[...] 2. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann auch gegen die Mehrheit ein Nischenprogramm anbieten, die Mächtigen kritisieren, losgelöst von der Zustimmung des mündigen Bürgers zu einem Einzelprogramm Informationen verbreiten. [...]
Könnte er, ja. Macht er aber nicht, weil er es als nunmehr durchgängig zwangsfinanziertes "Staatsmegaphon" nicht mehr will/kann/darf/soll/muss.
Wie naiv muss man sein, um aus dieser (und anderer) "Phrasendrescherei" einen "Vorteil" ziehen zu können?
[...]
III. Der Beitrag des Rundfunks zur Demokratie
Allein dieser Auftrag zur sachlichen und unparteilichen Information, zur Befähigung des Bürgers, ein mündiger Demokrat zu sein, rechtfertigt den beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. [...]
Von welcher "Demokratie" träumt Paul Kirchhof?
Der "mündige Demokrat" wird dem deutschen Volk, von dem lt. GG Arikel 20 (2) "alle Staatsgewalt" ausgeht, seit 1949 politisch vorenthalten und verweigert. Das GG ist bis heute keine "Verfassung", da ihm die Legitimation durch das Volk fehlt (mit allen - auch immer spürbareren - Konsequenzen), und es kann nach Artikel 146 GG auch erst dann zu einer Verfassung werden, wenn sie "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist". Das ist - und das seit nunmehr 70 Jahren - bis heute nicht geschehen.
Ein Merkmal von "Demokratie" ist die Souveränität des Volkes, die - in Ermangelung (damaligen) besseren Wissens (und nicht als Vorwurf gemeint) - an der Garderobe der "repräsentativen Demokratie" abgegeben wurde, und seither von dort auch nicht mehr abgeholt wurde/werden konnte.
Wir haben in Deutschland eine "Demokratie" der Exekutive, und nicht die eines Volkes. Aber dafür kann das GG ja nix - Papier ist geduldig.
(Kirchhofs Beitrag ist wohl eher als träumerischer "Wunschzettel" zu verstehen, die Realtät belehrt uns tagtäglich eines Besseren...)