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Umfrage

Wer ist als Aktionär im Aktienregister eingetragen?

Kann das jemand erfragen?
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Ist jemand eingetragen?
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Stimmen insgesamt: 0

Autor Thema: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)  (Gelesen 5907 mal)

J
  • Beiträge: 37
Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
Autor: 13. September 2019, 13:32
Meine Anfrage an verschiedene DAX – Unternehmen brachte leider keinen Erfolg (nicht im Aktionärsregister eingetragen).

Meine Frage war wie folgt:

Zitat
An die
XYZ-AG
Investor relation

Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

seit 2013 sind neben Privatpersonen auch Institutionen und Betriebe grundsätzlich beitragspflichtig.

Unternehmen entrichten den Rundfunkbeitrag je nach der Zahl ihrer Beschäftigten und Kraftfahrzeuge pro Betriebsstätte.

Für die Beitragssätze sind dabei die Art der Einrichtung und die Zahl der dort Beschäftigten relevant.

Meine Frage an Sie, der Abteilung Investor Relation,

- wie verbuchen Sie den Rundfunkbeitrag (als Kostenfaktor)?

- wird der Rundfunkbeitrag als Kostenfaktor auf die zu verkaufenden Produkte einkalkuliert?

- wird  der Rundfunkbeitrag als Kostenaufschlag ohne Mehrwertsteuer oder mit dem geltenden Mehrwertsteuersatz in das zu verkaufende Produkt eingerechnet?


Vorab bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Fragen       
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
...


Meine Gedankenlogik wie folgt:

Bäcker (privat) zahlt Rundfunkbeitrag von Summe xxx Euro jährlich.

Bäckerei (Ladengeschäft) zahlt ebenfalls Rundfunkbeitrag von Summe xxx Euro jährlich.

Bäcker (Privat) legt den Beitrag um auf seinen Gewinn (er verdient ja weniger) und
kalkuliert seinen Beitrag (Ladengeschäft) ebenfalls noch auf das zu verkaufende Produkt um.

Ergo wird diese Umlage bei dem alltäglichen Einkauf vom Verbraucher bezahlt!

d.h. im Umkehrschluss: Ich als privater Konsument bezahle nicht nur meinen privaten Rundfunkbeitrag, sondern auch noch die im Konsum verbrauchten konsumierten) Produkte.

d.h. im Endergebnis: Der Rundfunkbetrag ist teurer als die besagten 17,50 Euro.

Kann das jemand recherchieren bzw. als eingetragener Aktionär bei seiner XYZ-AG anfragen?


Edit "Bürger":
Der Thread-Betreff "Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)" ist nicht aussagekräftig genug und bedarf noch der Anpassung/ Präzisierung.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#1: 13. September 2019, 15:36
Man könnte durchaus davon ausgehen, daß jedes Unternehmen seine Kosten (darunter genau der "Beitrag") im Wesentlichen durch Einnahmen deckt (aka "Gewinn erwirtschaftet"), daraus folgt: natürlich bezahlen die Kunden den betrieblichen "Beitrag" -- darunter auch ausländische Kunden -- was natürlich wettbewerbsverzerrend ist, da ausländische Konkurrenz diesen "Beitrag" nicht zahlt.

Noch dazu unter Verstoß gegen Art. 3 GG Gleichheitsgrundsatz: wenn Anzahl Betriebsstätten, Kfz und Beschäftigte Grundlage sein soll, wieso sollte es eine Staffelung zu Gunsten Größerer geben? (Leider wurde dazu nicht genug mündlich vorgetragen vor dem BVerfG.)


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
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s
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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#2: 13. September 2019, 15:40
Leider bin ich nirgends eingetragner Aktionär, dafür fehlen mir ca. 17,50€ im Monat...Spaß beiseite...

Deiner Gedankenlogik möchte ich sehr gern folgen und auch noch ausweiten.
Wir sollen nicht nur 17,50€ im Monat direkt an den ÖRR zahlen, nein wir zahlen auch indirekt bereits durch
- Mietwagen
- Bahnfahren
- Abo-Dienste (Netflix, Sky und Co)
- Zeitungsabo
- Flugreisen
- Lebensmittel
- Dinge des täglichen Bedarfs

zusammenfassend: wir zahlen immer wenn wir konsumieren - da unterm Strich jedes Konsumgut und jede Dienstleistung in Deutschland indirekt bebeitragt wird. Und natürlich legt jedes Unternehmen diese Kosten in irgend einer Form auf das Produkt um, alles andere wäre wirtschaftlicher Blödsinn.
Mein Arbeitgeber z.B. beteiligt mich großzügig an den Gesamtkosten meines "Vielfahrerfahrzeugs" und zwar netto vom Gehalt - und im Leasingvertrag des Fahrzeugs findet sich u.A. auch die Position Rundfunkbeitrag von 5,XX€ - diese 5€ sind Teil der Gesamtkosten, von denen ich bereits einen Teil beitrage. Das ist im Übrigen auch einer meiner persönlichen Punkte gg. die Forderung von 17,50€ im Monat - bisher will man mir den Teil, den ich bereits zahle einfach nicht rausrechnen...auch trotz Hinweis auf das BVerfG Urteil aus 2018 nicht "...unter keinen Umständen darf jemand zu mehr als einem vollen Beitrag herangezogen werden, oder so ähnlich"...


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J
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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#3: 13. September 2019, 17:39
Ja, wie oben beschrieben.
Aber es nützt mir nichts, wenn ich nichts schwarz auf weiß von einer AG vorliegen habe.
Nur ein eingetragener Aktionär (Aktienregister) kann bei seiner XYZ-AG anfragen.


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s
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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#4: 13. September 2019, 18:11
Kannst du evtl. mal erläutern, warum du das schwarz auf weiß von einer AG benötigst? Was ist der Plan? Reicht die Aussage vom örtlichen Bäcker, dass in den 20Cent für ein Brötchen ca. 0,09Cent Rundfunkbeitragsumlage enthalten sind denn nicht?


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J
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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#5: 13. September 2019, 18:57
Rechne die 0,09 cent auf das Jahr bezogen auf deinen Konsum auf, da wird einiges zusammen kommen.
Schwarz auf weiß heißt, eventuell dagegen zu klagen.
Die AG's aus Dax, mM-dax, und tech-dax sind gegenüber den Aktionären auskunftspflichtig.


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s
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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#6: 13. September 2019, 21:49
Ja Klagen - schön, gegen wen? Mit welcher Begründung?
Interessanter fänd ich wenn Mietwagenfirmen (SIXT, Hertz und Co) ihre Umlage bestätigen, denn laut Urteil des BVerfG in RN 106
"...darf dieselbe Person jedoch für die Möglichkeit der privaten Rundfunknutzung nicht zu insgesamt mehr als einem vollen Beitrag herangezogen werden (dd)...."

Beim Mietwagen haben wir tatsächlich genau diese Konstellation, gleiches gilt für Hotels und gemietete Ferienunterkünfte aller Art.

Wenn ich in den Urlaub fahre und 2 Wochen im Hotel verbringe, dann hat das Hotel sicherlich den Rundfunkbeitrag auf den Zimmerpreis umgelegt, d.h. ICH werde für die Möglichkeit der privaten Rundfunknutzung zu mehr als einem vollen Beitrag herangezogen.
1. mal durch die LRA für meine eigene Wohnung
2. mal durch das Hotel mit der Umlage auf den Zimmerpreis

analog Auto

Das Brötchen, welches ich beim Bäcker kaufe hat jedoch nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun, d.h. hier werde ich eben nich für die Möglichkeit der meiner eigenen privaten Rundfunknutzung umgelegt herangezogen, sondern es handelt sich um die Möglichkeit der gewerblichen Rundfunknutzung des Bäckers, der dieses Geld nur bei mir zurückholt.

Anm. Mod. seppl: Das Thema "versteckte Mehrfachzahlung" gibt es schon seit langem an anderer Stelle in den Tiefen des Forums. Als abschliessende Vervollständigung teile ich noch mit, dass auch Behörden Rundfunkbeiträge zahlen müssen und somit der Bürger dazu auch noch einmal über seine Steuerzahlungen den ÖRR finanzieren muss. Bitte dieses Thema aber hier nicht mehr weiter behandeln, sondern in diesem Thread zum Aktienrecht zurückkehren. Vielen Dank!


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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#7: 14. September 2019, 00:33
Der RF-Beitrag ist eine abzugsfähige Betriebsausgabe.
Es spricht auch nichts dagegen, da eine betriebliche Veranlassung besteht. Die Nutzung (oder Nichtnutzung) spielt keine Rolle.
Er taucht also im "sonstigen betrieblichen Aufwand" (§275 Abs2 Nr. 8 HGB) auf und erscheint so in der GuV.
Das dürfte geübte Praxis bei jedem Unternehmen sein, ob AG oder GmbH oder wasauchimmer.
Er schmälert also letztendlich den Gewinn, der an die Aktionäre (oder die Gesellschafter) ausgeschüttet wird.

Je nach Sektor des Unternehmens kann er natürlich bei der Preisermittlung von Produkten und oder Dienstleistungen miteinkalkuliert werden.
Bei einer Vollkostenrechnung ist er mit dabei. Als Unternehmer würde ich den auch miteinrechnen in die Preiskalkulation. Ist halt eine verdeckte Leistung, die dem verkauften Brötchen keinen Mehr- oder Nährwert erbringt.

Persönlich ärgert mich immer, dass es vom BS gar keine Rechnung gibt, die gebucht werden kann. Also kein Beleg nach §14 UStG.
Die Steuerprüfung akzeptiert diese Buchungen aber anstandslos.

OT I: Es ist auch interessant, bei den Autovermietern einen Mietwagen ohne Autoradio zu ordern. Ich habe die Fahrzeuge dann nicht gemietet. Ich brauchte ja auch keine :-)  Die Masse bewegt vielleicht was. Wenn nun also die Nachfrage vehement bestünde...

OT II: Da der RF-Beitrag eine Betriebsausgabe für Unternehmen darstellt, bin ich der Meinung, das der gezahlte RF-Beitrag auch die Einnahmen einer Privatperson schmälern muss. Geld ist ja wech. Er ist unvermeidbar, unumgänglich und unmöglich... Wo er untergebracht werden könnte, gilt es abzuwägen. Warum nicht mal unter den "Werbungskosten" in Anlage "N"? Ist doch ein Stück "Weiterbildung". Gabs da nicht mal einen Bildungsauftrag? Achso. Zu Risiken und Nebenwirkungen...

OT III: Interessant wäre ein Unternehmer, der in Köln nachfragt, dass er eine elektronische Rechnung (!) mit Signatur (!) benötigt (Rechnungswesen wird umgestellt auf digital), die den gängigen Regelungen entspricht und in einer elektronischen Steuerakte abgelegt werden kann. Da könnte die Luft dünn werden.

Versuch macht kluch.  :-) 

Fazit: Es lohnt wahrscheinlich nicht, bei AG's nachzufragen, auch wenn man Aktionär ist.
Ich kann selbst sehen wie es in einer AG gemacht wird und kann dieses Vorgehen nicht in Abrede stellen.

VG rave


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2019, 08:22 von DumbTV«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#8: 14. September 2019, 06:05
Von diesen ganzen Daxkonzernen hat sich, soviel ich weiß, auch noch kein einziger mal negativ zum Rundfunkbeitrag geäußert. Möglicherweise versprechen sich deren Vorstände ja sogar noch etwas davon.
Daxkonzerne: „Uns Standortarmen Menschmaterialstarken Konzernen schadet der gestaffelte Rundfunkbeitrag doch sehr viel weniger als den mitbewerbenden Kleinunternehmen. Der Rundfunkbeitrag ist somit sogar ein Vorteil für uns im Verbesserungsabwehrenden Konkurrenzverdrängungskrieg…“


Wenn es denn überhaupt eine Möglichkeit gäbe, Aktientechnisch schriftliche Informationen gegen den Rundfunkbeitrag zu erhalten,
Dann wären vielleicht kleinere Aktiengesellschaften wie bspw. die Sixt AG oder die Netto Marken-Discount AG & Co., würde ich wetten, mglw. doch sehr viel eher zu einer Auskunft bereit ( ? )

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2019, 06:17 von unGEZahlt«

J
  • Beiträge: 37
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#9: 14. September 2019, 13:09
Der RF-Beitrag ist eine abzugsfähige Betriebsausgabe. […]
Erst mal ein Dankeschön für eine fundierte Aussage.


Also, wer ist im Besitz von Aktien deutscher AG's und kann diese Information einholen?
Den Text von oben könnt Ihr von mir kopieren & oder nach belieben verfeinern!

Es geht sich darum, eventuelle Angriffspunkte zum/gegen den derzeitigen Beitrag zu finden!


Edit "DumbTV":
Vollzitat entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen (ungekürzten) Vollzitate verwenden. Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2019, 23:44 von Bürger«

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#10: 14. September 2019, 18:11
Anders ausgedrückt bzw. gerechnet: Durch den Rundfunkbeitrag eingenommenes Geld geteilt durch die Einwohnerzahl dieses Landes. Mit so viel Geld wird jeder von uns *durchschnittlich* belastet, um eine der größten Ungerechtigkeiten in der modernen deutschen Geschichte durch Zwang am Leben zu erhalten!


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U
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    • GEZ Nein danke!
Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#11: 14. September 2019, 19:12
@René

also ich sollte ca. 17,50 € * 12 =210,00 jährlich bezahlen, dazu würden noch die intransparenten Kosten der in meinem Konsum eingerechneten Rundfunkgebühren, der Händler und Erzeuger sowie der Rechtsanwälte, Steuerberater und sonstige berufsbedingt freiwilligen Zahler, kommen.

Das kümmert mich aber weiter nicht, denn ich zahle nix.

schon seit 2013.

Schriftlich habe ich alle Rechtsverstöße gerügt bis hin zu der Feststellung, dass alle von Richtern ergangene Beschlüsse und Urteile nichtig sind, mangels der Unabhängigkeit der Richter, die das Grundgesetz fordert.

Verhindern konnte ich allerdings nicht die gesetzwidrige Handlungsweise eines "sogenannten Obergerichtsvollziehers", der mir einen Eintrag ins Schuldenregister verpasste. Der Amtsgerichtsdirektor fühlte sich im Stande, dem "sogenannten Obergerichtsvollziehers" Hoheitsrechte durch Beleihung zu gewähren. ::)

Eingeschalteter Staatsanwalt und eingeschaltetes Amtsgericht verweigert beharrlich der ihnen vom Gesetz auferlegte sorgsame Schutz des Bürge(n)s.


Edit "DumbTV": @all
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben und nicht in allgemeine Diskussionen abzuschweifen.


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solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

M
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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#12: 15. September 2019, 08:47
Natürlich hat jede Abgabe eine Wirkung auf die Preise. Wenn die Firma zahlen muss, muss sie eben die Kosten woanders auch dann holen, wenn Politiker sagen, das dürfte nicht umlegbar sein (eg. Grundsteuer). Diese Abgaben sind eine Last für die gesamte Wirtschaft. Deswegen ist die Umfrage Unsinn.


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lex

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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#13: 15. September 2019, 11:09
Wenn ich einen etwas anderen Weg aufzeigen darf (der übrigens vor dem Berliner Verwaltungsgericht trotzdem einfach abgetan wurde und nicht betrachtet werden wollte!).
Ein eigennütziger Verein benötigt die Beiträge, um seine Ausgaben zu finanzieren (Vereinsheim, Strom, Wasser aber eben auch Rundfunkbeitrag).
Da ein eigennütziger Verein keinen Gewinn machen darf, muss am Ende in der Gewinn und Verlust Rechnung 0 Euro stehen. Da außer den Beiträgen keine anderen Einkünfte dem Verein zur Verfügung stehen, bezahlen alle Vereinsmitglieder auch den Rundfunkbeitrag des Vereins mit.
In Bezug auf den Beschluss des BVerfG also ein klarer Verstoß gegen die Aussage, jeder muss nur den einfachen Rundfunkbeitrag zahlen.


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Re: Aktienrecht (Rundfunkbeitrag)
#14: 15. September 2019, 11:32
Jedes Unternehmen könnte doch den anteiligen Rundfunkbeitrag, den der Bürger mit dem Kauf des Produktes des Unternehmens aufwendet, auf dem Etikett, dem Kassenbon auspreisen? Bei der Mineralölsteuer/Mehrwertsteuer wird das doch auch so gehandhabt?

Dann braucht jeder nur jene Teile zusammenrechnen, die er via Wirtschaft schon an Rundfunkbeitrag bezahlt und zieht dieses von seinem eigenen Rundfunkbeitrag ab, denn mehr als die Höhe 1 Rundfunkbeitrages muß ja kein Rundfunkinteressent bezahlen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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