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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 356900 mal)

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Ich würde tippen dass man erst einen anwalt bezahlen muss wenn die gegnerische seite einen beauftragen muss.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Ich würde tippen dass man erst einen anwalt bezahlen muss wenn die gegnerische seite einen beauftragen muss.

Wäre logisch. Wenn es keinen Anwaltszwang besteht, sollte eigentlich das Privatvergnügen der gegnerischen Seite sein, trotzdem einen zu beauftragen. Aber was ist nun logisch? Ist der ÖRR logisch? Ist die GEZ logisch? – Der Gesunde Menschenverstand und die Politiker-/Gesetzeslogik sind oft unterschiedliche paar Schuhe.

Ich hoffe, dass jemand, der sich gut auskennt, Stellung dazu nimmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2012, 22:06 von René«

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Ich würde tippen dass man erst einen anwalt bezahlen muss wenn die gegnerische seite einen beauftragen muss.

Wie oder wer legt das fest ?

Ich hoffe, dass jemand, der sich gut auskennt, Stellung dazu nimmt.

Das hoffe ich auch ...

Gruß,
ViSa


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o
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Man kann sicher sein, dass die ÖR ihre Anwälte zum Gericht schicken. Außer dieser Anwälte kriegt man dort keinen zu Gesicht. Die Frage ist nur, ob diese Anwälte (eher ganze Kanzleien) bei den Sendern angestellt sind oder für sie auf Honorarbasis arbeiten. Ich vermute eher die zweite Variante :(.


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gebuehren-igel

Bisher kenne ich das nur so, dass ein Anwalt von der zuständigen Anstalt nur eingeschaltet wird, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Da es hier um grundsätzliche Fragen geht und nicht um spezielle Umstände des Einzelfalls, kann man die schriftliche Abwicklung des Verfahrens beantragen und sollte damit eigentlich Erfolg haben, weil weder Gericht noch Anstalt an einem zusätzlichen Termin interessiert sind. Kommt es doch zur Verhandlung, die Gegenseite schickt einen Anwalt und man verliert, dann sind nur die Kosten nach der Vergütungsordnung für Rechtsanwälte zu tragen. Das sind etwa 90 Euro (siehe http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/VerwR.html).  Das gilt alles für die erste Instanz.


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V
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ARD, ZDF, GEZ - Eure ö.-r. MAUER gegen die Rundfunk-Freiheit und den EinkommensDiebstahl ist bald Geschichte!!!

Zur Vervollständigung des Beitrags „Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition“
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344

folgen nun von mir gefundene Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:

Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeitands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...

Die komplett auf das Völkerrecht umgestellte Variante von
„Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition“,
in Form einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, folgt demnächst.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2012, 11:45 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Irgendwie ist mir das mit der Klage immer noch nicht ganz klar.

Insbesondere der fett markierte Teil irritiert mich ... ::)

Zitat aus dem festgepinnten "Aktionen"-Thread:
Zitat
Wer also gerichtlich seine Selbstbestimmung durchsetzen möchte, muß auf den Gebührenbescheid reagieren und Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen.
Der Widerspruchsbescheid erfolgt gleichfalls innerhalb von 4 Wochen.Nach dem
Widerspruchsbescheid müssen angelaufene Gebührenforderungen beglichen werden!
Gegen diesen Widerspruchsbescheid, sofern darin auf Rundfunkgebührenpflicht bestanden wird, kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.
Während der Dauer der Klage bis zur Urteilsverkündung, ruhen die Mahnverfahren.
Bei Niederlage muß allerdings die Gesamtforderung beglichen werden, in weiser Voraussicht sollte man also das Geld für die Zwangsgebühr parat haben, da bei durchschnittlicher Dauer ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung bis zur Verkündung des Urteils leicht drei Jahre ins Land gehen können. Bei "Laufzeit von drei Jahren sammeln sich bei voller Gebühr so rund 600,- Euro zusammen, gegen die die Verwaltungsgerichtsgebühr von 75, - EUR relativ moderat ausfallen. Im Fall der Niederlage darf man auch noch den Anwalt des Gegners, (in Sachsen z.B. MDR)  bezahlen! Dies gilt es gleichfalls zu berücksichtigen.
Für die erste Instanz benötigt man keinen Anwalt, für die höheren Instanzen Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht ist eine Anwaltsvertretung zwingend erforderlich.

Es ist mir durchaus klar das wenn die Klage tatsächlich 3 Jahre laufen sollte und ich verliere das ich dann die 3 Jahre nachzahlen muss + 75€ und evtl. Mahngebühren (Wie hoch sind die eigentlich ?)

Aber wenn mir das Honorar der gegnerischen Seite oder genauer dessen Anwalts aufgedrückt wird sprengt das mit Sicherheit mein Budget ...  :(
Aus finanziellen Gründen und nichtvorhandensein einer RV kann ich nur max. in die erste Instanz gehen.

Wer kann hierzu RECHTLICH KORREKTE (!) Angaben machen ?.
Muß ich deren Anwalt in der ersten Instanz zahlen ?

Danke & Grüße,
ViSa

Grundsätzlich werden MDR etc. nicht durch einen Anwalt, sondern einen eigenen Angestellten, einen Justitiar, vertreten sein.

Im Falle des Unterliegens vor Gericht zahlt der Unterlegene (außer in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht) seine eigenen Kosten, die Verfahrenskosten und (wenn die gegnerische Partei dies wünscht) auch die Kosten, die dem Verfahrensgegner entstanden sind.

Egal ob in erster, zweiter .... Instanz.

Man sollte vor Erhebung einer Klage wissen, was man tut.

(In der ersten und zweiten Instanz ist der Streitwert nicht sonderlich hoch, d.h. die Kosten werden überschaubar bleiben)


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Was hält Ihr von dem Vorgehen mit der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft unter Berufung auf das Völkerrecht Art. Art. 19, (2)?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg25058.html#msg25058

Vorteile:
 - Man muss nicht durch die Instanzen,
 - Kaum Kosten,
 - Wenn es hart kommt, entscheidet nicht das politisch abhängige BVG!


Eure Meinungen sind wichtig.


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@Thomas
"Arbeitsgericht?" – Heißt das, dass nur die erste Instanz bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht von einem möglichen Bumerang-Effekt gefeit ist?

Wenn es so ist, kann bereits die erste Instanz vor dem Verwaltungsgericht zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn der ÖRR seine Armada an Rechtsgelehrten auf den kleinen Mann loslässt. Hier spielt sicher der Streitwert eine Rolle und dieser dürfte relativ niedrig liegen, wobei ich gleich bei der nächsten Frage bin: Wie bemisst sich der Streitwert in diesem Fall? Es handelt sich schließlich um einen monatlichen Beitrag, der ein Haushalt zu entrichten hat. Der Schuldner kann aber jeden Monat ableben, so dass man den Streitwert unmöglich auf ein ganzes Leben extrapolieren kann. Maximal kann es sich um den aktuellen Monat plus Rückstände handeln und der Streitwert dürfte nicht steigen, wenn der Prozess sich in die Länge zieht.

Kannst du noch mehr dazu sagen?


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gebuehren-igel

@René: Der Streitwert ergibt sich aus dem strittigen Gebührenbescheid, also in der Regel ein Quartal. Die GEZ verzichtet normalerweise von sich aus darauf, bei den folgenden Quartalen das Mahnverfahren weiterlaufen zu lassen. Wenn nicht, weist man auf das laufende Verfahren, dann sollte das mit der Aussetzung des Mahnverfahren auch klappen.


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@gebühren-igel
Dann kann man von einem Streitwert von 53,94 EUR ausgehen, oder irre ich mich?

Ich habe folgenden Prozesskostenrechner im Internet gefunden:

http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Demnach kämen noch 91 EUR dazu, wenn der ÖRR einen Anwalt bemüht.

Kann das jemand bestätigen?


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wtfacow

@gebühren-igel
Dann kann man von einem Streitwert von 53,94 EUR ausgehen, oder irre ich mich?

Ich habe folgenden Prozesskostenrechner im Internet gefunden:

http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Demnach kämen noch 91 EUR dazu, wenn der ÖRR einen Anwalt bemüht.

Kann das jemand bestätigen?

Ja, das  kommt  hin.
Hatte  vor  geraumer Zeit selbst einen Zivilrechtlichen Fall, wo die Gegenseite Geld von mir wollte.
Streitwert  waren irgendwas mit  150.-Euro

Also mann müsste bei einem Verlorenem Fall mit  Gerichtskosten/Mahnkosten/Zinsen + Anwalt der GEZ schon mit ca. 200.- Euro rechnen+ die Nachzahlung .(Aber das versteht sich wohl von selbst),

Ein weiterer Grund das ich den ganzen Mist wohl über meine Versicherung laufen lasse.
Da muss ich zumindest keine Gerichts+ Anwaltskosten zahlen.


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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Aber wer macht das schon? Nur wegen der GEZ Mehrkosten zu haben, weil man ja verloren hat. Es sei denn, man kann sich diese Niederlage durchaus leisten.
Das ist doch die GEZ nun wirklich nicht Wert oder sind Fälle bekannt, die vor Gericht gewonnen haben, nur weil der Kläger nicht zahlen wollte? Wie sieht's aus mit Prozesskostenbeihilfe?


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

g

gebuehren-igel

@gebühren-igel
Dann kann man von einem Streitwert von 53,94 EUR ausgehen, oder irre ich mich?

Ich habe folgenden Prozesskostenrechner im Internet gefunden:

http://www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php

Demnach kämen noch 91 EUR dazu, wenn der ÖRR einen Anwalt bemüht.

Kann das jemand bestätigen?

Die Summe kommt zwar ungefähr hin, aber der Rechner ist nicht speziell für Verwaltungsgerichte. In meinem vorletzten Posting habe ich einen solchen genannt.

@Sunshine15041977: Bei der PC-Gebühr haben die Anstalten in der ersten Instanz einige Verfahren verloren, allein in München 6 an einem einzigen Tag. Aber der Regelfall ist eh, dass schriftlich entschieden wird ohne Verhandlung. Dann entstehen auch keine zusätzlichen Kosten. Und die meisten Verfahren werden sowieso auf Eis gelegt, weil die Richter abwarten, wie andere Prozesse von den höheren Gerichten entschieden werden. Sollte es also schlecht aussehen, kann man die Klage immer noch zurückziehen. Man bekommt sogar einen Teil der Gerichtskosten erstattet.


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  • Beiträge: 81
Hiho alle zusammen,

hab mir die letzen Tage mal alle Beitzräge hier durchgelesen weil auch ich mich über die geülante Änderung maßlos ärgere. Bis jetzt hab ich die fetzen der GEZ einfach Ignoriert, einfach nicht geantwortet. Ab 2013 wird mir das Recht der Nichtnutzung verwehrt und mir der Dreck sozusagen aufgezwungen, und wenn es was gibt was ich hasse dann wenn man mir etwas aufzwingen will was ich entschieden ablehne.

Ein ganz wichtiger Punkt ist wie ich finde auch die Tatsache das der Rundfunkbeitrag den Weg zu anderen Informationsquellen zwar nicht unbedingt aktiv blokiert aber auf jedenfall einschränkt.

Ich muss zu mir Sagen das ich sehr wohl einen Fernseher habe, kein radio, einen Internetfähigen PC und ein Smartphon mit Internet.
Ich lehne die öffentlich Rechtlichen aber dennoch strickt ab, ich will diese sende nicht sehen und auch nicht Zahlen, sie bringen für mich keinen Nutzen da ich nur Private sender sehe und dies bewusst, die ÖR finden sich nicht in meiner Senderliste wieder.

Um wieder zurück auf die Einschrekungen zu kommen, ich bin Geringverdiener und kann mir durch mein Gehalt nicht alle Wünsche erfüllen die ich so habe und da nerven 18€?/Monat (für das teuerste und schlechteste Pay-TV das wir haben) für etwas was man nicht bestellt hat sehr, vor allem nervts mich weil ich ein ziemlich ausgeprägten Gerechtigkeitssinn habe, und er Rundfunkbeitrag ist nicht gerecht.

Ich finde mann muss um den Kampf gegen diesen Betrag zu gewinnen die Privaten Sender mit ins Boot holen, wenn die mal eine Klage anstreben würden weil der Wettbewerb verhindert wird hätte man große Verbündete die in einem dritten Bereich (Privatleute, Betriebstätten und Wettbewerber) tätig werden könnten.

In meinem Fall wäre das z.B. ich möchte demnächt einige Digitale Privatsender abbonieren (National Geo. Discoverychannel, Hostorie, TNT Film, TNT Serie und noch einiger mehr. Das Paket soll mich zusätzlich zu den Kabelgebühren (ca 11 Euro) weitere 14€ im Monat kosten. Diesen Preis würde ich dafür sogar gern zahlen ABER mein angestrebtes Limit würde weit gesprengt werden wenn dazu noch diese 18€ für die deutsche  Mafia fällig werden, dies widerrum bedeutet ich MUSS auf die, meine frei gewählten Sender verzichten um die ÖR zu Zahlen die ich nicht will und schon aus Protest nicht eisnchalten werde. Das hat direkten Einfluss auf den Wettbewerb und den Umsatz der privaten Sender.

Ich würde übrigens auch mit Spenden dazu Beitrag z.B. einen Anwalt zu Bezahlen für eine große Klage.

Grüße
Spiret -GEZ-ÖR-Gegner


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2012, 23:45 von Spiret«

 
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