Hallo René,
die Information, die du bekommen hast, ist so weit richtig. Ich habe damals bei meiner Klage, den strittigen Betrag erst mal bezahlt, um die Rückzahlung dann einzuklagen. Meine Überlegung war, dass bei einer summarischen Prüfung, wie sie bei der Frage, ob der Betrag sofort zu zahlen ist, vom Gericht durchgeführt wird, möglicherweise eine Vorfestlegung passiert, ohne die Gegenargumente zu kennen. Denn im Prinzip sagt das Gericht, wenn es die Zahlung bestätigt, dass die Erfolgsaussichten nicht besonders gut sind. Hier eine 180-Grad-Wende zu vollziehen, dürfte einem Richter schwer fallen. Außerdem kommen noch mal Gerichtskosten für diese Vorentscheidung hinzu, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Der einfachere Weg ist daher meiner Meinung nach, den strittigen Betrag vorzustrecken und bei der GEZ die Aussetzung des Mahnverfahrens die folgende Quartale zu beantragen. Das machen die normalerweise auch.