Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Restschuldbefreiung / Privatinsolvenz - Zwangsabgabe  (Gelesen 2110 mal)

e
  • Beiträge: 4
Hi..

Person X möchte demnächst die PI (Privatinsolvenz) eingehen.

Nun zur Frage:
Wie kann Person X dabei die Zwangsabgabe weiterhin umgehen? Schließlich wird Person X dazu gezwungen, die "Schuld" mit anzugeben, da sonst die Maßnahme gefährdet ist.

Wie habt Ihr das geregelt?

In der Zeit der PI bezahlt und dann weiter boykottiert?

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2019, 11:54 von Markus KA«

P
  • Beiträge: 3.997
vielleicht gilt es zu prüfen, ob es zwingend eine Privatinsolvenz sein muss

es gibt vielleicht andere Möglichkeiten
https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/insolvenz/privatinsolvenz/
Zitat
Alternativen zur Privatinsolvenz
Der Privatinsolvenz ist der außergerichtliche Vergleich vorgelagert. Dieser hat gegenüber der Privatinsolvenz folgende Vorteile:

    Gläubiger verzichten auf Teile der Forderungen
    Weitere Zinsen und Kosten werden Ihnen ebenfalls erlassen
    Gerichtskosten entfallen
    Ruhendstellung von Pfändungen
    Keine Wohlverhaltensperiode
    Keine Veröffentlichung im Insolvenz­bekanntmachungs­portal
    Es gibt keine Kontrolle durch eine/n Insolvenzverwalter/in
    Sie haben die Entscheidungs­freiheit darüber, was Sie mit Ihrem Einkommen tun
    Eine Einigung erfolgt direkt mit Gläubigern


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

e
  • Beiträge: 4
Leider hilft die Antwort nicht weiter. Schön wäre es, eine konkrete Antwort zur Frage zu bekommen. Danke!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Wohnt der "endgegner" alleine, oder müsste/könnte er sogar einen "Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld" stellen? Dies wäre ein schönes Vollstreckungshindernis, da er ja nicht verpflichtet ist, die Gesamtschuldanteile der anderen Mitbewohner in die Privatinsolvenz miteinzubringen.

Untätigkeitsklage Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld VG Hamburg 19 K 1668/19
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30834.msg192443.html#msg192443


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

e
  • Beiträge: 4
Person X wohnt alleine


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 172
Person X wohnt alleine

Hat Person X vielleicht einen Untermieter, mit dem ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde? Der Untermieter muss ja nicht dort wohnen, nur im mündlichen Mietvertrag "stehen"...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

e
  • Beiträge: 4
Also seid mir nicht böse Leute. Aber ich glaube ich stehe im Wald...

Ich habe doch keine "Hätte, Wenn, Sind oder Könnte" Fragen gestellt. Oder? Wozu  diese philosophiererei?

Person X wohnt ganz allein in einer klassischen Mietwohnung und möchte aus privaten Gründen die Privatinsolvenz eingehen. Punkt aus fertig. Da gibt`s auch nix anderes. Der Drobs ist gelutscht. Da wird auch nix anderes mehr passieren.

Die Frage lautet einfach:  Kann Person X dabei die Zwangsabgabe weiterhin umgehen?

Antwort: Ja. (Wie?) oder Nein. (Warum)

Bitte macht es doch nicht dauernd schwerer als es ist. Danke!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 172
Also meiner fachunkundigen Einschätzung nach - Nein, weil die LRA im Falle der Privatinsolvenz wohl den gleichen Status wie alle anderen Gläubiger bekäme....und vermutlich als erstes die Bedienung der Schuld erzwingen würde...

Man kann Person X ja nicht dazu raten, einen mündlichen Mietvertrag mit einer Person des Vertrauen (Famile z.B.) geschlossen zu haben, damit das Thema Gesamtschuld in Verbindung mit der Privatinsolvenz Relevanz bekäme. Wäre das aber so, dann sollte man die Beiträge von Seppl studieren.......


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

g
  • Beiträge: 368
Wie habt Ihr das geregelt?
Ich gehe davon aus, dass wohl kaum noch jemand im Forum ist, der in der gleichen Situation ist?

Ein Bekannter, Person M, Nichtnutzer des Staatsfernsehens, hat gar nichts geregelt. Er wurde ins Schuldnerverzeichnis eingetragen, ohne sein Zutun.

Soweit mir bekannt, gibt es diese 7-Jahresregelung mit der Restschuldbefreiung. Das hängt wohl von bestimmten Faktoren ab? Ist also nicht in jedem Fall möglich.

Die Wohnungssteuer, die der Rundfunk kassiert, dürfte sich dann mit anderen Schulden irgendwie reinteilen.
Ja, wo nichts mehr zu holen ist?
Insolvent ist insolvent, alles, was über ein bestimmtes Limit ist, wird soundso gepfändet. K.A., wie die Aufteilung ist?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
@endgegner: Bitte habe Verständnis dafür, das sich alle an jeden speziellen Fall herantasten müssen. Wenn es eine einfache Lösung geben würde, wäre das Forum überflüssig. Auch mein post war dazu gedacht, eventuelle Möglichkeiten, die nicht erwähnt wurden, auszuloten. Du kannst davon ausgehen, dass alle, die Dir antworten, Dich nicht einfach nur mit Kompliziertheiten nerven wollen. Gruss seppl/Mod


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 40
  • Zuordnungsnummer
In Bezug auf Insolvenz hat Person X gehört, dass die GEZ überhaupt nicht im Gläubigerverzeichnis aufgeführt war, obwohl ein Beitragsrückstand vorhanden war.
Nach Beantragung der Insolvenz kamen neue "Beitragsrechnungen", die aber wieder bei Null gestartet sind.

Vielleicht liest hier ja jemand, der eine Insolvenz hinter sich hat, auch im Beitragsrückstand war bei der GEZ und wo die GEZ nicht im Gläubigerverzeichnis aufgeführt war.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2022, 14:21 von Bürger«
Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Es muss hier unterschieden werden zwischen Alleinwohnenden und Mehrpersonenhaushalten. Die LRA hat die Möglichkeit, auf einen beliebigen Mitbewohner der Wohngemeinschaft zuzugreifen. Ist das Geld beim Insolventen nicht zu holen, greift die Regelung der gesamtschuldnerischen Haftung des RBStV:
Zitat
§ 2
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
...
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.
Eine GEZ-Schuld der Privatinsolvenz ist nicht identisch mit der Gesamtschuld aus dem RBStV. Hat die LRA auf einen anderen Mitbewohner zugegriffen, erscheint natürlich nichts im Gläubigerverzeichnis.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
Nach oben