Zur "Kenntnis" (und damit etwaigen Fristauslösung) gehört ja mglw. nur nicht nur jene, dass (erst jetzt) mit dem 23. RÄStV eine
"Rechtsgrundlage geschaffen" wird für den vollautomatisierten Erlass von Bescheiden.
Zur "Kenntnis" gehört mglw. auch jene, dass schon bisher ein "vollautomatisierter Erlass von Bescheiden" erfolgte.Das muss man ja erst mal wissen. Schließlich hat nicht jeder hat einen Widerspruchsbescheid wie jenen im Einstiegsbeitrag, in welchem sich mit der "Vollautomatisierung" geradezu gebrüstet wird
Manch einem wurde auf - aufgrund von Unkenntnis/ diversen Zweifeln an die Landesrundfunkanstalt gerichteter -
Anträge auf Auskünfte/ Nachweise über die Art und Weise von Erstellung/ Erlass/ Druck/ Versand der Bescheide seitens der jeweiligen Landesrunfdunkanstalt
bis zum heutigen Tage eine Auskunftserteilung und Nachweiserbringung verweigert - siehe u.a. unter
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträgehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html[...]
[...]
Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",
für die ausführliche Begründung meines Widerspruchs vom __.__.____
gegen folgende/s Schreiben
"Festsetzungsbescheid" mit Datum "[Erstell-Datum]"
[ggf. weitere Schreiben]
sowie bzgl. aller meiner weiteren Rechtsmittel und Anträge sind von Ihnen, d.h. der "Landesrundfunkanstalt" - Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen gemäß dem nachfolgenden Fragenkatalog erforderlich.
[...]
Fragenkatalog:
[...]
8 ) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen "Verwaltungsakt" erlassen? Woran ist dies erkennbar? Was genau charakterisiert den Akt des "Erlassens" eines Verwaltungsakts? Beschreiben Sie den Ablauf des "Erlassens" Schritt für Schritt.
9) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen ausgedruckt?
Woran ist dies erkennbar? Wo ist dies geregelt? Beschreiben Sie den Ablauf des "Ausdruckens" Schritt für Schritt.
10) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen versendet/ "zur Post aufgegeben"? Woran ist dies erkennbar? Wo ist dies geregelt?
Beschreiben Sie den Ablauf des "Versendens"/ "zur-Post-Aufgebens" Schritt für Schritt.
[...]
[...]
Es könnte sein, dass eine entsprechende
Nichtauskunft schon als
Unterschlagung von verfahrenserheblichen Beweismitteln, mindestens jedoch eine - vorsichtig ausgedrückt -
mangelhafte Mitwirkung an der Aufklärung entscheidungserheblicher Sachverhalte darstellt.
Jedenfalls könnte mglw. bei all jenen, die von ihrer Rundfunkanstalt noch
keine Auskünfte/ kein "Eingeständnis" über die "Vollautomatisierung" der Bescheide erst
dann eine
Frist für die Beantragung des Wiederaufgreifens ausgelöst sein,
wenn diese davon Kenntnis erlangen,
dass in der
Vergangenheit eine augenscheinlich rechtswidrige Praxis herrschte.
Insoweit sollte man sich meines Erachtens zur Fristeinhaltung vorerst überhaupt nicht äußern.Sollte die Gegenseite irgendwelche Fristabläufe geltend machen wollen, so könnte das dann immer noch erörtert werden. Dabei könnte es ggf. hilfreich sein, vorgenannte Anträge auf Auskunft/ Nachweise über den Erlass der Bescheide gestellt gehabt zu haben. Schließlich hat man als Außenstehender keine verbindliche Information zu derartigen "Interna" von ARD-ZDF-GEZ.