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Autor Thema: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)  (Gelesen 5348 mal)

M
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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#15: 15. September 2019, 15:40
Dann braucht jeder nur jene Teile zusammenrechnen, die er via Wirtschaft schon an Rundfunkbeitrag bezahlt und zieht dieses von seinem eigenen Rundfunkbeitrag ab, denn mehr als die Höhe 1 Rundfunkbeitrages muß ja kein Rundfunkinteressent bezahlen.

Das wäre ja eine Konjunkturankurbelungsmaßnahme.

Man würde sich auch in schweren Zeiten bemühen, mindestens so viel zu kaufen, dass man auf einen Betrag kommt, um für die Wohnung nicht zahlen müssen.


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m
  • Beiträge: 203
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#16: 15. September 2019, 20:49
Haha - ja
und wer mehr als 17,50 bzw 210 via Wirtschaft schon an Rundfunkbeitrag bezahlt hat bekommt am ende des Jahres Geld zurück  ;D
Das wärs doch.


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  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#17: 16. September 2019, 18:15
Es ist natürlich richtig, dass die Unternehmen durch den Rundfunkbeitrag unnötig belastet werden, wobei ich jedoch eher denke, dass man überlegen sollte, den Rundfunkbeitrag dadurch zu senken, dass man die Landesrundfunkanstalten in Aktiengesellschaften überführt.

In diesem Zusammenhang hatte ich bereits für den bundesweiten Volksentscheid vorgeschlagen, die notwendigen Gesetzesvorlage in Richtung einer Umwandlung der Rundfunkanstalten in Aktiengesellschaften zu planen. Dies würde die Landesregierungen nämlich kein Geld kosten, sondern dazu führen, dass zum Ausgabepreis von 17,50 Euro die Bürger beispielsweise Anteile an diesen Rundfunkunternehmen erwerben könnten. Siehe hierzu weiter unter
Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2019, 01:26 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

g
  • Beiträge: 43
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#18: 22. September 2019, 11:03
Der RF-Beitrag ist eine abzugsfähige Betriebsausgabe.

> netto oder brutto?

In der Tat: Es werden keine Rechnungen ausgestellt weder vom GEZ noch ÖRR.
Ich versuche mal, den "Beitrag" als Brutto zu nehmen, um dann die USt. zurückzuholen.

VG gerhard.-


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2019, 11:53 von DumbTV«

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#19: 22. September 2019, 23:42
Hallo Gerhard,

Vorsicht an dieser Stelle!
Wenn keine USt ausgewiesen wird auf der "Nicht"-Rechnung, dann gibt es auch keinen Vorsteuer-Abzug.
Die Frage "brutto" oder "netto" stellt sich nicht, wenn keine USt ausgewiesen wird.

VG rave


Edit "Bürger":
Bitte hier keine weitere Vertiefung der Frage der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe. Dies ist meines Wissens zudem im Forum bereits andernorts schon diskutiert. Hier wie überall im Forum bitte nur noch eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
und im Einstiegsbeitrag bzw. den Folgekokmmentaren präzisiert ist.
Eine Anpassung des mglw. viel zu allgemein formulierten Betreffs bleibt ebenso vorbehalten wie die Entfernung der abschweifenden Beiträge.
Bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 02:38 von Bürger«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

 
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