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Autor Thema: Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall  (Gelesen 24521 mal)

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Auch der sogenannte Deutschlandfunk kommt seiner Informationspflicht nach, und veröffentlicht folgende 2 Nachrichten:

Rundfunkbeitrag
Bundesverwaltungsgericht erweitert Regelungen zur Befreiung
1. November 2019

https://www.deutschlandfunk.de/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-erweitert.1939.de.html?drn:news_id=1065396
Zitat
Die Regelungen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht sind erweitert worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Sinne einer Studentin entschieden, dass bei ihr die sogenannte Härtefallregelung greift und sie keine Rundfunkbeiträge zahlen muss. Die Klägerin lebt zwar in einem eigenen Haushalt, bezieht aber nur Unterhalt von ihren Eltern und Wohngeld. Obwohl sie kein Bafög oder andere Sozialleistungen erhält, gilt sie nach Ansicht der Richter wegen ihres geringen Einkommens trotzdem als Härtefall.

ARD, ZDF und Deutschlandradio weisen zudem darauf hin, dass ab heute eine neue Zweitwohnungs-Regelung gilt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eines Beitragszahlers dürfen für ihren zweiten Wohnsitz künftig eine Befreiung beantragen. Bisher war das nur für Personen möglich, die neben der Zweitwohnung auch mit ihrem Hauptwohnsitz beim Beitragsservice angemeldet sind.

Ob die Regelung 1 (Studentin, Wohngeld, Härtefall) nun Allgemeingültigkeit erlangt, wird von ARD, ZDF und Deutschlandradio (noch) nicht verraten.


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Zitat
Ob die Regelung 1 (Studentin, Wohngeld, Härtefall) nun Allgemeingültigkeit erlangt, wird von ARD, ZDF und Deutschlandradio (noch) nicht verraten

... und von uns auch nicht, bis das Gericht seinen Volltext publiziert haben wird. :)
Wir lassen den ARD-Juristen gerne die Macht über den Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentar, in dem dann vielleicht bald zu lesen sein könnte, wieso bundesweit insgesamt ein paar 100 Studenten in einer ganz ungewöhnlichen Sondersituation zu befreien seien. Wir denken uns unser Teil, schweigen diesbezüglich aber und sind froh, dass auf diese Weise mangels Erörterung vermutlich niemand die Richter beim Urteiltexten stören wird.


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Hinweis aus aktuellem Anlass (mit Dank an "Schluss-mit-lustig" für die Erstmeldung):

Urteil nun im Volltext veröffentlicht unter
BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 - 6 C 10.18
https://www.bverwg.de/de/301019U6C10.18.0

Fortsetzung der Diskussion zum Urteil nunmehr unter
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35953.0


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Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
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Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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