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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 341317 mal)

g

gebuehren-igel

Hallo René,
die Information, die du bekommen hast, ist so weit richtig. Ich habe damals bei meiner Klage, den strittigen Betrag erst mal bezahlt, um die Rückzahlung dann einzuklagen. Meine Überlegung war, dass bei einer summarischen Prüfung, wie sie bei der Frage, ob der Betrag sofort zu zahlen ist, vom Gericht durchgeführt wird, möglicherweise eine Vorfestlegung passiert, ohne die Gegenargumente zu kennen. Denn im Prinzip sagt das Gericht, wenn es die Zahlung bestätigt, dass die Erfolgsaussichten nicht besonders gut sind. Hier eine 180-Grad-Wende zu vollziehen, dürfte einem Richter schwer fallen. Außerdem kommen noch mal Gerichtskosten für diese Vorentscheidung hinzu, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Der einfachere Weg ist daher  meiner Meinung nach, den strittigen Betrag vorzustrecken und bei der GEZ die Aussetzung des Mahnverfahrens die folgende Quartale zu beantragen. Das machen die normalerweise auch.


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Also ich werde erst einmal gar nichts machen und abwarten bis die GEZ**** sich meldet. Das wird aber ganz schnell gehen, weil ich beim SWR als erfolgreicher Widerständler seit drei Jahrzehnten ganz sicher oben auf der Liste stehe.

Dann wird mir wohl die Eröffnung eines Teilnehmerkontos nicht erspart bleiben. Werde dann auf den widerspruchsfähigen Beitragsbescheid warten, Widerspruch einlegen und mit Verweis auf die Aktenzeichen der bereits laufenden Klagen (z.B. E. Greuer) die Aussetzung und Ruhen des Verfahrens beantragen => §363 AO. Zusätzlich wird der Brief zur Beitragszahlung unter Vorbehalt von akademie.de beigelegt, damit man später evtl. die bezahlten Rundfunkbeiträge zurückbekommt.

Finde den Weg besser, da man sich so an die bereits anhängigen Klagen indirekt dranhängen kann ohne selbst Kosten am VG verursachen zu müssen.

Sammelklagen gibt es übrigens in Deutschland nicht.

Gruß
Spock


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Spock, die Idee ist OK, aber da Rundfunk Ländersache ist und die Greuer-Klage in Bayern stattfindet, könnte es zu gewissen "Irritationen" kommen.


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Die Klagen laufen u. a wegen Verstoß gegen das GG und es wird sicherlich keine Insellösungen auf Länderebene geben. D. h.  es wird somit irgendwann unweigerlich zu einer höchstrichterlichen Entscheidung vom BGH kommen. Ergo ist dein Einwand keiner.

Ich werde in den nächsten Wochen und Monaten berichten wie es läuft.

PS: Wäre vielleicht hilfreich für alle Widerständler,  wenn bekannte Aktenzeichen zentral angepinnt werden.

Gruß
Spock


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Die Verfahren, die ich kenne, werde ich hier vermerken:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html


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PS: Wäre vielleicht hilfreich für alle Widerständler,  wenn bekannte Aktenzeichen zentral angepinnt werden.

Eine gute Idee. Ich schlage vor, unter Online-Boykott.de eine eigene Rubrik dafür zu schaffen. Das mache ich gerne, aber ihr müsst mich mit Material füttern.

Sollte jemand selbst diese Info platzieren wollen, dann möchte er Kontakt mir mir aufnehmen.

Ich kann auch hier im Forum einen Bereich dafür vorsehen – Wie soll er heißen? Ideen?


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Geil, meine Mutter ist 75 und will diese Staatsschweinerei nicht auf sich sitzen lassen. Zitat: "Das ist die grösse Ungerechtigkeit seit dem Krieg an den deutschen. Wir sind doch keine Diktatur mehr. Wer kein Auto hat muss ja auch keine KFZ-Steuern bezahlen"

Sie wird WIDERSPRUCH einlegen !

..das fand ich so tolll ... ;D ;D ;D

...


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Oma for President!!!

:-)


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@HaraldSimon

Die Verfahren, die ich kenne, werde ich hier vermerken:
http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html

Danke für Deine Unterstützung!
Ich habe über die letzten Monate (Jahre?) sehr aufmerksam und oft genug mit reichlich Amüsement die "gewürzten" Artikel auf rfgz.de gelesen!

Schön, dass Du auch hier angemeldet bist und postest!
Wir sollten alle gemeinsam die Kooperation ausbauen!
Ich hoffe, dass unser aller Aktivitäten nicht in (kontraproduktiver) Konkurrenz zueinander stehen oder sich entwickeln.
Dein bereitwilliger Post zeigt aber, dass das wohl nicht zu befürchten ist.

Danke!

Dranbleiben!
Weitermachen!


Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!


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@Bürger

rfgz.de und rfbz.de macht mein Bruder Norbert.

Ich habe pc-gebuehr.de verbrochen, ebenso wie wohnungsabgabe.de / betriebsstaettenabgabe.de


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Sehr gute Seiten!
Dann sind wir ja bestens aufgestellt :-)
Auf weiter gutes Gelingen!


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Gute Arbeit HaraldSimon und Bürger - Danke.


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M
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Liebe Protestgemeinde,

Bisher hoffte ich , dass eine derartige Schweinerei nicht passieren wird. Leider hört man kaum kritische Stimmen in den Medien, und auch im Internet ist die Protestbewegung ziemlich mager, wenn das stimmt: U-Sammlung etwas über 25000  Unterschriften????

Da ich als Rentnerin mit 504 €  zu den Geringverdienern gehöre und kein TV  besitze, gehöre ich zu den absoluten Verlierern  dieser staatlich ausgedachten Abzocke.
Wenn ich mich aber auf den Klageweg einlasse, und letzendlich doch verliere, womöglich erst nach 3 Jahren, soll ich womöglich eine Riesensumme zurückzahlen, was dann?

Wer hat bereits Erfahrungen oder weiß näheres.
Im Voraus Danke
Und schöne Grüße


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Hallo,

mir ist gerade etwas aufgefallen: In Frankreich wurde ja die Reichensteuer vom franz. Verfassungsrat kassiert. Grund dafür ist die Ungleichbehandlung der Haushalte abhängig von der Einkommensverteilung. D.h. ein Einzelverdiener im Haushalt mit mindestens 1 Million Einkommen müsste 75% Reichensteuer bezahlen, während z.B. ein Haushalt mit zwei Verdienern à 500000€ keine Reichensteuer bezahlen müsste.

Da stellt sich für mich die Frage wie sich das bei dem steuerlichen Charakter unseres neuen Rundfunkbeitrages pro Haushalt mit unserem Grund. recht bzw. Steuerrecht verinbaren lässt. Eine WG mit Vollverdienern oder Studenten hätte hier ja einen erheblichen Vorteil gegenüber einem alleinverdienenden Familienvater mit zwei Kindern und Ehefrau.

Noch was: Müll lässt sich nicht vermeiden und darum gibt es neben der wählbaren Behältergebühr auch eine feste Haushaltsgebühr, gestaffelt nach Personen die zum Haushalt gehören. ÖR glotzen kann ich aber  einerseits gut und gerne vermeiden und andererseits stellt sich die Frage warum eine Staffellung nach ÖR-Teilnehmern im Haushalt nicht möglich ist.  Wenn der ÖR sich mit 17,98€ pro Haushalt zufrieden gibt,  warum muss dann ein Singlehaushalt soviel bezahlen wie eine zehn Personen WG oder Großfamilie? Ein Singlehaushalt dürfte in Analogie zu den Abfallgebühren nicht mehr als 3.50€ im Monat zahlen müssen (sofern auch Rundfunkgeräte vorhanden sind).

Allein daran kann man doch schon erkenne, daß es sich um eine Zwangssteuer für Wohnungsinhaber handelt. Grundlage dafür ist die rechtswidrige Unterstellung und damit Missachtung der Unschuldsvermutung, daß in jeder Wohnung Rundfunkgeräte stehehn müssen.

Da könnte man auch von jedem Garagenbesitzer KFZ-Steuer verlangen, ob da jetzt eine Auto oder Gartengeräte drinstehen ist dann einfach ebenfalls egal. Oder ich muss Hundedsteuer bezahlen weil mir ein Hund in den Hof geschissen hat.

Vielleicht muss man ja als Penisträger nur deshalb keinen pauschalen Unterhalt bezahlen, weil das bis jetzt mit dem Kindergeld gerade so mit einer schwarzen Null verrechnet werden kann ...


Gruß
Spock



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2012, 18:30 von Spock«
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

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Wenn ich mich aber auf den Klageweg einlasse, und letzendlich doch verliere, womöglich erst nach 3 Jahren, soll ich womöglich eine Riesensumme zurückzahlen, was dann?

Ihr Einkommen liegt unterhalb der Pfändungsgrenze. Wenn Sie also rechtzeitig alle pfändbaren Vermögenswerte in treue Hände geben, passiert Ihnen gar nichts. Die GEZ läuft mit dem Kopf vor die Wand.


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