Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Nach 12 Jahren Hamburgerin soll GEZ-Gebühren für verkaufte Wohn. nachzahlen  (Gelesen 3132 mal)

  • Beiträge: 984
Wohnst Du - zahlst Du. Wohnst Du nicht, zahlst Du auch ... ;)



Hamburger Morgenpost, 12.09.2019
Nach zwölf Jahren
Hamburgerin soll GEZ-Gebühren für verkaufte Wohnung nachzahlen

Rundfunkgebühren-Ärger in Hamburg! Eine Hamburger Unternehmerin erhielt einen Brief nach dem anderen vom Beitragsservice in Köln, wie das „Abendblatt" berichtet. Gerda Gregor soll 824 Euro Gebühren für ihre Eigentumswohnung in Sylt nachzahlen – obwohl sie diese bereits 2007 verkauft hat. Laut Verbraucherschützern kein Einzelfall.

Zitat
[...]

Viele Nachfragen von Verbrauchern

Wie sich herausstellte, ist Gregor nicht die einzige Betroffene. Das bestätigt auch Susanne Lehman, Sprecherin der Verbraucherzentrale Hamburg, dem „Abendblatt": „In den zurückliegenden Monaten hatten wir besonders viele Nachfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Viele klagen dabei über erschwerte Kontaktaufnahme zum Beitragsservice: Man warte endlos in der Warteschleife am Telefon.

Meldedaten nicht fehlerfrei
[...]

Weiterlesen unter
https://www.mopo.de/hamburg/nach-zwoelf-jahren-hamburgerin-soll-gez-gebuehren-fuer-verkaufte-wohnung-nachzahlen-33151586


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2019, 00:49 von Bürger«

  • Beiträge: 2.386
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Der Kern dieser Sache ist vielleicht ein ganz anderer?
-----------------------------------------------------------
Das Folgende erscheint auf den ersten Blick vielleicht OFF TOPIC, ist jedoch wohl der Kern dieser Sache. Und zwar:

Verbraucherzentralen dürfen bei öffentlich-rechtlichen Abgaben ja wohl gar nicht beraten? Siehe das Gesetz über "vom Staat zuschussfähige" geeignete "gemeinnützige" Vereine, also ohne Gewinnerzielungsabsicht.


A) Wieso die in Hamburg: Nun wird der AHA-Effekt geliefert?
---------------------------------------------------------------------
Mal bei fragdenstaat verlangen: Publizierung des Vertrags zwischen NDR (öffentlich-rechtlich, also Offenlegungspflicht!) und Verbraucherzentralen für Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, um abzulesen:

(1) Die Höhe von eventuellen jährlichen Zuwendungen des NDR an diese Zentralen
Und: Ob dies im Mittel der Fallzahl pro Jahr für die vergangenen Jahre in Größenordnung von 90 € pro Fall liege, (Also volle oder eher Gewinn abwerfende Deckelung der Kosten?)

(2) Ob aus der Rundfunkabgabe finanziert?  (Woraus wohl sonst? Der Staat - Bund, Land - darf wohl nicht, weil ja Beratung bei öffentlich-rechtlichen Abgaben unzulässig wäre?)

(3) Ob der NDR von Bitte um Rat der NDR-Mitarbeiter die anfragenden Bürger an die Verbraucherzentralen verweise?
Ferner: Ob der NDR an seinen Standorten sogar einen entsprechenden Flyer bereithalte, wenn Ratsuchende dort einfach spontan vorsprechen; ob der NDR-Pförtner diese dann wegschicke? Obgleich "öffentlich-rechtlich", also insoweit eigenleistungs-verpflichtet für Bürgeranfragen - und zwar kostenfrei?

(4) Ob die Verbraucher-Zentralen auch im Fall von Einkommen unterhalb Existenzminimum den Hilfesuchenden sagen, sie seien gesetzlich zur Rundfunkabgabe verpflichtet?
(Anmerkung: Art. 1 GG "Menschenwürde" umfasst die absolut unabdingbare (!) Unzulässigkeit, übergeordnet allen Spezialgesetzen (!).  Abweichende Gesetze wären insoweit nichtig anzusehen? Ein Jurist, der es besser weiß, bitte  rechtlich nachvollziehbar erläutern - inklusive Namen und ladungsfähige Anschrift dieses Juristen.

(5) Ob den Verbraucherzentralen mit ihrem gesetzlich ausdrücklich abverlangten hohen juristischen Kompetenz-Niveau  bekannt sei, dass es ein entsprechendes abweichendes Spezialgesetz aber auch gar nicht gibt, sondern  BVerfG 1 BvR 665/10 über unabdingbare Schutzwirkung von Art. 1 GG, ausgestaltet über die Härtefall-Klausel der Beitrags-Staatsverträge.  (§ 31 BVerfG - bindet NDR wie auch Verbraucherzentralen UNMITTELBAR zur Nicht-Abweichung.) - Wenn anders deutbar, dann "zurück auf vorstehen Feld (4)!

(6)  Ob auf den Angebotsseiten bezüglich Rundfunkabgabe bei den Verbraucherschutzzentralen eingeblendet ist:
"Gefördert vom Bundesministerium für Verbraucherschutz" oder sonstige Behauptung der Verwendung von staatlichen Zuwendungen aus staatlichen Haushalten für diese Beratung.

(7)  Ob auf den Angebotsseiten bezüglich Rundfunkabgabe bei den Verbraucherschutzzentralen eingeblendet ist:
"Die Beratung über die Rundfunkabgabe ist kostenlos." -
Siehe oben unter (1) und (2) - wie würde das zusammenpassen? :)


B. Die Frage, die wir uns nun auch noch stellen:
------------------------------------------
Was tut man in einer Organisation, siehe auch die vielen Rechtsanwälte-Plattformen im Web,
wenn man nicht genug Kundschaft hat für das kostenerzeugend vorzuhaltende Personal? Man kommuniziert öffentlich:
(1) DAS PROBLEM:  Da gibt es ja große Probleme.
(2) DIE LÖSUNG:  Wir haben die Lösung. Kommt zu uns!

Wir wollen derartiges nicht unterstellen, sondern nur wissen, welche Fragen wir gerne beantwortet hätten. Also nichts Böses denken / vermuten, sondern sachlich neutral erfragen:
Die Verbraucherzentrale wäre zu befragen, ob nach ihrer publizierten Mitteilungen die personelle Kapazität für diese Themen mehr Auslastung erhielt und ob es zuvor nicht genug ausgelastet war.


C. Wer übernimmt es, da mal nachzuhaken?
--------------------------------------------------------
"TEAM"-Arbeit - "T_oll, wenn E_iner A_lles M_acht"...)
Nein, hierfür müssen mal andere ran. Wer es macht, bitte Mitteilung über PM, damit Doppeltbearbeitung vermieden wird.

"Willst du die Welt wandeln, musst du handeln". Diskutieren ist fein für die eigene Seele. Jedoch für das Seelenheil = Wohl der Allgemeinheit hilft Jammern und Klagen in einem "sozialen Resonanzkasten" (z.B. "Forum") absolut Nullkommanichts.

(Weitere solche Sprüche findet man im "Handbuch über die 100 Methoden, sich unbeliebt zu machen". Wird @pjotre vielleicht mal bald irgendwo anders ins Web setzen?)  :) 


D. Ach, fast ganz vergessen,
---------------------------------------
nachdem jemand in einem Bundesland die entsprechenden Fragen stellte, wurde die Vereinbarung mit den Verbraucherzentralen im betreffenden Bundesland fast umgehend beendet - so dass der Vertrag nicht mehr publiziert wurde, weil nicht mehr in Anwendung. Noch ein AHA!

Siehe oben "TEAM", jetzt mal bitte ein anderer als der Ruhmreiche, der es dort machte - nein, nicht @pjotre , sondern jemand anderer aus unserer Familie der Streiter für den Rechtsstaat hier im Forum - "...2015" Jahre lang reiche sein Ruhm!
So kann ein einziges Brieflein einige 100 000 Euro Abfluss aus der Rundfunkabgabe sofort stoppen? (Ganz hohe Summe waren es im betreffenden Bundesland über mehrere Jahre lang zuvor.)
Wer hat jemals im Leben mit einem winzigen Brieflein einige 100 000 Euro für den Rechtsstaat ausgelöst? Also, Freiwillige an die Front!

Anm. Mod. seppl: eine Anfrage zu den Beratungskosten der Verbraucherzentrale HH an den NDR wurde schon vor längerer Zeit gestellt: https://fragdenstaat.de/a/25659


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2019, 12:37 von seppl«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

B
  • Beiträge: 145
Moin,

im Zusammenhang mit den Verbraucherzentralen möchte ich auf einen Eintrag aus 2015 verweisen. Hier ist die Beteiligung von mehreren Vorsitzenden von Verbraucherzentralen als Rundfunkräte vermerkt.

Eine damalige Anfrage meinerseits, was mit den "Aufwandsentschädigungen für Sitzungen etc." geschieht die gezahlt werden, obwohl die Vorsitzenden ja wohl ihr eigenes Gehalt weiter erhalten, wurde damals nicht beantwortet.  ;D

Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90756.html#msg90756


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2019, 13:22 von Bürger«

N
  • Beiträge: 540
Im Prinzip zwar ne nervige Angelegenheit, aber ich seh nicht mal im entferntesten ne Chance, wie der Beitragsservice das Geld von einem ehemalig gemelden Eigentümer einholen will, wenn er an der Adresse seit 2007 nicht mehr gemeldet ist. Selbst nach aktueller Rechtslage könnte man es als Zweitwohnung auslegen und dafür müsste man dank Bundesverfassungsgericht nicht zahlen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.665
  • This is the way!
Guten TagX,

ahhh, ein "GIM"-Fall!
Vermutlich der Programmablauf "Reaktivierung ruhender Teilnehmerkonten".
Die Dame hat vielleicht früher für ihr RundfunXempfangsgerät in der Ferienwohnung GEZahlt.
Naja und dann kam die 2. Rasterfahndung mit neuer Programmierung.
Bupp! Vollautomatisch die "Adresse des ruhenden Teilnehmerkontos aktualisiert" und ab jeht der Programmablauf.
Kann natürlich och sein, dass die Dame keine RundfunXempfangsgeräte in der Ferienwohnung angemeldet hatte und der Programmablauf: "Die späte Rache der GEZ" anlief und "GIM" noch ne virtuelle Feuerwerksrakete in den MatriX-Himmel schoss und tröttete: Schwarzseherin! Nach 12 Jahren erwischt! Schwarzseherin! Nach 12 Jahren erwischt! Haa! Ihr entkommt mir alle nicht!

Ob die gute Dame weiß, dass sie mit "GIM", dem Terminator von Kölle, der späten Rache der GEZ, kommuniziert?

In diesem MoPo Artikel steht noch:

Meldedaten nicht fehlerfrei

Das Problem: Offenbar werden die Daten abgemeldeter Wohnungen nicht fehlerfrei übermittelt. Die Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen K. K. empfiehlt im Gespräch mit dem Abendblatt, im Zweifel seine Daten beim Meldeamt prüfen zu lassen.

Die genervte Unternehmerin hofft jetzt, mit einer Abschrift des Kaufvertrages ihrer ehemaligen Sylter Wohnung dem Unsinn ein Ende zu bereiten.

Hmmm... Nicht fehlerfrei übermittelt ...
Ick hab da mal ne Frage: Wohin geht eigentlich der GIM-Wisch? In den Briefkasten der Ferienwohnung? Hat die GEZ jetzt Geruchssensorbriefmarken? Name seit 12 Jahren vom Briefkasten entfernt. Schnüffel, Schnüffel, Schnüffel ... haaa ... ditt iss der Briefkasten!
Der Brief wird wohl an die derzeitige Wohnung gehen. Wo iss da jetzt der Fehler bei der "Übermittlung"? Sehr seltsam! Irgendwie wissen die nicht das GIM irre iss (GIM: GEZ, Intern (Irre), Machine). Der "Fehler" passiert nicht bei der "Übermittlung". Der Fehler ist "GIM", das völlig bekloppte Programm!
Mal sehen watt "GIM" aus dem Kaufvertrag macht!
Haaa! Weitere Datensätze! Bupp! Käufer und Notar vollautomatisch angemeldet!

Juut das die breite Masse und die MoPo niX von der irren "GIM"-Maschine wissen!
Ditt würde ja dann in einen VolX-GEZ-Boykott "ausarten"!
Bundesweite Sonntagsdemos! GIM muss weg! GIM muss weg! GIM muss weg!

Am Besten iss die Trulla von der Verbraucherzentrale.

"Das Problem: Offenbar werden die Daten abgemeldeter Wohnungen nicht fehlerfrei übermittelt."
Der kostenlose Tip einer Juristin:
K.K.: "im Zweifel seine Daten beim Meldeamt prüfen zu lassen."

Yoo, ditt mach ick mal gleich!

Zitat
Liebes Meldeamt,

mit dem 23. RÄS TV, auch bekannt als 23. Ätz-TV, ist wohl beabsichtigt meine Meldedaten alle 4 Jahre an den NSA-BeitraXservus zu übermitteln, natürlich nur wenn die KEF ihr okay gibt (KEF =  Konspirative Ermittlungsgruppe Fernsehrasterfahndung; die prüft ob der Datenbestand beim NSA-BeitraXservus aktuell ist).
Der Abgeordnetenhaus Drs. 18/2098 ist zu entnehmen:

Zitat
Das  BVerfG  hat  in  seiner  Entscheidung  vom  18.  Juli  2018  festgestellt,  dass  die  Zustimmungsgesetze –sofern  sie  §  2  Abs.  1  des  Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) in Landesrecht überführen –mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar  sind,  als  Inhaber  mehrerer Wohnungen  über  den  Beitrag  für  eine Wohnung hinaus  zur  Leistung  von  Rundfunkbeiträgen  herangezogen  werden  (Grundsatz  der Belastungsgleichheit). Zweitwohnungsinhaberinnen  und -inhaber würden  für  den gleichen  Vorteil  (Möglichkeit  der  Nutzung  des  öffentlich-rechtlichen  Rundfunks)  mehrfach  herangezogen.  Daher  hat  das  BVerfG  den  Gesetzgeber  verpflichtet,  spätestens bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen, und dazu Vorgaben gemacht.

Mit  dieser  Entscheidung  des  BVerfG  wird  in  dem an  sich  wohnungsbezogenen  Rundfunkbeitrag nun erstmals ein personenbezogenes Element eingeführt.

Aus der Tagespresse habe ick erfahren, dass die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Mensch solle sich an das Meldeamt wenden, wenn "Zweifel" bestehen.

Diese Zweifel hab ick.

Bitte Prüfen Sie ob mein Melderechts-Bewegungsprofil für die 3 - 1000 RBS-TV-Rasterfahndung noch aktuell iss.

Da ick nischt zu verbergen habe und um den vom BVerfG eingeführten personenbezogem Element Rechnung zu tragen, teile ick Ihnen mit, wo ick mich - mit einem Schild in der Hand, das folgende Aufschrift trägt:

NUTS?
 

aufhalte:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart

Verbraucherzentrale Bayern
Mozartstr. 9
80336 München

Verbraucherzentrale Berlin
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin

Verbraucherzentrale Brandenburg
Templiner Straße 21
14473 Potsdam

Verbraucherzentrale Bremen
Altenweg 4
28195 Bremen

Verbraucherzentrale Hamburg
Kirchenallee 22
20099 Hamburg

Verbraucherzentrale Hessen
Große Friedberger Straße 13 - 17
60313 Frankfurt am Main

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Strandstraße 98
18055 Rostock

Verbraucherzentrale Niedersachsen
Herrenstr. 14
30159 Hannover

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz

Verbraucherzentrale Saarland
Trierer Str. 22
66111 Saarbrücken

Verbraucherzentrale Sachsen
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
Steinbockgasse 1
06108 Halle

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Andreas-Gayk-Straße 15
24103 Kiel

Verbraucherzentrale Thüringen
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt

Bitte ergänzen Sie meine Daten mit den bezeichneten Aufenthaltsorten und richten Sie "GIM" bei der nächsten Rasterfahndung meine digitalen Grüße aus.


MrG
(Mit rasterlichen Grüßen)



Siehe och
Vorunterrichtung Länderparlamente: Vorunterrichtung zu Entwurf 23. RÄStV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.0.html

So noch schnell ne Banane als Anlage "angeheftet" (immer tackern, falls automatisch eingescannt wird) und ab jeht die Post!

Die Nationale-Servus-Agentur-Verbraucherzentrale (NSA-V)! Geil!


 :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2019, 23:24 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
[...]
(3) Ob der NDR von Bitte um Rat der NDR-Mitarbeiter die anfragenden Bürger an die Verbraucherzentralen verweise?
Ferner: Ob der NDR an seinen Standorten sogar einen entsprechenden Flyer bereithalte, wenn Ratsuchende dort einfach spontan vorsprechen; ob der NDR-Pförtner diese dann wegschicke? Obgleich "öffentlich-rechtlich", also insoweit eigenleistungs-verpflichtet für Bürgeranfragen - und zwar kostenfrei?
[...]

Beim Pförtner des NDR in Hamburg gibt es solche Flyer. Diese verweisen ratsuchende Bürger allerdings nicht an eine Verbraucherzentrale, sondern an eine angegliederte Beratungsstelle namens Abteilung Betragsservice. Siehe hierzu:

Widerspruch zur Niederschrift - Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11072.msg118649.html#msg118649


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2019, 18:19 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 2.386
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Dieser Thread erbrachte Wichtiges. Das ist alles hier geeignet archiviert.

E1. Wichtige Ergänzung:
-------------------------------
Ein Bürger hat für Hamburg / NDR bereits vor geraumer Zeit das Nötige veranlasst und mehrfach und auch ganz aktuell abgemahnt. Das finde ich allerdings nicht (mehr) in diesem Thread und deshalb gehe ich darauf nicht näher ein.

E2 Mein Deutungsversuch:
-----------------------------------
a) Auch dieser Vertrag wird wohl nie öffentlich werden.
b) Der Bürger könnte dies erzwingen mit Aufforderung an die Hamburger Senatskanzlei, den Intendanten hierzu zu veranlassen ("Rechtsaufsicht" über den NDR). (am besten vorher den zuständigen Verantwortlichen per Telefon ermitteln und diesen namentlich adressieren.)
Mit Kopie an den Intendanten / "persönliches Büro".
c) Die (rechtlich nicht ganz saubere) Lösung für den NDR wäre ebenfalls: Den Vertrag aufkündigen, so dass "keiner mehr ist" - jedenfalls ab jetzt.

d) Möglicherweise ist die im Eingangsbeitrag geschilderte Episode eine Warnung an den NDR, den Vertrag besser nicht zu kündigen? So etwas Böses werden wir hier auf keinen Fall formulieren.

e) Damit würde zusammenpassen, dass die Flyer beim NDR in Hamburg nicht (nicht mehr?) zur Verbrauchtschutzzentrale verweisen - beispielsweise beim RBB durchaus jedenfalls Frühjahr 2019.

Das hat @pjotre bei einer Schriftsatzeinlieferung persönlich miterlebt und ist sofort beim RBB-Mitarbeiter interveniert:
"Das dürfen Sie doch wohl gar nicht?" Und sehr höflich dann aber sehr hässliche Worte dafür, die in einem Forum nicht publiziert werden dürfen.


E3. Nun zur Rechtslage:
----------------------------------
Der Verbraucherschutzverein, wenn ohne diesen Sondervertrag mit dem NDR, darf nach bisherigem rechtlichen Informationsstand in Sachen Rundfunkabgabe nicht tätig werden.
Die bundesweit fast überall erfolgende Mitwirkung läuft wohl unter "privatunternehmerische Service-Vereinbarung" und wäre dann vermutlich unter dem Gesichtspunkt des Gemeinnützigkeitsrechts als "gewerblicher Zweckbetrieb" einzustufen?

Falls das alles so wäre, so stellt sich die Frage, ob das nicht ein Umgehungs-Sachverhalt wäre bezügllch des Verbots dieser Vereine, bei öffentlich-rechtlichen Abgaben tätig zu werden?

Diese Rechtsfragen wurden nicht vertieft abgesichert; also Irrtum vorbehalten.


E4.   Die besondere rechtliche Brisamz ist: Wird in den Verträgen, die öffentliches Licht bisher nicht erleben dürfen,
-------------------------------------------------------------------------------
(1) der Beitragsservice Köln als Vertragspartner geführt, obwohl er das nicht darf?
(2) Wird die Rundfunkabgabe ihres öffentlich-rechtlichen Charakters durch den Vertrag entkleidet? Also durch den Wortlaut.


E5. Ich halte das hier einmal so fest und archiviere es intern an geeigneter Stelle.
------------------------------------------------------------------
Die Beziehungen zu den Verbraucherschutzzentralen bedürfen noch einer vertieften Analyse.
Das Weitere gehört aber nicht in diesen Thread.
Er enthält sowieso bereits zwei sehr verschiedene Aspekte, aber das ist vielleicht noch nicht OFF TOPIC. weil vielleicht miteinander verknüpft.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2019, 21:49 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
Nach oben