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Autor Thema: Anti-Aufklärung im ZDF: Mythenbildung zur Migrationskrise  (Gelesen 1378 mal)

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nachdenkseiten.de, 05.09.2019

Anti-Aufklärung im ZDF: Mythenbildung zur Migrationskrise

Ein aktuelles „Doku“-Drama des ZDF – „Stunden der Entscheidung: Angela Merkel und die Flüchtlinge“ – schneidert der Regierung Legenden auf den Leib, es ist eine Homestory für die Mächtigen: Die Vorgänge von 2015 werden verzerrt und verkitscht. Damit reproduziert der Sender beispielhaft die seit Jahren beklagten Defizite in der Medienlandschaft.

Von Tobias Riegel.

Zitat
Das aktuelle „Doku“-Drama „Stunden der Entscheidung: Angela Merkel und die Flüchtlinge“ des ZDF vom Mittwochabend ist ein erneuter Tiefpunkt des deutschen Journalismus. Der Beitrag vereint Distanzlosigkeit, Verzerrungen, Kitsch, Pathos und Heuchelei. Zudem kommt der ZDF-Film über die Entscheidung der Bundesregierung vom 4. September 2015, die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge aufzunehmen, praktisch ohne Kritik an den Mächtigen und den damals Verantwortlichen aus. Der aufreizende Grundton: „Wir sind die Guten“. […]

Weiterlesen auf:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=54594

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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Tichys Einblick, 05.09.2019

Reaktion auf ZDF-"Dokudrama"
Der Brief des ungarischen Botschafters ans ZDF

Einen Tag nach der Ausstrahlung des Films "Stunden der Entscheidung: Angela Merkel und die Flüchtlinge" im ZDF, reagiert der ungarische Botschafter Péter Györkös in einem offenen Brief an die Spitzen des ZDF, Thomas Bellut und Peter Frey.


Zitat
Einen Tag nach der Ausstrahlung des Films „Stunden der Entscheidung: Angela Merkel und die Flüchtlinge“ im ZDF, reagiert der ungarische Botschafter Péter Györkös in einem offenen Brief**  an den Intendanten des ZDF, Thomas Bellut und Chefredakteur Peter Frey, den wir hier dokumentieren:

Zitat
An Herrn
Dr. Thomas Bellut, Intendant Zweites Deutsches Fernsehen
CC:
An Herrn
Dr. Peter Frey, Chefredakteur Zweites Deutsches Fernsehen

Berlin, den 4. September 2019

Sehr geehrter Herr Intendant,

das ZDF hat am 4. September 2019 zur Hauptsendezeit ein »Dokudrama« zu den Ereignissen von vor vier Jahren ausgestrahlt. Ohne Zweifel ist das Thema (nicht nur) in Deutschland von besonderem öffentlichen Interesse. Unter Wahrung der geschriebenen und ungeschriebenen Regeln meines Berufes und der gebotenen Achtung für die deutschen Bürger und Politiker kommentiere ich die damit verbundenen internen Debatten nicht öffentlich. Ich verfolge sie lediglich und natürlich berichte ich darüber in angemessener Form an meine Hauptstadt.

Nun gab es in dem erwähnten Film derart viele Elemente, die Objektivität und Tatsachen missen haben lassen, und in Form von „Einspielungen“ eine Reihe von Anspielungen auf mein Land und seinen mehrfach demokratisch gewählten Ministerpräsidenten, dass ich mich gezwungen sehe, darauf zu reagieren.

Was die ethischen und moralischen Normen verletzenden Passagen und Andeutungen angeht, kann ich nur hoffen, dass die Autoren und Macher sie mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Aber ich beschränke meine ins Traurige spielende Frustration auf die Tatsachen. Der „Mythos vom Budapester Ostbahnhof“ ist nicht neu. Die auch im Film immer wiederkehrende Behauptung, alles hätte hier und jetzt seinen Anfang genommen und wäre Quelle aller Probleme, läuft der schlichten geographischen Realität, den Bestimmungen des internationalen und europäischen Rechts und den Ereignissen vom Sommer und Herbst 2015 diametral entgegen.

Der 4. September war einer von vielen Tagen in der seit Monaten andauernden Migrationskrise. Ich selbst hatte damals, noch als Ständiger Vertreter bei der EU in Brüssel, meinen Kollegen schon Wochen zuvor signalisiert, dass die Zahl der täglich eintreffenden illegalen Migranten bereits die zehntausender Marke überschreitet. Kenntnis und Verständnis der Situation belegt kaum etwas deutlicher als die Tatsache, dass das Bundesministerium des Innern am 19. August, zwei Wochen bevor sich der „Marsch der Hoffnung“ in Bewegung setzte, die Zahl der bis zum Jahresende erwarteten Zuwanderer auf 800.000, also auf das Doppelte der bis dahin geltenden Schätzung, korrigiert hatte. Es waren dann am Ende – wenn ich mich nicht irre – 890.000. Nicht unerwähnt lassen sollten wir auch den Tweet des BAMF vom 25. August über die Aussetzung der Anwendung der Dublin Verordnungen, der der Zuwanderung durchaus eine neue Dynamik verlieh.

Auch sollte man die simple geographische Gegebenheit berücksichtigen, dass den Budapester Ostbahnhof mehr als 1000 km von der Außengrenze der EU und des Schengenraumes trennen. Beachten wir internationales Recht (Art. 31 der Genfer Konvention) oder europäisches Recht (Schengener Grenzkodex, Dubliner Verordnung) sind zwei Dinge festzuhalten: Die illegalen Einwanderer sind auf ihrem Weg durch nicht weniger als fünf oder sechs Staaten gezogen, in denen ihr Leben nicht in Gefahr war, sie also keine Flüchtlinge mehr waren. Zudem ignorierten sie bewusst alle Dubliner und Schengener Regelungen, denn ihnen war klar, wohin sie wollten.

Ungarn hat mit der Entscheidung europäische Regelungen durchzusetzen große materielle, politische und moralische Risiken auf sich genommen. Wir haben weder Dank noch Anerkennung erwartet, dafür wurden uns täglich unbegründete Kritik und moralische Belehrungen zuteil. Seitdem sind vier Jahre vergangen, die Dinge haben sich langsam wieder in Richtung der Einhaltung von Recht und Ordnung bewegt, schrittweise gelingt es uns Ordnung und Humanität miteinander in Einklang zu bringen, doch die realitätsfremde, und von Fall zu Fall an Ehrverletzung grenzende Propaganda hört nicht auf.

Jedenfalls kann ich nur erneut und immer wieder anbieten, dass ich dem ZDF und anderen öffentlich-rechtlichen oder privaten Medien bei Interesse an den Tatsachen oder dem ungarischen Standpunkt jederzeit bereitwillig zur Verfügung stehe. Es wäre an der Zeit statt Schmutzkampagnen und Fiktionen, die die geografische Realität außer Acht lassen und als Wahrheit präsentieren, die Fakten gewähren zu lassen.
Mein beruflicher Werdegang hat es mit sich gebracht, dass ich die Ereignisse sowohl 1989 (damals als für die DDR zuständiger Referent des ungarischen Außenministeriums) als auch im Sommer und Herbst 2015 (zunächst als ständiger Vertreter bei der EU, dann ab Oktober 2015 als Botschafter in Berlin) aus unmittelbarer Nähe verfolgen konnte. Den ersten Stein aus der Mauer, die das eigene Volk eingeschlossen hielt, haben die Ungarn herausgeschlagen. 2015 hat sich Ungarn für die Einhaltung und Durchsetzung europäischen Rechts und für den Schutz der Lebensform und des Wirtschaftsmodells, die die Grundlage der EU bilden, und des durch Schengen geschützten Binnenmarktes eingesetzt, und den illegalen Zustrom über die grüne Grenze gestoppt.

Grundlage und ein natürlicher Zug unseres gemeinsamen Daseins und unserer Zusammenarbeit ist, dass wir die Welt in manchen Fällen aus anderem Blickwinkel und durch andere Sichtweise betrachten. Situationen wie diese zu klären gelingt jedoch nur auf der Basis von Respekt für unser Gegenüber und für die Tatsachen. Der von Ihnen gezeigte Film tut keinem dieser Kriterien Genüge.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Péter Györkös

Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/der-brief-des-ungarischen-botschafters-ans-zdf/

Direktlink zum offenen Brief (pdf, ~420 kb)
https://berlin.mfa.gov.hu/asset/view/104466/Gy%C3%B6rk%C3%B6s-Bellut%20ZDF%20HU%2020190904.pdf

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

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Tichys Einblick, 06.09.2019

Das Doku-Narrativ ist unwahr
Wie das ZDF Merkels Entscheidung von 2015 umdichtete

 Von Alexander Wendt 

Zitat
Die Legende, die Menschenmenge und Budapest und der angebliche Versuch Orbans, sie festzuhalten, hätten in Berlin am Abend des 4. September 2015 zu einer Spontanentscheidung geführt, ist nachweislich falsch.  […]

Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/wie-das-zdf-merkels-entscheidung-von-2015-umdichtete/

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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

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Tichys Einblick, 18.09.2019

Das Doku-Narrativ ist unwahr
Das ZDF und Ungarn: keine Fragen?

 
Zitat
Bemerkenswerte Briefe wechseln der Intendant des ZDF, Thomas Bellut, und der ungarische Botschafter Péter Györkös im Nachgang zur ZDF-Dokumentation „Stunden der Entscheidung - Angela Merkel und die Flüchtlinge“ über die Ereignisse im August/September 2015. Wie nicht anders zu erwarten, ist das ZDF uneinsichtig.  […]

Aber wer hat Recht? Wir dokumentieren den Vorgang.
Der Brief des ungarischen Botschafters an das ZDF:
[…]
Die Antwort von Thomas Bellut an den ungarischen Botschafter.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/das-zdf-und-ungarn-keine-fragen/

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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

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