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Autor Thema: Kleine Anfrage NRW: Rundfunkbeitrag - Einzug durch Kommunen?  (Gelesen 2488 mal)

C
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Niedersächsischer Landtag
Drucksache 18/4533, 05.09.2019

Zitat
Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT
Abgeordneter Dr. Stefan Birkner (FDP)
Rundfunkbeitrag - Einzug durch Kommunen?

Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 05.09.2019
Laut Neue Osnabrücker Zeitung vom 22. Juli 2019 beauftragt der NDR die niedersächsischen Kommunen regelmäßig, den Rundfunkbeitrag von säumigen Haushalten einzuziehen. Die dadurch bei den Kommunen anfallenden Kosten würden aber oft nicht in voller Höhe erstattet, da es sich um Pauschalen handele.

1. Wie hoch ist der Fehlbetrag zwischen den tatsächlichen Kosten und den pauschalierten Erstattungszahlungen?

2. Auf welcher Rechtsbasis werden kommunale Mitarbeiter für den Beitragseinzug tätig?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Kommunen zukünftig von der zusätzlichen Belastung freizuhalten, die durch das Eintreiben der Rundfunkgebühr entstehen, bzw. diese wenigstens abzumildern?

Download des Originaldokuments (pdf, ~65 kb) / Alternativdownload im Anhang
Niedersachsen - Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung Dr. Stefan Birkner (FDP) 05.09.2019 Drucksache 18/4533
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F05000/04501-05000/18-04533.pdf

update 29.09.19: Die Antwort der Landesregierung (Danke an User Kuddeldaddel für den Hinweis)
Download des Originaldokuments (pdf, ~20 kb) / Alternativdownload im Anhang
Niedersachsen - Antwort Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 20.09.2019 Drucksache 18/4633
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F05000/04501-05000/18-04633.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2019, 08:40 von ChrisLPZ«
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  • Beiträge: 36
Die Antwort ist da....


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Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. (Jiddu Krishnamurti)

n
  • Beiträge: 92
Wie immer: Es reicht nicht und wird erhöht. Der Bürger zahlt es.
Wo sind die Gelbwesten Deutschlands?


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht bloß ledigliche Unmutsbekundungen, sondern Dokument einstellen/ zitieren/ diskutieren.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. September 2019, 16:51 von Bürger«
Fan von https://rundfunk-frei.de/
PDF Barzahlung: https://www.hallo-meinung.de/ARD-ZDF-BARZAHLUNG.pdf

"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

g
  • Beiträge: 104
Die Fragestellung der "Einziehung" durch die Kommunen bedarf einer kleinen Korrektur:
Nicht alle Kommunen sind berechtigt oder legitimiert einen eigenen Vollstreckungs- oder Vollzugsdienst vorzuhalten. Dies hängt mit der Größe der Gemeinde bzw. Kommune zusammen - zumindest in Hessen. Übersteigt die Einwohnerzahl einer Kommune eine bestimmte Größenordnung NICHT werden solche Vollstreckungen der nächst höheren Instanz, in der Regel dem Landkreis, automatisch übertragen. Die kleinen Kommunen haben also damit nichts zu tun.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

L
  • Beiträge: 353
Interessant scheint vor allem die 2. Frage:

Zitat
Kleine Anfrage [...] des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung
[...]
2. Auf welcher Rechtsbasis werden kommunale Mitarbeiter für den Beitragseinzug tätig?

Denn die Frage, die sich angesichts der Flut an Zwangsvollstreckungen aufdrängt, ist ja, warum die kommunalen Verwaltungen überhaupt für die Rundfunkanstalten tätig werden (müssen)?

Mittlerweile liegt die Antwort der Landesregierung vor. Zur zweiten Frage kurz und bündig:
Zitat
2. Auf welcher Rechtsbasis werden kommunale Mitarbeiter für den Beitragseinzug tätig?
Die Gemeinden sind nach § 7 Abs. 4 NVwVG für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige
Rundfunkbeiträge zuständig. Sie werden auf Ersuchen tätig. (siehe Vorbemerkung)

Quelle: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F05000/04501-05000/18-04633.pdf

Schaut man in das Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) in der Fassung vom 4. Juli 2011, so steht unter
Zitat
§ 7
Vollstreckungshilfe

(...)
(4) Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge sind die Gemeinden zuständig.
Quelle: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVG+ND+%C2%A7+7&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Bleibt zu fragen, wann und wie dieser Absatz in das Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz eingefügt wurde. Unsere Politiker und Rundfunkfunktionäre haben mitunter an alles gedacht, um die Rundfunkbeitragszahlungspflicht zu einem perfekt ausgedachten Verfolgungssystem auszubauen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. September 2019, 00:06 von Bürger«

  • Beiträge: 7.388
Bleibt zu fragen, wann und wie dieser Absatz in das Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz eingefügt wurde.
Diese Frage ist interessant, denn die Änderungshistorie enthält keine Änderung des §7.

Änderungen
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/mu0/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=831B6B45C3961DAD9716DCADE4E0650E.jp28?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVGND2011rahmen&doc.part=H&doc.price=0.0#focuspoint

Da hier bereits beide Begriffe benannt sind, nämlich Rundfunkgebühren, als auch Rundfunkbeiträge, wäre denkbar, daß der Wortlaut schon vor Einführung des Rundfunkbeitrages so aufgenommen worden ist, also während der Verhandlungen zwischen den Ländern zur Umgestaltung des Rundfunkfinanzierungssystems.

D.h., bereits in 2011, (oder sogar noch vorher?), war dem Parlament des Landes Niedersachsen bewusst, daß es mal einen Rundfunkbeitrag geben würde?


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D.h., bereits in 2011, (oder sogar noch vorher?), war dem Parlament des Landes Niedersachsen bewusst, daß es mal einen Rundfunkbeitrag geben würde?
Wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht bereits im Jahre 2010 ausgearbeitet und während des Jahres 2011 in den Landesparlamenten ratifiziert? Dann hat man vorsorglich auch bereits hie und da die Verwaltungsvollstreckungsgesetze geändert, um eventuellen Widerstand möglichst mit aller staatlichen Gewalt entgegen zu treten.

Eine Übersicht zum
Abstimmungsverhalten im Ratifizierungsprozess
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11179.0.html


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  • Beiträge: 7.388
Nur der Korrektur wegen:
in den Landesparlamenten ratifiziert?
"Ratifizieren" tut nur der MP, nicht das Parlament; die Zustimmung des Parlamentes ersetzt keine Ratifikation und ist mit dieser auch nicht identisch.

Zitat
Wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht bereits im Jahre 2010 ausgearbeitet
Es wäre evtl. eher interessant, zu erfahren, wann es die ersten Ansätze zur Umwandlung des Systems gegeben hat; ist evtl. eine Folge aus dem damaligen EU-Beihilfeverfahren?


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