgesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, siehe zustimmungsbedürftiges Gesetz;
    ein Bundesgesetz,((Einfügung Autor) hat mit Landesrecht nichts zu tun) mit dem die innerstaatliche Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag gegeben wird (auch Vertragsgesetz genannt), siehe völkerrechtlicher Vertrag und Transformationsgesetz;
    ein Landesrecht ((Einfügung Autor) https://de.wikipedia.org/wiki/Landesrecht), mit dem ein Landesparlament seine Zustimmung zu einem von der Landesregierung ausgehandelten Staatsvertrag erteilt.
Zitat aus Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustimmungsgesetz

Das Zustimmungsgesetz verpflichtet den Bürger nicht zur Einhaltung von Staatsverträgen. Die Einhaltung von Staatsverträgen ist Aufgabe der Politik und der Staatsverwaltung. Die Zustimmung der Legislative zur Vereinbarung von Staatsverträgen bedeutet lediglich, du Ministerpräsident/BundeskanzlerIn darfst diesen Vertrag vereinbaren und unterschreiben.

Ich finde in allen Diskussionen hier keinen Bezug zur Zahlpflicht oder Einbindung des Bürgers in die Rundfunkbeitragsstaatsverträge. Auch ein Rundfunkbeitragsgesetz, das die Zahlpflicht des Bürgers bestimmt, konnte ich bisher nicht finden.

Die Pflichten sind im Gegensatz zu den Rechten des Bürgers nicht im Grundgesetz festgehalten. Sie finden sich in verschiedenen Gesetzbüchern wie dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Bürgerliche Gesetzbuch verweist jedoch ins Privatrecht.

Hier bitte nur Kommentare posten, die die Rundfunkbeitragspflicht des Bürgers gesetzlich bestimmt.

@Mods - ich fand kein bereits dazu passendes Thema. Wenn welches vorhanden ist, bitte dorthin verschieben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2019, 20:26 von U15000«
solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

 
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