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SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag

Begonnen von gebuehren-igel, 01. März 2012, 20:26

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wtfacow

Zitat von: Spiret am 21. November 2012, 23:24
Hiho alle zusammen,

hab mir die letzen Tage mal alle Beitzräge hier durchgelesen weil auch ich mich über die geülante Änderung maßlos ärgere. Bis jetzt hab ich die fetzen der GEZ einfach Ignoriert, einfach nicht geantwortet. Ab 213 wird mir das Recht der Nichtnutzung verwehrt und mir der Dreck sozusagen aufgezwungen, und wenn es was gibt was ich hasse dann wenn man mir etwas aufzwingen will was ich entschieden ablehne.

Ein ganz wichtiger Punkt ist wie ich finde auch die Tatsache das der Rundfunkbeitrag den Weg zu anderen Informationsquellen zwar nicht unbedingt aktiv blokiert aber auf jedenfall einschränkt.

Ich muss zu mir Sagen das ich sehr wohl einen Fernseher habe, kein radio, einen Internetfähigen PC und ein Smartphon mit Internet.
Ich lehne die öffentlich Rechtlichen aber dennoch strickt ab, ich will diese sende nicht sehen und auch nicht Zahlen, sie bringen für mich keinen Nutzen da ich nur Private sender sehe und dies bewusst, die ÖR finden sich nicht in meiner Senderliste wieder.

Um wieder zurück auf die Einschrekungen zu kommen, ich bin Geringverdiener und kann mir durch mein Gehalt nicht alle Wünsche erfüllen die ich so habe und da nerven 18€?/Monat (für das teuerste und schlechteste Pay-TV das wir haben) für etwas was man nicht bestellt hat sehr, vor allem nervts mich weil ich ein ziemlich ausgeprägten Gerechtigkeitssinn habe, und er Rundfunkbeitrag ist nicht gerecht.

Ich finde mann muss um den Kampf gegen diesen Betrag zu gewinnen die Privaten Sender mit ins Boot holen, wenn die mal eine Klage anstreben würden weil der Wettbewerb verhindert wird hätte man große Verbündete die in einem dritten Bereich (Privatleute, Betriebstätten und Wettbewerber) tätig werden könnten.

In meinem Fall wäre das z.B. ich möchte demnächt einige Digitale Privatsender abbonieren (National Geo. Pro7 Fun, Hostorie, TNT Film, TNT Serie und noch einiger mehr. Das Paket soll mich zusätzlich zu den Kabelgebühren (ca 11 Euro) weitere 14€ im Monat kosten. Diesen preis würde ich dafür sogar Gern zahlen ABER mein angestrebtes Limit würde weit gesprengt werden wenn dazu noch diese 18€ für die deutsche  Mafia fällig werden, dies widerrum bedeutet ich MUSS auf die, meine frei gewählten Sender verzichten um die ÖR zu Zahlen die ich nicht will und schon aus Protest nicht eisnchalten werde. Das hat direkten Einfluss auf den Wettbewerb und den Umsatz der privaten Sender.

Ich würde übrigens auch mit Spenden dazu Beitrag z.B. einen Anwalt zu Bezahlen für eine große Klage.

Grüße
Spiret -GEZ-ÖR-Gegner

Sehr guter Post,  bin ganz  genau deiner Meinung.
Ich selbst werde hauptsächlich mit  dem Argument Klagen das meine Informationsfreiheit eingeschränkt ist.

An die Privaten mit ins Boot holen habe ich übrigens auch schon gedacht.
So ein Stefan Raab müsste das Thema mal ordentlich  Puplik machen , oder es würde ja schon reichen wenn sich die Privaten zusammenschließen,  und zusammen eine Klage gegen die Zwangsabgabe  einreichen.
Ich wäre auch bereit bei den Privaten im Gegenzug dann zb. ein Abo abzuschließen,  für die Sachen die ich sehen möchte!

Spiret

Was mich ein bisschen stört ist das die ÖR ständig behaupten man finanziert mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur die ÖR sondern den gesamten Rundfunk und die Privaten sollen angeblich auch davon provitieren. Hat dazu jemand mehr Informationen ?

Gruß
Spiret

Wolfman

Ich finde, was die sich zusammenlügen, kann uns doch scheißegal sein!
Hab mal gelesen, das allein 2 Mrd. von den 7,5 Mrd. allein für "Pensionen" draufgehen.

Also als Belohnung dafür, dass sie ihr ganzes Berufsleben die Lügen und Einlullerei mitgemacht haben, kriegen die Journalisten auch noch ne fette Pension, während es bei Leuten, die sich ihr ganzes Leben krumm gelegt haben, in die Rentenkasse eingezahlt haben, hinten u. vorne nicht reicht...

Ich habe deshalb keine Bedenken, zum Boykott aufzurufen. Die Pensionäre des Verdummungsapparates sollen von mir aus verhungern!

gebuehren-igel

Zitat von: Spiret am 22. November 2012, 19:04
Was mich ein bisschen stört ist das die ÖR ständig behaupten man finanziert mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur die ÖR sondern den gesamten Rundfunk und die Privaten sollen angeblich auch davon provitieren. Hat dazu jemand mehr Informationen ?

Gruß
Spiret

Es gibt die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, dass mit der Rundfunkgebühr die "Gesamtveranstaltung Rundfunk" finanziert wird. Die Logik dahinter ist in etwa, dass es die Privaten gar nicht geben dürfte, wenn nicht der öff-r RUndfunk die Grundversorgung leistete. Der andere Punkt ist, dass Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren und Lizenzen erteilen, auch von der Rundfunkgebühr finanziert werden.

Spiret

Zitat von: gebuehren-igel am 23. November 2012, 08:07
Zitat von: Spiret am 22. November 2012, 19:04
Was mich ein bisschen stört ist das die ÖR ständig behaupten man finanziert mit dem Rundfunkbeitrag nicht nur die ÖR sondern den gesamten Rundfunk und die Privaten sollen angeblich auch davon provitieren. Hat dazu jemand mehr Informationen ?

Gruß
Spiret

Es gibt die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, dass mit der Rundfunkgebühr die "Gesamtveranstaltung Rundfunk" finanziert wird. Die Logik dahinter ist in etwa, dass es die Privaten gar nicht geben dürfte, wenn nicht der öff-r RUndfunk die Grundversorgung leistete. Der andere Punkt ist, dass Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren und Lizenzen erteilen, auch von der Rundfunkgebühr finanziert werden.

hmmm....ich bleib dabei wenn ich die ÖR nicht nutzen möchte sollte ich auch nich zahlen müssen, aber wie kann man denn gegen diese logik vor Gericht ankommen?

gebuehren-igel

Zitat von: Spiret am 23. November 2012, 12:29

hmmm....ich bleib dabei wenn ich die ÖR nicht nutzen möchte sollte ich auch nich zahlen müssen, aber wie kann man denn gegen diese logik vor Gericht ankommen?

Fernsehen gucken, aber öff-r nicht bezahlen wollen, das dürfte aussichtslos sein. Dieses Törchen ist lange zu. Nun soll auch das Törchen, kein Fernsehen, aber öff-r zahlen, zugemacht werden. Dagegen kann man sich wehren, obwohl die Erfolgsaussichten nicht dolle sind. Aber es geht auch nicht ums Gewinnen, sondern ums Aufstehen. Der Gang vor Gericht ist der einzige Widerstandsweg, den die öff-r fürchten müssen. Bisher haben sie letztlich immer gewonnen, wenn es um grundsätzliche Fragen ging, aber jede Serie hat einmal ein Ende.

Sunshine15041977

"...jede Serie hat einmal ein Ende..."
Gibt aber auch Neuauflagen (in Arbeit) wie z. B. Dallas... ;)
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

Hubert

Hallo zusammen,

wenn ich das richtig verstanden habe, klagt ihr gegen die ab 2013 einheitlichen höhreren Gebühren.
Ist das denn auch möglich, wenn man Geräte zum Empfang bereit hält, z.B. ein neuartiges Rundfunkgerät und dieses auch angemeldet hat?
Das man dieses hat, würde ja grundsätzlich eine Kostenerhebung rechtfertigen. Mit der Höhe bin ich allerdings auch nicht einverstanden.
Die Frage ist, ob man seine Geräte vor 2013 bei der GEZ abmelden muss, damit aufgrund dessen kein Zahlungsanspruch mehr besteht da ja alle Haushalte belastet werden sollen oder ob die GEZ den neuen gehobenen Zahlungsanspruch hat, da sie ja weiss, dass man Geräte hat.

doe

Zitat von: Hubert am 29. November 2012, 13:29
Die Frage ist, ob man seine Geräte vor 2013 bei der GEZ abmelden muss

Ist per se eine gute Idee,   :-)
spielt aber für 2013 keine Rolle

Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

Hubert

#234
Hmm, meiner Meinung nach wird es rechtlich nicht so ganz einfach, die Zahlung einfach einzustellen obwohl man ein Gerät hat, unabhängig davon ob man mit der höheren Gebühr einverstanden ist oder nicht.
Wenn man gar keine Geräte hat, dürfte es leichter werden da die Anspruchsgrundlage fehlt.

Wer kann mir das widerlegen?
Das soll nicht als Streitfrage gedeutet werden, ich bin ja ganz Eurer Meinung. Ich hätte es nur gerne wasserdicht.

Zasz

Ich bin auch neugierig wie jene argumentieren die nur einen PC besitzen. Ich gehe davon aus dass bisher bzw bis ende dezember das noch fast fair geregelt ist dass man nur anhand der vorhandenen geräte zahlt. Nur ein PC dann zahlt man nur einen PC. Wenn ich nächstes jahr genauso weniger geräte habe wie andere aber dann mehr bezahlen muss, greift hier der (un)gleichheitssatz?
Zitathttp://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz
Grundrechte werden in Freiheitsrechte, Teilhabe- und Gleichheitsrechte eingeteilt. Letztere werden im Unterschied zu den Freiheitsrechten nicht in drei Schritten geprüft (Schutzbereich, Eingriff, Verfassungsrechtliche Rechtfertigung), sondern nur in zwei Schritten:

- Zunächst ist festzustellen, ob bei einem bestimmten Sachverhalt durch denselben Träger der öffentlichen Gewalt zwei miteinander vergleichbare Fälle ungleich (bzw. gleich) behandelt worden sind.
- Hierauf ist danach zu fragen, wie diese (Un-) Gleichbehandlung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sei.
Dort steht auch unter "Verfassungsrechtliche Rechtfertigung":
ZitatIn jedem Fall muss es einen ,,sachlichen Grund" für die Ungleichbehandlung geben.
Mir gefällt auch Ungleichbehandlung von Sachverhalten/ Willkürverbot
ZitatBei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG)

Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
Mir macht folgendes angst: Wirkungen des Verstoßes gegen ein Gleichheitsrecht
ZitatWirkung des Verstoßes gegen einen Gleichheitssatz ist grundsätzlich nicht die Nichtigkeit der betreffenden Rechtsnorm. Nur für die untergesetzliche Rechtsetzung besteht eine Verwerfungskompetenz bei den Fachgerichten, während förmliche Gesetze nur von dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden können.

Das Bundesverfassungsgericht ,,kassiert" ein Gesetz, das gegen Art. 3 GG verstößt, aber nicht, sondern es erklärt das betreffende Gesetz für mit Art. 3 GG unvereinbar und überlässt es nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich dem Gesetzgeber, eine andere, verfassungsmäßige Regelung zu treffen. Dadurch respektiert das Gericht die Zwecksetzungskompetenz und die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers, die dem Gericht nicht zusteht. Das Gericht kann dem Gesetzgeber allerdings zur Neuregelung eine Frist setzen und für die Zwischenzeit eine Übergangsregelung setzen. Problem ist hierbei, wie eingehend die Vorgaben des Gerichts ausfallen dürfen (sog. judicial self-restraint). Die Unvereinbarkeit der Bestimmung wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Nur ganz ausnahmsweise ist das Bundesverfassungsgericht berechtigt, selbst eine Regelung anstelle der gesetzlichen Regelung zu setzen, nämlich wenn nur eine einzige Möglichkeit der Neuregelung in Betracht käme.

Ich bin nicht sicher ob das obige, so schön es hier dazu passt, anwendbar ist.
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

Viktor7

Der Knüller ab 2013 ist, dass die Geräte keine Rolle mehr spielen.
Es wird eine Wohnungs-Steuer, ... eingeführt und das ist gesetzeswidrig.
Lese bitte das hier durch:
Die Wahrheit über ARD - ZDF - GEZ - Rundfunkbeitrag ab 2013
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3856.msg25424.html#msg25424

Darüber hinaus verstößt der Rundfunkbeitrag (auch schon die alte Gebühr) gegen das Völkerrecht (Art. 19 (2)).
Siehe:
Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

Anm.:
Ich bevorzuge die Strafanzeige (Völkerrecht Art. 19 (2)), die in 1 bis 1,5 Jahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof enden kann. Der andere Weg, z.B. wegen Steuer/Steuerzuständigkeit, geht über die von der Politik abhängigen deutschen Gerichte. Wenn es ein paar tausend Bürger tun, könnte es Früchte tragen. Die Klage muss aber von dir ausgehen, ansonsten heißt es zahlen!

So können WIR auch Widerstand leisten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3875.0.html

Sunshine15041977

Ist doch Scheiß egal, ob man Geräte hat oder nicht. Man ist doch nicht verpflichtet, diese Idioten in die Wohnung zu lassen und noch ein Kaffeeklatsch vorm TV, PC oder sonst noch was, zu halten!
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

Viktor7

Zitat von: Sunshine15041977 am 29. November 2012, 22:06
Ist doch Scheiß egal, ob man Geräte hat oder nicht. Man ist doch nicht verpflichtet, diese Idioten in die Wohnung zu lassen und noch ein Kaffeeklatsch vorm TV, PC oder sonst noch was, zu halten!

Hallo Sunshine15041977,

habe ich da was verpasst?

Sunshine15041977

Hi Viktor... Nein du hast nix verpasst. War nur mal so meine Meinung darüber. Hatte jahrelang Geräte und hab nie was an die GEZahlt, weil ich da nicht angemeldet war. Ja ich hab die GEZ jahrelang belogen, dass ich keine Geräte hätte.. Und das war auch gut so. Also sei beruhigt... ;)
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"