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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 357039 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
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Bescheid - Antrag auf Aussetzung - Widerspruch - Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html


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h
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Mich hat es nun auch erwischt. Da geht ein Teil des Weihnachtsgeldes für 12 Monate Nachzahlung ab.

Was ist wenn ich einfach schreibe, dass ich ab November 2013 hier wohne, aber in Wirklichkeit 3 Jahre?
Schon jemand probiert? Vielleicht geht es ja unter. Was kann mir dann blühen?


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j

jetzt_reicht_es

Was ist genau passiert?
Anmeldeaufforderung bekommen?


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Ja ich hab den ersten brief bekommen. Also noch allkes im Lot. 4 Wochen habe ich Zeit.


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s
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Ich habe soeben auch erst den "Antwortbogen" bekommen.
Darin soll ich anführen, seit wann ich in der Wohnung lebe. Vor 2013 oder erst ab 2013. ich wohne aber schon seit 2007 in der Wohnung.
War ab 2006 arbeitslos und dann H4 Seit 2011 bin ich in Rente. Habe aber trotzdem keine GEZ bezahlt.
Jetzt werde ich wohl nicht drumherum kommen. Leider


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Warum wollen die wissen ob vor oder nach 2013 ?

Selbst wenn du angibst seit 2007 da zu wohnen (sofern du überhaupt Antwortest) was sollte passieren ?
Das sie dann seit 2007 die Gebühren nachfordern ? Dazu müssten Sie dir erstmal nachweisen das du in diesem Zeitraum überhaupt ein "Gerät zum Empfang bereitgehalten" hast ... dürfte schwierig werden.

Gruß,
ViSa


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Warum wollen die wissen ob vor oder nach 2013 ?

Selbst wenn du angibst seit 2007 da zu wohnen (sofern du überhaupt Antwortest) was sollte passieren ?
Das sie dann seit 2007 die Gebühren nachfordern ? Dazu müssten Sie dir erstmal nachweisen das du in diesem Zeitraum überhaupt ein "Gerät zum Empfang bereitgehalten" hast ... dürfte schwierig werden.

Gruß,
ViSa

OK danke. Ja, das würde schwierig werden.
Aber antworten muß man ja auf diese Anforderung. Oder nicht?


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k
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Warum antworten?????????????????????????????????? ;)


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koppi1947

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Noch eine Frage.

Person A wohnt schon mehrere Jahre in seiner Wohnung.
Die Zahlungsaufforderung beantworte A so, dass A erst ab Oktober dort wohnt.
Wenn das jetzt nicht durchgeht und man fordert rückwirkend die Beträge, dann kann A doch immer noch den Weg mit der Zahlungsverweigeruzng gehen und damit die kommenden Monate seine Zahlung einstellen oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2013, 16:31 von Uwe«

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Person A wohnt schon mehrere Jahre in seiner Wohnung.
Die Zahlungsaufforderung beantworte A so, dass A erst ab Oktober dort wohnt.
Wenn das jetzt nicht durchgeht und man fordert rückwirkend die Beträge, dann kann A doch immer noch den Weg mit der Zahlungsverweigeruzng gehen und damit die kommenden Monate seine Zahlung einstellen oder?

Ehrlich gesagt, würde ich A das Spielchen mit ab Oktober anmelden nicht empfehlen. Der Beitragsservice bekommt mit den Meldedaten auch den Einzugs- bzw. Anmeldetermin geliefert. Im schlimmsten Fall hat man dann auch noch Betrugsversuch am Hals.

Ich verstehe auch das Rumgeeiere nicht: Ist es A nur wichtig, für die letzten drei Quartale nicht zu bezahlen? 2012 wird sowieso nicht mehr berechnet, wenn man nicht ausdrücklich selbst angibt, dass schon vor 2013 Empfangsgeräte bereit gehalten wurden.

Am eindeutigsten ist es meiner Meinung nach, sich nicht zu melden und wenn ein Bescheid kommt, Widerspruch einlegen.  Ärger gibt in jedem Fall mit dem BS, früher oder später.

Auch nur EINE Zahlung ist immer eine Einverständniserklärung.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

H

HurkyPurky

Hallo zusammen,

ich freue mich, dass es so viele gibt, die kämpfen möchten. Leider kann man statistisch nicht bestätigen, dass wir in der Mehrheit sind. Manche sind wahrscheinlich nicht ganz motiviert und begeistert, es zu berichten... (Keine Ausrede, um sich nicht zu wehren).

Ich bin nicht dagegen, irgendeine Steuer für die - angeblich - "unabhängigen" Medien zu bezahlen, aber nicht mit solchen Bedingungen:

1) 18 €/Monat ist viel zu viel.

2) Bezahlen das Gleiche diejenigen, die keinen Fernseher haben, wie diejenigen, die die ganze Zeit fernsehen; das Gleiche bezahlen auch diejenigen, die alleine - wie ich - wohnen, wie ein Paar; das Gleiche jemand, der einen Mindestlohn verdient, wie der Rest; usw.

3) Ich habe das nicht bestellt.

Klar... man bezahlt auch Steuer für die Schulen, obwohl er keine Schulen "bestellt" hat, und obwohl er nicht mehr in die Schule geht, aber sie sind doch nötig für die Gesellschaft. Genauso wie die Krankenhäuser, die Straßen, die öffentlichen Verkehrsmittel usw. Sind jedoch NICHT nötig die Kochsendungen und die Lieder von Justin Bieber.

Ohne Fernsehen und Radio kann man doch leben; deshalb soll es so sein, dass man irgendwie freiwillig beitragen könnte, nicht obligatorisch, oder mindestens nicht so viel.

-> 4) Das ist eigentlich eine Frage (tut mir Leid, wenn eine solche oder ähnliche Frage schon gestellt worden ist): muss man auch zahlen, obwohl er nicht in der Wohnung wohnt?! Ich meine, ich bezahle die Miete der Wohnung, aber ich könnte meine "Anmeldung" ändern, als ob ich mit meinem Onkel wohnen würde (er wohnt auch in der gleichen Stadt, und zahlt auch nicht, aber so könnten wir uns einen "Klagevorgang" (Widerspruch, Klage, etc.) sparren).

Ich vermute, die Antwort auf meine Frage ist "JA". Es steht im Brief eindeutig: "blablabla... für JEDE WOHNUNG ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist". In diesem Fall ist es lächerlich (noch lächerlicher).

Danke im Voraus und sorry für die Fehler, die ich wahrscheinlich begangen habe, da ich nicht so lange in Deutschland lebe (kaum 3 Jahre).

Grüße aus Stuttgart und weiter so. :)

PS: hier gibt es auch viel Info -> http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/


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t
  • Beiträge: 3
Hallo Miteinander, stellt euch doch mal vor ein Vegetarier müsste eine Fleischsteuer zahlen...
So fühlt sich der Beitrag an bei mir, ich möchte auch was unternehmen und hab Widerspruch eingelegt, mit Erfolg.
Aber was nun... Klagen, mit welcher Begründung... Ich zahlte für einen PC und jetzt für 3, das ist Unfair...?
Was passiert eigentlich wenn man gar nicht mehr zahlt?

3 Mahnungen dann Inkasso, dann Zwangsvollstreckung, Schufa Eintrag, Gericht-Knast-Geldstrafe???

Kennt sich einer mit sowas aus???

Viele Grüsse

Toffersan bleibt dran...


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H

HurkyPurky

Hallo Miteinander, stellt euch doch mal vor ein Vegetarier müsste eine Fleischsteuer zahlen...
So fühlt sich der Beitrag an bei mir, ich möchte auch was unternehmen und hab Widerspruch eingelegt, mit Erfolg.
Aber was nun... Klagen, mit welcher Begründung... Ich zahlte für einen PC und jetzt für 3, das ist Unfair...?
Was passiert eigentlich wenn man gar nicht mehr zahlt?

3 Mahnungen dann Inkasso, dann Zwangsvollstreckung, Schufa Eintrag, Gericht-Knast-Geldstrafe???

Kennt sich einer mit sowas aus???

Viele Grüsse

Toffersan bleibt dran...

Von meinem link, oben: http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag einfach nicht zahle?

Wenn Sie einfach nur nicht zahlen, ohne sich gegen den Rundfunkbeitrag zu wehren, erhalten Sie irgendwann einen Beitragsbescheid. Wenn Sie nun kein Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage; siehe nächste Frage) dagegen einlegen, wird der Bescheid nach einem Monat bestandskräftig und Sie sind zur Zahlung verpflichtet. Zahlen Sie nicht freiwillig, kann der Rundfunkbeitrag zwangsweise beigetrieben werden, das kann bis zur Lohnpfändung gehen!

Außerdem begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld, wenn Sie länger als 6 Monate nicht bezahlen. Meines Erachtens ist eine solche Regelung dem deutschen Recht völlig fremd und zeigt die Selbstgefälligkeit, mit der die Politik den ö-r Rundfunk zu Lasten der Bürger verhätschelt. Bisher war (und ist es in den übrigen Fällen noch so), dass jemand, der dem Staat Geld schuldet und nicht bezahlt, nur die dadurch entstehenden Kosten zu zahlen hat, nicht jedoch noch ein zusätzliches Bußgeld. Selbst wer eine längere Haftstrafe zu verbüßen hat und aus dem Gefängnis flieht, muss wenn er wieder eingefangen wird nur die noch offene Reststrafe absitzen und bekommt nichts “obendrauf”.


Ich glaube, die Experten des Forums antworten nicht mehr in diesem Thread, weil sie solche Fragen als "Off-Topic" betrachten.

Das Problem ist, es gibt so viele Threads, dass man verrückt werden könnte, wenn er alles liest (und ich habe schon viel gelesen, nicht nur in diesem Forum/Webseite). Die Suchfunktion hilft manchmal nicht viel.

Ich würde ein FAQ-Thread empfehlen: Häufig gestellte Fragen. Genauso wie beim Link.

Grüße und viel Glück.


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jetzt_reicht_es

OK danke. Ja, das würde schwierig werden.
Aber antworten muß man ja auf diese Anforderung. Oder nicht?
Ein einfaches Schreiben in dem sie ein verfassungswidriges Gesetz durchsetzen wollen muss m.E. nach keinesfalls beantwortet werden.


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G
  • Beiträge: 18
Hallo,

Es geht hier um ganz einfache Fragen in der Sache.


1. AUF WAS FÜR EINE GRUNDLAGE WURDE DIESER RUNDFUNKSTAATSVERTRAG GEMACHT?

2.WAS FÜR GRÜNDE WURDEN VERWENDET UM EINE "ABGABE PRO WOHNUNG" FESTZUSETZEN?

3.WAS IST EIGENDLICH INFORMATIONSFREIHEIT in AUGEN DES VERTRAGS?


Ich denke mit diesen Fragen sollte man vll auch vor Gericht punkten können.


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