Der RF-Beitrag ist eine abzugsfähige Betriebsausgabe.
Es spricht auch nichts dagegen, da eine betriebliche Veranlassung besteht. Die Nutzung (oder Nichtnutzung) spielt keine Rolle.
Er taucht also im "sonstigen betrieblichen Aufwand" (§275 Abs2 Nr. 8 HGB) auf und erscheint so in der GuV.
Das dürfte geübte Praxis bei jedem Unternehmen sein, ob AG oder GmbH oder wasauchimmer.
Er schmälert also letztendlich den Gewinn, der an die Aktionäre (oder die Gesellschafter) ausgeschüttet wird.
Je nach Sektor des Unternehmens kann er natürlich bei der Preisermittlung von Produkten und oder Dienstleistungen miteinkalkuliert werden.
Bei einer Vollkostenrechnung ist er mit dabei. Als Unternehmer würde ich den auch miteinrechnen in die Preiskalkulation. Ist halt eine verdeckte Leistung, die dem verkauften Brötchen keinen Mehr- oder Nährwert erbringt.
Persönlich ärgert mich immer, dass es vom BS gar keine Rechnung gibt, die gebucht werden kann. Also kein Beleg nach §14 UStG.
Die Steuerprüfung akzeptiert diese Buchungen aber anstandslos.
OT I: Es ist auch interessant, bei den Autovermietern einen Mietwagen ohne Autoradio zu ordern. Ich habe die Fahrzeuge dann nicht gemietet. Ich brauchte ja auch keine :-) Die Masse bewegt vielleicht was. Wenn nun also die Nachfrage vehement bestünde...
OT II: Da der RF-Beitrag eine Betriebsausgabe für Unternehmen darstellt, bin ich der Meinung, das der gezahlte RF-Beitrag auch die Einnahmen einer Privatperson schmälern muss. Geld ist ja wech. Er ist unvermeidbar, unumgänglich und unmöglich... Wo er untergebracht werden könnte, gilt es abzuwägen. Warum nicht mal unter den "Werbungskosten" in Anlage "N"? Ist doch ein Stück "Weiterbildung". Gabs da nicht mal einen Bildungsauftrag? Achso. Zu Risiken und Nebenwirkungen...
OT III: Interessant wäre ein Unternehmer, der in Köln nachfragt, dass er eine elektronische Rechnung (!) mit Signatur (!) benötigt (Rechnungswesen wird umgestellt auf digital), die den gängigen Regelungen entspricht und in einer elektronischen Steuerakte abgelegt werden kann. Da könnte die Luft dünn werden.
Versuch macht kluch. :-)
Fazit: Es lohnt wahrscheinlich nicht, bei AG's nachzufragen, auch wenn man Aktionär ist.
Ich kann selbst sehen wie es in einer AG gemacht wird und kann dieses Vorgehen nicht in Abrede stellen.
VG rave
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."
'Where there is oppression the masses will rebel!'
Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!