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Autor Thema: “23 Prozent wollen weniger fliegen” Die tägliche Lüge der Tagesschau  (Gelesen 2447 mal)

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sciencefiles.org (blog), 26.07.2019

“23 Prozent wollen weniger fliegen” Die tägliche Lüge der Tagesschau


Zitat
Überschrift des Artikels in der Tagesschau: „23 Prozent wollen weniger fliegen“.
Unterüberschrift des Artikels in der Tagesschau: „Fast jeder Vierte will künftig weniger fliegen. Das ergab eine Umfrage für den ARD-DeutschlandTrend. Die meisten Deutschen fliegen jedoch kaum oder gar nicht.“
Die Überschrift ist in Schriftgrad 36 und fett gesetzt, die Unterüberschrift in Schriftgrad 18 und ebenfalls fett.
[…]
Es handelt sich hier um den systematischen Versuch, die Leser von tagesschau.de zu täuschen, wie ein Blick in die Daten zeigt. Derartige Versuche finden sich regelmäßig zu Themen, die den Redakteuren der Tagesschau am Herzen liegen. Dann sind sie offensichtlich der Meinung, dass mit der in Artikel 11 des Rundfunkstaatsvertrags zu findenden Floskel: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben „als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen“, gemeint sein müsse, dass die Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ihre Konsumenten so manipulieren, beeinflussen, belügen, dass sie am Ende dieselbe Meinung haben, wie die Redakteure der ARD, die von sich der Meinung sind, sie hätten immer die richtige Meinung. […]

Nur: Die 23 Prozent sind falsch, sie sind absichtlich ohne Basis dargestellt, um dann, wenn man den Lügnern in der ARD-Redaktion auf die Schliche kommt, sagen zu können, dass es ein Versehen sei, und zwar mit Verweis auf den Text, in dem die folgenden Einschränkungen stehen: […]

Die korrekte Schlagzeile hätte also gelautet:
8,5 Prozent wollen weniger fliegen, also nicht einmal jede Zehnte.
[…]

Weiterlesen auf:
https://sciencefiles.org/2019/07/26/23-prozent-wollen-weniger-fliegen-die-tagliche-luge-der-tagesschau/

Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

siehe auch:
Bieten ARD und ZDF Orientierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28149.0

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