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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 341320 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Hallo Sunshine15041977,

ich bin beruhigt - die heftige Gefühlsregung hat mich ein wenig überrascht.
Bei der ö.-r. Selbstbeweihräucherung und der Manipulation der breite Masse mit abgepressten Gebühren, die in den letzten Tagen lief, muss man sich schon vor Ausbrüchen stark zurückhalten.

Geräte habe ich auch, aber nicht um die ö.-r. orwellschen Parasiten zu sehen und zu  hören. Ich will sie nicht. Ich will frei wählen können.


Bin gespannt was uns der Initiator der Banneraktion mitteilen wird. Es haben einige Selbständige daran teilgenommen.
Zitat
Hallo Frank,

danke für Deine Infos.

Wir von gez-boykott.de/online-boykott.de bleiben bei diesem Thema am Ball.

Ich persönlich bevorzuge die Strafanzeige (Völkerrecht Art. 19 (2)), die nach max. 12 Monaten vor dem Internationalen Strafgerichtshof enden kann. Soweit die Staatsanwaltschaft sich querstellt oder ein Jahr trödelt, kann man direkt an den Internationalen Strafgerichtshof gehen. Das heißt, man umgeht die von der Politik abhängigen deutschen Gerichte. Was gibt es denn Schöneres. Außerdem ist die Strafanzeige kostenlos.

Ich muss noch meinen Beitrag "Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition" komplett auf den Verstoß gegen das Völkerrecht (Art. 19 (2)) umschreiben, um die Anzeige im Januar  2013 auf den Weg zu bringen -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

Es wäre schön wenn viele private Personen die Protest-Banner an ihren Balkonen, … anbringen würden. Wie aufwendig und kostspielig ist die Herstellung der Banner. Ich persönlich würde noch den Link der Unterschriftenaktion http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion und u.U. der Demo anbringen wollen.


Empfehlung:
Die Wahrheit über ARD - ZDF - GEZ - Rundfunkbeitrag ab 2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3856.msg25424.html#msg25424

So können WIR auch Widerstand leisten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3875.0.html


schöne Grüße
Viktor Grund


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S
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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!

Geräte habe ich auch, aber nicht um die ö.-r. orwellschen Parasiten zu sehen und zu  hören. Ich will sie nicht. Ich will frei wählen

So sind auch meine Gedanken und stimme dir da vollkommen zu...


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

L
  • Beiträge: 29
Danke für den konstruktiven Hinweis! ;D


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Habe heute die erste Rechnung über € 17,98 vom "Beitragsservice" für Januar 2013 bekommen.

Interessant: Keine Rechtsgrundlage angegeben (nur Hinweis, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelte) und keine Rechtsbehelfsbelehrung (nur der Hinweis, nichtgezahlte Beiträge könnten im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.)

Und nun?

Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


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Interessant für alle die den Klageweg beschreiten könnte auch folgende Begründung für eine Zahlungsverweigerung sein. Förderung des Dopings durch die ÖR

Nach dem Betäubungsmittelgesetz ist die finanzielle Unterstützung von Hehlerei strafbar.
Wenn man nun gezwungen wird zu zahlen, wäre dies eine Nötigung zu einer Straftat.
Nach den kürzlichen Dopingskandalen wo selbst ein Kommentator der wdr feststellte, dass praktisch der ganze Spitzensport dopingverseucht ist, ist es ein offenes Geheimnis, dass die ÖR das Doping finanziell fördern und indirekt eben auch die Gebührenzahler.

Wäre sicher lohnenswert, das mal auf seinen rechtlichen Bestand abzuklopfen.


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Ich bezweifle dass der gebührenzahler sich auf probleme der einzelnen sportler beziehen kann wenn der ÖR nur die sendung ausstrahlt. Der hauptgrund ist und bleibt die tatsache dass man ohne gerät die sender nicht unterstützen muss.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

D
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Habe heute die erste Rechnung über € 17,98 vom "Beitragsservice" für Januar 2013 bekommen.

Interessant: Keine Rechtsgrundlage angegeben (nur Hinweis, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelte) und keine Rechtsbehelfsbelehrung (nur der Hinweis, nichtgezahlte Beiträge könnten im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.)

Und nun?

Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?

Hallo,
einige Fragen an die Wissenden auch in Hinblick auf Lincolns Text:
1. "Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. " sind das alle Kosten? Oder wie geht das 2014 weiter? 2015...?
2. "Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?" Hat jemand eine Antwort darauf?

Ich komme aus Hessen, habe 2002 die Empfangsteile aus Playern und Fernsehen ausbauen lassen und ein Jahr mit dem hr gekämpft, bis die mich endlich auf das Autoradioniveau heruntergestuft haben. Ab 2013 will ich freilich garn nichts mehr zahlen, weil ich nichts nutze von denen und die 200€ sicherlich selbst sinnvoller ausgeben kann als die. Natürlich reicht das nur als Begründung für Leute mit gesundem Menschenverstand.

Gruß
Roman


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g

gebuehren-igel

Habe heute die erste Rechnung über € 17,98 vom "Beitragsservice" für Januar 2013 bekommen.

Interessant: Keine Rechtsgrundlage angegeben (nur Hinweis, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelte) und keine Rechtsbehelfsbelehrung (nur der Hinweis, nichtgezahlte Beiträge könnten im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.)

Und nun?

Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?

Hallo,
einige Fragen an die Wissenden auch in Hinblick auf Lincolns Text:
1. "Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 100 EUR Gesamtkosten rechnen. " sind das alle Kosten? Oder wie geht das 2014 weiter? 2015...?
2. "Abwarten, bis meine Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlässt? Oder können die gleich vollstrecken?" Hat jemand eine Antwort darauf?


Zu 2: Man muss den Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung abwarten. Vorher kann auch nichts vollstreckt werden, selbst im Rundfunkrecht nicht.

Zu 1: Der Kostenansatz bezieht sich auf die erste Instanz. Da der Streitwert bei dem strittigen Gebührenbescheid festkleben bleibt, erhöhen sich die Kosten nicht, wenn weitere Beträge offen bleiben. In der zweiten Instanz wird's dann teurer, falls man verliert, aber ich gehe davon aus, dass die meisten Verfahren auf Eis gelegt werden, um abzuwarten, was höhere Instanzen entscheiden. Dieses Auf-Eis-Legen kann man auch selbst formlos beantragen, z.B. mit Hinweis auf andere laufende Verfahren.


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Zu 1: Der Kostenansatz bezieht sich auf die erste Instanz. Da der Streitwert bei dem strittigen Gebührenbescheid festkleben bleibt, erhöhen sich die Kosten nicht, wenn weitere Beträge offen bleiben. In der zweiten Instanz wird's dann teurer, falls man verliert, aber ich gehe davon aus, dass die meisten Verfahren auf Eis gelegt werden, um abzuwarten, was höhere Instanzen entscheiden. Dieses Auf-Eis-Legen kann man auch selbst formlos beantragen, z.B. mit Hinweis auf andere laufende Verfahren.
Könnte das bedeuten, daß wenn eine höhere Instanz im Sinne des Partei- und Staatsfunks entscheidet, man gar keine Möglichkeit mehr hat, der Gebühr zu entgehen?
Und was passiert nach dem auf Eis legen?

Gruß
Roman


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doe

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Vor Gericht und auf hoher See ...

Ich glaube, es bleibt abzuwarten wie es weitergeht.
Wer will das jetzt schon prognostizieren wollen.   :-X

Ich denke, den ersten Schritt kann jeder tun, die Kosten sind überschaubar.
Ansonsten wäre eine Rechtschutzversicherung nicht unvorteilhaft ...



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Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

g

gebuehren-igel


Könnte das bedeuten, daß wenn eine höhere Instanz im Sinne des Partei- und Staatsfunks entscheidet, man gar keine Möglichkeit mehr hat, der Gebühr zu entgehen?
Und was passiert nach dem auf Eis legen?

Gruß
Roman

Wenn die oberste Instanz was entscheidet, das dir nicht passt, dann hilft nur Auswandern oder illegal werden. Nach dem Auf-Eis-Legen wartet das Gericht ab, bis die Sache beim Bundesgerichtshof entschieden wurde und falls negativ, dann hast du die Möglichkeit die Klage zurückzuziehen und bekommst einen Teil der Gerichtsgebühren wieder. Die Beiträge werden normalerweise in der Zeit gestundet, muss man aber der GEZ/BS manchmal mehrmals sagen, damit die diese Stundung aufrechterhalten.


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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Leider wäre dieses ganze Hickhack nicht nötig,wenn der Deutsche Bürger genug Rückgrat hätte und alle ,bei dieser Boykottaktion mitmachen würden.
Leider geht es zu vielen noch zu gut und man lässt sich von dieser Abzockerlobby und unserer Politik,zu viel gefallen.


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koppi1947

  • Beiträge: 1.494
Leider wäre dieses ganze Hickhack nicht nötig,wenn der Deutsche Bürger genug Rückgrat hätte und alle ,bei dieser Boykottaktion mitmachen würden.
Leider geht es zu vielen noch zu gut und man lässt sich von dieser Abzockerlobby und unserer Politik,zu viel gefallen.
Ich will sehen wie du 80millionen mitbürger innerhalb von einem jahr so gut erreichst/informierst wie die tagesschau.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

s
  • Beiträge: 1
Hallo!  :)

Bin auf Einladung wegen meiner juristischen Ausbildung hier...bin keine Expertin zum Thema, aber trotzdem einfach mal ein paar Stichpunkte:

- meiner Meinung nach gibt es zwei Wege, um gegen die Rundfunkgebühr vorzugehen: auf dem Rechtsweg, oder indem Bürger und Presse die Sache zum Politikum machen...Nachteil des Rechtswegs: Gerichte sind aufgrund meiner persönlichen Erfahrung parteilich, wenn der Staat oder eine seiner Einrichtungen Verfahrensbeteiligte sind - und zwar zu Lasten des Bürgers; trotzdem wäre dies eine Chance für einen profilierten Anwalt, die Sache zusätzlich zum Politikum zu machen (und Eigenwerbung für sich selbst  ;))

- grundsätzlich halte ich es für wenig realistisch, die Rundfunkgebühr völlig abgeschafft zu bekommen, lediglich könnte ich mir vorstellen, dass sie etwa durch eine Steuerfinanzierung ersetzt wird, denn dem ÖR Rundfunk de facto eine finanzielle Privilegierung gegenüber beispielsweise der Landesverteidigung zuzubilligen ist schon mehr als absurd; alle Haushaltsressorts müssen sich mit den Steuermitteln begnügen, die zur Verfügung stehen, nur der ÖR Rundfunk ist davon ausgenommen und erhält einen Festbetrag; die Gebühr an sich würde aus pragmatischen Gründen aber sicher niemals von Gerichten für rechtswidrig erklärt werden, denn dann käme eine Rückforderungswelle von Beiträgen auf die GEZ zu

- was mir sinnvoller erscheint, ist gegen die Einbeziehung alles Haushalte sowie die Höhe der Abgabe vorzugehen: ist die Rechtsgrundlage dafür rechtmäßig/verfassungsgemäß? kann es sein, dass trotz Einbeziehung demnächst aller Haushalte dennoch die volle Gebührenhöhe zu leisten ist (deutliche Mehreinnahmen)? ist der mit der Entrichtung der Gebühr verbundene Anspruch auf die Leistung (der "Genuss" des ÖR Rundfunks) nicht hinfällig, wenn überhaupt kein Empfangsgerät bereitgehalten wird? was gehört überhaupt zur Rundfunks-"Grundversorgung" (Stichwort: Millionengehälter von Moderatoren, Anzahl der Sender, teure Sportübertragungsrechte)?

Viele Grüße
Tina

PS: Bitte nicht böse sein, wenn ich aus Zeitmangel seltener hier bin...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2012, 17:08 von surya«

 
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