Auf den "Festsetzungsbescheiden" habe ich noch nie eine "Wohnung" wie im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angegeben gelesen, selten eine Wohnung nach Melderecht, meist eine Adresse.
Hat eigentlich jemals jemand (z.B. im Verfahren oder per DSVGO) angefragt, welche "Beitragskonten" unter eben so einer als "Wohnung" verkauften Adresse geführt werden?
In jedem Haus, in dem Wohnungen existieren, aber Adressen angegeben werden, müssten mehrere "Beitragskonten" für eine "Wohnungs"-Angabe existieren.
Man kann auch schlicht die Bescheide in so einem Haus vergleichen.
Da würden ein paar "Festsetzungsbescheide" ziemlich direkt hinfällig werden (abgesehen von allen weiteren Gründen, dass so ein Schriebs nie Rechtskraft erlangen kann).
Als Anregung.