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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 357255 mal)

V
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Ich denke dann ist immer noch das beste argument dass eine zusätzliche steuer um medien zu finanzieren rechtswidrig ist.
Wenn dem so ist,  dann ist der sog. "Rundfunkbeitrag" rechtswidrig, denn dabei handelt es sich um eine Abgabe mit klarem Steuercharakter.

Aber: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eigentlich Deine Annahme der Rechtswidrigkeit einer Rundfunksteuer?

Soweit ich mich erinnern kann liefert sogar Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof in dem Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS die Rechtswidrigkeit einer Rundfunksteuer.

Im 13. RStV heißt es im
Zitat
§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen

(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.

http://www.telemedicus.info/uploads/Dokumente/RStV_13-RAeStV_Lesefassung.pdf 
Die Unabhängigkeit ist "angeblich" mit dem Steuerzwang für ÖRR nicht gegeben, hier meine ich schon mehrfach über diese Begründung in juristischen Texten  gestolpert zu sein.

Und nebenbei:
Ein Zitat aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1 9 0 8:
Zitat
"Kopfsteuer (Haushalts-kopf-zwangs-ablenkungs-steuer), roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der UNFREIHEIT."


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V
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...
Durch die Zwangsabgabe für die ö.-r. Sender kommen im Laufe des Lebens Zwangsumschichtungen der Medienausgaben in beachtlichen Höhen zustande.
Bei einer Überziehung des Kontos können in einzelnen Fällen im Laufe des Lebens folgende Kosten auf Grund der Zwangsrundfunkgebühren entstehen:
5% -> 78.355 €
6% -> 118.766 €
7% -> 182.180 €
(Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg22344.html#msg22344 -> SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag -> Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage

Zitat
Dispo-Zinsen deutscher Banken viel zu hoch
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/dispo106.html

Auch in der Vergangenheit waren mehrere Untersuchungen zu diesem Schluss gekommen. Im Moment kommt aber noch hinzu, dass die Banken selbst nahezu keine Zinsen zahlen müssen, wenn sie sich Geld leihen. Der Leitzins der Europäische Zentralbank (EZB) liegt bei historisch niedrigen 0,75 Prozent.

Laut einer Erhebung der Stiftung Warentest aus dem Herbst 2011 verlangen die deutschen Banken durchschnittlich 12,4 Prozent Zins für Dispokredite, Spitzenreiter war eine Bank mit 18,25 Prozent. Aktuell zahlen Kunden laut Warentest-Bankexpertin Stephanie Pallasch im Schnitt zwischen zehn und elf Prozent Dispozinsen. Nach ihrer Einschätzung müsste der Satz beim derzeitigen Zinsniveau aber "deutlich unter zehn Prozent" liegen.


n-tv.de -> "Das ist frech" Banken kassieren zu hohe Dispo-Zinsen
Video -> http://video.n-tv.de/mobile/w11Dispo_1207191123-mob3.3gp

An den armen Menschen wird richtig schön viel Geld verdient und die Banken bekommen das Geld beinah zum Nulltarif reingeschoben.


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Zitat
Aber: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eigentlich Deine Annahme der Rechtswidrigkeit einer Rundfunksteuer?
Medien dürfen in DE nicht durch steuern finanziert werden. Ich habe das in einem gesetzestext gelesen den ich aber leider nicht mehr wiederfinde. Deshalb wurde ja mit "gebühren" gearbeitet welche an die geräte gekoppelt sind.
Der "beitrag" wie man es 2013 nennt, ist aber bei genauer betrachtung eine steuer, egal wie man es (ver)drehen und wenden will. Es ist sogar ein beitrag der in dieser form NIRGENDS auftritt. Oder zahlt einer von euch einen "beitrag" jeden monat der ihm nichts bringt?

Dabei sollte man die grundsätze der besteuerung betrachten:
Zitat
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistung (keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens) gegenübersteht und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Abgaben im engeren Sinne müssen hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet werden.
Das ist die definition für STAATLICHE steuern. Der ÖR muss unabhängig und staatsfern sein also darf eine solche steuer bzw ein "beitrag" nicht kommen.
Zitat
„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.

Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein fortdauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
Auch hier spricht man stets vom staat.

Nun schaun wir nach "beitrag":
Zitat
Öffentliche Abgabe

Unter Beitrag versteht man auch eine der vier Arten von öffentlichen Abgaben. Die anderen Arten sind Gebühren, Steuern und Sonderabgaben.

Beiträge werden für die Bereitstellung einer Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben.

Dagegen werden öffentlich-rechtliche Gebühren für die konkrete Inanspruchnahme einer Leistung erhoben, Steuern werden allein zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

Beispiele für solche Beiträge sind der Erschließungsbeitrag und der Studienbeitrag (meist rechtlich ungenau als Studiengebühr bezeichnet).
Keine worte nötig.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

c
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Zunächst muss man die Bedeutung des ÖR definieren. In den Anfängen war seine zentrale Aufgabe, die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen und im Krisenfall die Notstandsmaßnahmen zu koordinieren.
Nur daraus ergibt sich die Rechtfertigung für eine Finanzierung. Von Anfang an leider gesetzeswidrig, da öffentliche Aufgaben, und das ist zweifelsfrei eine öffentliche Aufgabe, zwangsweise über Steuern finanziert werden müssen.
Dafür sind Beiträge nicht tauglich, da sie keine gesicherte finanzielle Basis bieten können.......wenn niemand ein Rundfunkgerät kauft, woher soll dann das Geld kommen? ::)
Mittlerweile haben sich Massen von Parteimitliedern und abgehalfterte Politiker im ÖR niedergelassen, dass die Regierung ihre Genossen vor Ungemach schützen muss.
Direkte Kenntnis habe ich z.B. bei der Einstellungspraxis des NDR..........was Parteizugehörgkeitszwang betrifft.
Als Nichtbetroffener 8)
Das Problem also mit rechststaatlichen Mitteln nicht zu lösen, da der Staat mittlerweile wie die Mafia organisiert ist.
Ein Verfassungsrichter erstellt sogar ein Gutachten für ein rechtswidriger Gebührenmodell :-X, wobei es ihm nur darauf ankam, eine für Laien unverständliche Rechtfertigung hinzukriegen.
Man kann übrigens sich in Italien darüber informieren, betrachtet man mal das Vorgehen gegen die Mafia, ob ein Kampf gegen so ein System überhaupt erfolgreich sein kann.
Das BVerG arbeitet mittlerweile erfolgreich nach mit 2 Prinzipien, entweder Nichtanhme ohne Begründung oder durch die Unterstellung eines formalen Fehlers, alles einstimmig durch 3 Rotbäckchen zu beschliessen.
Den Satz, gern genommen, das Gericht sieht keine Verletzung des GG....., kann man in ungezählten Beschlüssen und Urteilen von deutschen Gerichten nachlesen.
Man soll die Hoffnung zwar nicht aufgeben, nur halte ich das Vertrauen in die deutsche Justiz für eine Illusion.....der man besser nicht erliegen sollte.




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Zunächst muss man die Bedeutung des ÖR definieren. In den Anfängen war seine zentrale Aufgabe, die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen und im Krisenfall die Notstandsmaßnahmen zu koordinieren.
Nur daraus ergibt sich die Rechtfertigung für eine Finanzierung. Von Anfang an leider gesetzeswidrig, da öffentliche Aufgaben, und das ist zweifelsfrei eine öffentliche Aufgabe, zwangsweise über Steuern finanziert werden müssen.
Dafür sind Beiträge nicht tauglich, da sie keine gesicherte finanzielle Basis bieten können.......wenn niemand ein Rundfunkgerät kauft, woher soll dann das Geld kommen? ::)
Mittlerweile haben sich Massen von Parteimitliedern und abgehalfterte Politiker im ÖR niedergelassen, dass die Regierung ihre Genossen vor Ungemach schützen muss.
Direkte Kenntnis habe ich z.B. bei der Einstellungspraxis des NDR..........was Parteizugehörgkeitszwang betrifft.
Als Nichtbetroffener 8)
Das Problem also mit rechststaatlichen Mitteln nicht zu lösen, da der Staat mittlerweile wie die Mafia organisiert ist.
Ein Verfassungsrichter erstellt sogar ein Gutachten für ein rechtswidriger Gebührenmodell :-X, wobei es ihm nur darauf ankam, eine für Laien unverständliche Rechtfertigung hinzukriegen.
Man kann übrigens sich in Italien darüber informieren, betrachtet man mal das Vorgehen gegen die Mafia, ob ein Kampf gegen so ein System überhaupt erfolgreich sein kann.
Das BVerG arbeitet mittlerweile erfolgreich nach mit 2 Prinzipien, entweder Nichtanhme ohne Begründung oder durch die Unterstellung eines formalen Fehlers, alles einstimmig durch 3 Rotbäckchen zu beschliessen.
Den Satz, gern genommen, das Gericht sieht keine Verletzung des GG....., kann man in ungezählten Beschlüssen und Urteilen von deutschen Gerichten nachlesen.
Man soll die Hoffnung zwar nicht aufgeben, nur halte ich das Vertrauen in die deutsche Justiz für eine Illusion.....der man besser nicht erliegen sollte.

Bravo conferio!

Und weil das so ist, wie du schreibst, müssen wir auch außergerichtlichen Druck über größere Masse der Mitbürger ausüben. Mehr Leute erreichen wir zurzeit nur über Flyer und Kommentareinträge auf anderen Seiten. Zu der Flyer Aktion stoßen von Woche zu Woche immer mehr engagierte Helfer hinzu. Dies kann man auf der Facebook Seite https://www.facebook.com/GEZ.Boykott  beobachten.

Wir brauchen noch mehr Leute, die aktiv für die Verbreitung der Bewegung durch die  Flyer sorgen. Die "Beobachter", die innerlich vielfach auf unserer Seite und gegen die GEZ und die Abpressung der Zwangsgelder sind, verhindern durch ihre Passivität die Lösung und deswegen sind sie Teil des selbstgemachen Problems.

Albert Einstein sagte: "Gegen organisierte Macht gibt es nur organisierte Macht; ich sehe kein anderes Mittel, so sehr ich es bedaure".

Überwinden wir uns zum Handeln und tuen uns zusammen, dann schicken wir die Parasiten in die Wüste.



** Flyer Aktion in Gang **
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3457.msg22578.html#msg22578


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2012, 16:31 von Viktor7«

Z
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 8)Hallo
Ich habe heute den Schrieb von der GEZ von dem neuem Knebelvertrag ab 2013 gekommen.
Ich bin ein 52 jähriger Chronischer Schmerzpatient und das letzte was mir bleibt ist mein Stolz
und meine Würde. Ich bezahle zur Zeit 5,99 was in Ordnung geht, weil ich das Internet nutze und
dort 3Sat und Arte Dokus auf You Tube hin und wieder schaue.
Ich habe mir was überlegt wie man die da oben ärgern kann, mit der Wahrheit. Die ÖR sind
ein Unternehmen die Politclowns der Republik mit Meinungsmache zu unterstützen. Kritische Themen
gibt es nur vereinzelt und man sieht wie der Europäische Gedanken Korrumpiert wird. Wie
Gesetze einfach geändert werden und die ÖR dies Deckeln. OK so richtig kann ich mir da
keine Meinung bilden, weil ich ja kein Fernsehen besitze, aber wenn man das Internet durchforstet und
kritische Menschen fragt bestätigen die dieses.
Ich werde die nächsten Tage einen Brief an die GEZ schreiben, das ich wohl auch bereit bin ins
Gefängnis zu gehen wenn die Politclowns mir nicht klar machen können, warum ich gezwungen werden soll
eine Leistung in Anspruch zu nehmen die ich nicht bestellt habe und welche ich nicht möchte.
Im Grund sind wir Bürger wie zu Kaisers Zeiten, unterwirft Dich dem großen Bruder oder wir läutern Dich.
Nein Mutige Bürger des Landes müssen Widerstand leisten. Müssen darauf hinweisen das wir die da
oben und ihre Propaganda Maschinerie, nicht brauchen.

In New Hampshire gibt es ein Motto das ich zu meinem gemacht habe.

"LIVE FREE OR DIE"

PS

Damit das klar ist, Wenn es ein Bürgerfernsehen mit
einem Geistigen Anspruch geben würde und nicht auf die Quote geschielt wird,
wäre ich der erste der dies unterstützen würde. Nur solange es triviale Sendungen
gibt wie "Wetten Das" welche mehr Kosten verursachen wie Bayern Alpha
im ganzen Jahr. Solange die ÖR Hunderte Radiosender betreiben welche eh den
gleichen Schrott senden. Wo gibt es einen ÖR Radiosender, wo man
Anspruchsvolle Rockmusik Marke Rush, Porcupine Tree u.ä. hören kann.
Nein es geht um Macht, warum wurde keine Diskussion angestrebt und der Bürger gefragt was für
ein ÖR Rundfunk er wünscht. Der Bürger ;D der ist zu unterhalten und somit unsere
Überdurchschnittlichen Gehälter zu sichern.........

ZenForALL >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 08:17 von Bürger«

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was

Ich werde die nächsten Tage einen Brief an die GEZ schreiben, das ich wohl auch bereit bin ins
Gefängnis zu gehen wenn die Politclowns mir nicht klar machen können, warum ich gezwungen werden soll
eine Leistung in Anspruch zu nehmen die ich nicht bestellt habe und welche ich nicht möchte.


Hier die Antwort:

Zitat
Grund für den Wechsel von dem bisherigen Gebührensystem, das an die Anzahl der empfangsbereiten Endgeräte orientiert, zu einem Beitragssystem, dass an die Wohnung oder Betriebsstätte anknüpft, ist der technische Fortschritt. War es vor zwanzig Jahren noch möglich, Empfangsgeräte wir Radio oder Fernseher klar zu bestimmen, ist es heute möglich, auch mit einem Smartphone oder Computer Radio und Fernsehprogramme zu empfangen. Die Bestimmung eines gebührenpflichtigen Empfangsgerätes wird dadurch schwerer.


http://www.ostwestfalen.ihk.de/recht-steuern/aktuelles0/recht-steuern-detail/article//gez-der-ne/


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Zitat
Ich werde die nächsten Tage einen Brief an die GEZ schreiben, das ich wohl auch bereit bin ins
Gefängnis zu gehen wenn die Politclowns mir nicht klar machen können, warum ich gezwungen werden soll
eine Leistung in Anspruch zu nehmen die ich nicht bestellt habe und welche ich nicht möchte.
Die gez ist nur das inkassounternehmen der rundfunkanstalten. Es wird also nichts bringen zu versuchen mit der gez über politik oder etwas anderes als gebührenabwicklung zu diskutieren. Wenn musst du deine schreiben an deine zuständige landesrundfunkanstalt richten.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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Worauf ich setze ist die Schuldenkrise und letztlich der Systemcrash.
Ich bin fest überzeugt, mit legalen Mitteln ist dieses System nicht zu beseitigen, da es festgesetzt hat in dem Parteienklüngel.
Natürlich wissen diese Leute, dass ihre Handlungen kriminell sind, nur ihre Genossen in der StA und auf den Richterbänken lassen sie nicht im Stich.
Nur aus einem Ende kann ein neuer Anfang entstehen......


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H
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Ich verfolge schon einige Zeit eure Diskussion hier mit, weil ich mich sehr über diese neue Knebelgebühr geärgert habe (habe selbst kein Fernsehen und höre kein Radio).

Nun möchte ich euch etwas fragen:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Wahlrecht in Deutschland verfassungswidrig ist. Mein erster Gedanke war, dass dann doch logischerweise Beschlüsse der Regierung nichtig sind und auch die ganze Regierung gar nicht "existent" ist. Daraus würde folgern, dass die neue GEZ-Gebühr haltlos ist. (auch Meldegesetz, ESM etc., wie weit zurück, weiß ich nicht, da kein RA)

Sehe / verstehe ich das falsch?

Ich freue mich auf eure Meinung dazu.

Viele Grüße
Heike


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Die bisherige Praxis war bisher gültig und demnach auch alles was daraus resultierte. Nun wurde dagegen geklagt und das Bundesverfassungsgericht befand diese Praxis als nicht verfassungskonform, wodurch sie geändert werden muss. Daraus folgt aber nicht, dass die Regierung ungültig wäre – das wären auch die vorangegangenen gewesen.

Ich bin mir sicher, dass der Gedanke eine Sackgasse ist.


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In einem Rechststaat wäre die Konsequenz, dass unmittelbar Neuwahlen zu erfolgen hätten. Das Urteil des BVerG ist nur ein Feigenblatt, das rechststaatlichkeit vortäuscht.
Parteien, Verwaltung und Justiz hängen derart eng zusammen, dass man schon von Mafia ähnlichen Zuständen sprechen muss.
Vorteilsnahme und direkte Korruption sind mittlerweile in Deutschland verbreitet. Die Abschaffung von unsinnigen Abgaben ist nicht mehr möglich, siehe Sektsteuer erhoben für die Flotte des Kaisers, da das Beamtenparlament sämtliche Vorstösse blockiert, da sie direkt oder indirekt selbst davon profitieren.
Allerdings sind von dem Urteil des BVerG nicht die allgemeinen Verwaltungsvorschriften betroffen, nur das Wahlrecht.


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Zitat
Parteien, Verwaltung und Justiz hängen derart eng zusammen, dass man schon von Mafia ähnlichen Zuständen sprechen muss.
Deshalb auch "gebührenmafia".  8)


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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Aufgaben, Verfahren und Organisation - Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde:

http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html


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Gerade entdeckt:
Zitat
Eine staatlich verordnete Zwangsabgabe auf teils unerwünschte und ungenutzte Fernsehprogramme aufgrund der einzigen Tatsache der eigenen Existenz (und eines Wohnsitzes) zu legitimieren, ist mit den Grundrechten der Demokratie nicht vereinbar.
Kann man damit was anfangen?
Zitat
Im Unterschied zur alten GEZ-Gebühr sind sie dann allerdings auch zahlungspflichtig, wenn sie im Haushalt noch nicht einmal ein geeignetes Empfangsgerät vorhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Sendersystems über eine reguläre Steuer wäre hingegen nicht möglich: Dem stehen nicht nur das Gebot der Staatsferne des Rundfunks entgegen, sondern auch die Wettbewerbsregeln der EU.
Oder damit?
Zitat
Eine steuerbasierte Finanzierung scheidet Kirchhof zufolge unter anderem aufgrund des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks aus (Gutachten, S. 26).
Nur wie kann man beweisen dass der kommende rundfunkbeitrag nur ein anderes wort für eine (medien/wohnungs) steuer ist?


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