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Autor Thema: ZDF produziert erstmals zusammen mit Netflix  (Gelesen 5362 mal)

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ZDF produziert erstmals zusammen mit Netflix
Autor: 13. August 2019, 16:22

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Tagesspiegel, 13.08.2019

ZDF produziert erstmals zusammen mit Netflix

Von Markus Ehrenberg

Zitat
Netflix ist mit mehr als 151 Millionen zahlenden Mitgliedern in über 190 Ländern der größte Internet-Entertainment-Dienst weltweit. Das ZDF ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die über den Rundfunkbeitrag finanziert wird. Passt das zusammen, produktionsmäßig? Oder zugespitzt formuliert: Können Rundfunkbeiträge einen privaten Streamingdienst mit-finanzieren?
[…]

Schon die ARD und Sky haben bei der Serie „Babylon Berlin“ zusammen gearbeitet, was auch zu Diskussionen über die Verwendung von öffentlich-rechtlichen Geldern und dem Nutzen für den Pay-TV-Sender geführt hat (die ARD trug den Löwenanteil der Produktion). Netflix betont nun die „partnerschaftliche Zusammenarbeit“ mit dem ZDF, so Kai Finke, Director Content Acquisitions and Co-Productions Dach bei Netflix. „Wir freuen uns darauf, diesen ungewöhnlichen Film mit seiner tollen Besetzung im nächsten Jahr exklusiv herausbringen zu können.“
Offiziell zu hören ist das nicht, aber "exklusiv" kann nur bedeuten: Netflix kommt mit "Freaks" zuerst auf den Markt.

[…] Auf die Frage, wie scharf hier öffentlich-rechtliches Gebührengeld von kommerziellen Unternehmen zu trennen ist, und wie zeitnah an der „exklusiven“ Netflix-Herausgabe das ZDF die Superheldinnen-Geschichte ausstrahlen wird, gab es bislang keine Antwort. Nur so viel: Ein Sendetermin im ZDF steht noch nicht fest.

Weiterlesen auf:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/superheldinnen-zdf-produziert-erstmals-zusammen-mit-netflix/24899030.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2019, 16:30 von ChrisLPZ«
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Im Prinzip kann man sich einfach nur wieder dafür schämen, dass man Geld für Leute abgeben soll, die solche dubiosen Geschäfte mit Beitragsgeldern machen. Witzig auch, dass man im Schriftlaut davon ausgeht, dass der ÖRR kein Pay-TV ist - als ob die von Luft und Liebe leben würden XD


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Und wieder wird ein Konkurrent, der sich gegen die übermächtige Medienpräsenz des örR wehren müsste, durch kleine Geldbeträge zum Schweigen gebracht.
Kleiner Geldbetrag im Vergleich zum Budget, was Netflix durch das zwangsweise Einbehalten vom Medienbudget der Bürger entgeht. Der Bürger kann 8 Milliarden auch nur einmal ausgeben. Viele würden lieber in interessantes Netflix investieren als in langweiliges ZwangsTV.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2019, 18:39 von Bürger«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
ZDF produziert erstmals zusammen mit Netflix

Mal sehen, ob der Netflix-CEO, Reed Hastings, sich dann noch bei unserem Mitglied Shran bedankt ( ? )

Durch das Thema -Email an Netflix CEO, potenzielle Kündigung wg. Rundfunkbeitrag-, 
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30639.msg191535.html#msg191535 ,
hatte Reed Hastings ja somit von dem deutschen jährlichen 8 Mrd. € - Unternehmen ARDZDFDR erfahren,
das nicht so richtig weiß, wohin es mit dem vielen Geld soll.

Aber Beugehaft, Geldkontendiebstähle, Parkkrallen, ... usw. sind ja leider sehr unmenschliche Beschaffungsmaßnahmen.

Reed Hastings unternehmerische Leitlinie ist damit jedenfalls klar: Lieber Blutgeld als ein Gewissen!


Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 08:11 von unGEZahlt«

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Muss das als Beihilfe an ein Unternehmen verstanden werden? Falls, ja, dann muss diese doch, weil möglicherweise Wettbewerb beeinflusst wird, angezeigt werden. Die Erledigung dazu ist zu prüfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2019, 20:30 von DumbTV«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Aber das heißt doch wohl einmal mehr daß in diesem Fall sogar eine Rundfunkanstalt ZDF ein weiteres Mal auf kommerziellen Pfaden wandelt. Da wäre doch wohl angesichts der konkreten Ausgestaltung die Frage angemessen, ob nicht spätestens jetzt so langsam die Zeit heranreift für die Anwendbarkeit der zahlreichen Ausarbeitungen unseres Pinguin zum Thema Anmaßung hoheitlicher Befugnisse durch im Wettbewerb stehende Rundfunkanstalten mit zunehmend unübersehbar auch organisatorisch-strukturell kommerziellem Zwangsrundfunk?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2019, 18:49 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

M
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Muss das als Beihilfe an ein Unternehmen verstanden werden? Falls,ja, dann muss diese doch, weil möglicherweise Wettbewerb beeinflusst wird, angezeigt werden. Die Erledigung dazu ist zu prüfen.

Ja, es ist offensichtlich Beihilfe an einen Unternehmen, was sonst kann es sein?

Wettbewerverzerrung ist sowieso fast alles, was der öffentlich rechtliche Rundfunk tut.

Richtig wäre, sie auf das von ihnen gefürchtete "Nischenprogram" zu reduzieren.
Das wäre das richtige, nur das wäre zu subventionieren und nichts mehr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2019, 15:45 von Bürger«

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Ja, es ist offensichtlich Beihilfe an einen Unternehmen, was sonst kann es sein?
Das ist die Frage.

Eine staatliche Beihilfe gewährt prioritär nur der Staat; bspw., auch durch die Medienanstalten, die ja in und aus Sicht von Europa Behörden sind. Die LRA aber gehört nicht zum Staat, ist und muß staatsfern sein.

Wie kann also eine Struktur, die staatsfern ist, eine staatliche Beihilfe zugunsten eines Unternehmens gewähren?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Eine staatliche Beihilfe gewährt prioritär nur der Staat; bspw., auch durch die Medienanstalten, die ja in und aus Sicht von Europa Behörden sind. Die LRA aber gehört nicht zum Staat, ist und muß staatsfern sein.

Wie kann also eine Struktur, die staatsfern ist, eine staatliche Beihilfe zugunsten eines Unternehmens gewähren?

Gelten die Zahlungen an den ÖRR nicht als Beihilfen nach EU-Recht? Wenn das zutrifft und man solche Zahlungen an Dritte weiterleitet, wie soll die Kohle auf dieser Strecke den Charakter der staatlichen Beihilfe verlieren?

Ganz nebenbei: staatsfern? Es nützt absolut nichts, den Popanz der angeblichen Staatsferne der hiesigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beschwören. Es ist bekannt, dass dies lediglich eine Fiktion ist. Ich verweise gerne noch einmal auf "Rotfunk" (https://de.wikipedia.org/wiki/Rotfunk) und "Schwarzfunk" https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzfunk, zwei Begriffe, die die Tatsache reflektieren, dass der Einfluss der Parteien, die quasi den Besitz an der Republik beanspruchen und hier seit Jahrzehnten regieren, eben doch massiv Einfluss auf den Rundfunk nehmen. Sender schalten sich auf politischen Druck aus dem ARD-Programm aus, Mitarbeitern wird auf Wunsch eines Ministerpräsidenten die Weiterarbeit verweigert, andere wechseln vom Sender in verantwortliche Regierungspositionen oder von solchen auf einen Intendantensessel, Rundfunkräte sind in zwei politische "Freundeskreise" geteilt, die munter kungeln. Also erzähle mir keiner, die Sender seien staatsfern.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. August 2019, 15:46 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.396
Gelten die Zahlungen an den ÖRR nicht als Beihilfen nach EU-Recht?
Ja, freilich, da Rundfunkgebühr, (siehe EuGH C-337/06), wie auch Rundfunkbeitrag, (siehe EuGH C-492/17), ja staatliche Beihilfen sind.

Zitat
Wenn das zutrifft und man solche Zahlungen an Dritte weiterleitet, wie soll die Kohle auf dieser Strecke den Charakter der staatlichen Beihilfe verlieren?
Hier steht ein Fragezeichen, da die Rundfunkanstalten keine Behörden sind; dies folgt schlicht aus der Vorgabe des Art. 10 EMRK und der darauf aufbauenden Rechtsprechung des EGMR, die auch für die EU bindend ist, da die EU der EMRK beitrat. Und hier haben wir halt, wie im Forum bereits behandelt:

EGMR: ÖRR Österr. vs. Austria > ö.r. Rdf-Anstalt = nichtstaatl. Organisation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29378.msg184505.html#msg184505

bzw.

Fundamente und Grundwerte des freiheitlichen Rechtsstaats
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29698.msg186114.html#msg186114

mit

Rn. 53
Zitat
[...] Consequently, the Austrian Broadcasting qualifies as a “non-governmental organisationwithin the meaning of Article 34 of the Convention and is therefore entitled to lodge an application. [...]

CASE OF ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK v. AUSTRIA
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-78381

Für den dt. ÖRR kann nichts anderes gelten, denn nur im Rahmen des Art. 34 EMRK ist eine Stütze in eigener Sache auf die Konvention zulässig; einer Behörde, dem Staat also selbst, ist dieses verwehrt.

Die LRA dürfen also europaweit keinerlei Behördencharakter aufweisen, denn sonst müssten sie die Einflußnahme des Staates dulden, die Europa aber mit Art. 10 EMRK im Bereich Medien defaktisch untersagt hat.

Es könnte also für die LRA nicht gelten, daß sie selbst staatliche Beihilfen gewähren; was die LRA eher zu "fürchten" haben, ist die nicht bestimmungsgemäße, transparente Verwendung der ihnen zugeflossenen staatlichen Mittel. Und hier ist der Punkt, daß es zu Lasten der LRA geht, wenn die europäischen Transparenzbestimmungen nicht eingehalten sind; es könnte sein, daß dann alle Mittel als staatliche Beihilfe gewertet werden und kraft Auflage der Kommisssion vom Bund zurückzufordern sind, wird seitens Europas die nicht korrekte Verwendung der Mittel festgestellt.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Anm. zur Finanzierung von Netflix:

Die Pläne, Netflix Rundfunkbeitragsgelder bereitzustellen, reichen möglicherweise ( ? ) bis 2017 zurück.

Damals gab die ARD an DIW ECON einen Bezahl-Analysenauftrag, um ökonomische Gründe für den Rundfunkbeitrag zu finden.
Selbstverständlich logisch unmöglich, da überhaupt welche zu finden. Vor lauter Verzweiflung gaben die von DIW ECON dann sinngemäß an: "Ja, Netflix ist selbstverständlich ein ökonomischer Grund für ARDZDFDR!"

( Quelle, https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2017/1/es-gibt-weiterhin-oekonomische-argumente-fuer-einen-oeffentlichen-rundfunk/ , u. a. FN 32 )

Die verrückte DIW ECON "Analyse" -Es gibt weiterhin ökonomische Argumente für einen öffentlichen Rundfunk- ist vorher von denen nie verteilt worden.
Aber es scheint nun so, dass sie dem Märchen von der ökonomischen Rundfunkbeitragsgelder-Übergabe an Netflix wirklich glauben (wollen).

Markus


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
... was die LRA eher zu "fürchten" haben, ist die nicht bestimmungsgemäße, transparente Verwendung der ihnen zugeflossenen staatlichen Mittel. Und hier ist der Punkt, daß es zu Lasten der LRA geht, wenn die europäischen Transparenzbestimmungen nicht eingehalten sind; es könnte sein, daß dann alle Mittel als staatliche Beihilfe gewertet werden und kraft Auflage der Kommisssion vom Bund zurückzufordern sind, wird seitens Europas die nicht korrekte Verwendung der Mittel festgestellt.

Eben! Das ist schlicht Mißbrauch staatlicher Mittel. Den LRA ist es zwar erlaubt sich an Firmen zu beteiligen oder solche zu gründen, bzw. mit anderen ÖR-Sendern Inhalte zu produzieren oder Produktionsmittel gemeinsam zu nutzen etc. Die Produktion zusammen mit einem Wettbewerber und damit die Finanzierung eines solchen ist aber ein anderes Kaliber und vermutlich weder vom Auftrag noch von der Art der Finanzierung der Sender gedeckt. M. E. begeht man hier wie bei "Babylon Berlin" bewusste Regelverletzungen.

M. Boettcher


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Richtig interessant ist hier doch auch die Frage, ob Netflix die Produktion, die aus Teilen durch öffentliche Gelder finanziert wurde, vor dem ZDF ausstrahlt? Dann könnte ich ja die Sendung, die über meinen Beitrag mitfinanziert wurde, zeitnah nur über einen bezahlten Netflix Account anschauen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2019, 21:59 von Bürger«

 
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