Wenn die Zwangsrundfunksteuer für 2016 nicht bis 31.12.2019 festgesetzt wird, verjährt sie am 01.01.2020.
das könnte man aber auch mal ganz anders betrachten
BGB 199
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der
Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den
den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Die Frage, die bisher kein Gericht so richtig beantwortet hat: Wann entsteht der Anspruch? Begründet sich der Anspruch vielleicht aus der Pflicht?
RBStV §7
(1)Die
Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten desMonats, in dem der Beitragsschuldner
erstmals die Wohnung, die Betriebsstätteoder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mitdem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.
Hieße das nicht vielleicht sogar, der Anspruch ensteht genau mit Einzug? Das hieße schlussfolgernd, die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres in dem der Einzug erfolgte (der erstmalige)
Bisher gehen wir ja davon aus, der Anspruch beginnt in dem Moment, in dem der Beitrag geschuldet ist. Das sieht z.B. meine Bank ganz anders, der Anspruch auf meine monatliche Kreditrate entsteht mit Vertragsabschluss, die monatliche Rate ist dennoch monatlich zu leisten, oder auch vierteljährlich, ändert aber nichts am Beginn des Anspruchs....
edit: Legaldefinition "Anspruch" aus BGB 194
(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.
Dieses Recht "erwirbt" der ÖR mit Einzug in eine Wohnung - also mit Pflichtbeginn
edit2: Man könnte auch sagen, wenn ich am 31.12.2012 in eine Wohnung gezogen bin (erstmalig diese eine Wohnung) dann beginnt hier bereits der Anspruch für den Rundfunkbeitrag Jan-März 2029 sofern ich bis dahin dort wohnen bleibe. Die Leistungspflicht für diesen Beitrag ist erst im Feb 2029 aber Leistungspflicht und Anspruch sind soweit ich weiß, 2 Paar Schuhe.
p.s. jaaaa ich weiß, off topic