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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 339425 mal)

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Ja diese Stelle meine ich. Und die Härtefallregelung greift immer dann wenn nach Abzug der Gebühr vom Einkommen weniger als das Existenzminimum verbleibt.

In dem ab 2013 gültigen Vertrag ist es der §4 Abs. 6

Das ist aber nicht der Fall und trotzdem tun diese 18 EUR im Monat weh und wären in was anderes besser investiert. Z. B. braucht das junge Paar einen Kinderwagen – mit dem erpressten und ergaunerten Gebührengeld könnten sie sich das leisten, aber den Scheiß-Politikern ist es wichtiger, junge Leute vor der Glotze verblöden zu lassen und Piel, Gottschalk, Lierhaus, Jauch & Co. die Taschen noch voller machen, als sich ein junges Paar etwas für den Nachwuchs leisten kann. Ist das der Sozialstaat und die Solidarität, von der die Rundfunkschmarotzer immer sprechen und als Begründung für diese Gaunereien herhalten muss?


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Leider wird diese sogenannte Härtefallregelung nicht viel bringen. Denn ich hab das hier dazu (http://www.bverwg.de/media/archive/6470.pdf) gefunden und da steht drin, dass es den ÖRR nicht zuzumuten ist, bei Leuten unterm Existenzminimum nachzurechnen. Sind ja eh nur ein paar und außerdem sollen die sich gefälligst einen Hartz-IV-Bescheid o.ä. holen, wenn sie befreit werden wollen. Alles andere ist der "armen" GEZ ja nicht zuzumuten.


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Leider wird diese sogenannte Härtefallregelung nicht viel bringen. Denn ich hab das hier dazu (http://www.bverwg.de/media/archive/6470.pdf) gefunden und da steht drin, dass es den ÖRR nicht zuzumuten ist, bei Leuten unterm Existenzminimum nachzurechnen. Sind ja eh nur ein paar und außerdem sollen die sich gefälligst einen Hartz-IV-Bescheid o.ä. holen, wenn sie befreit werden wollen. Alles andere ist der "armen" GEZ ja nicht zuzumuten.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 entschieden, daß in solchen Fällen von der Rundfunkgebühr zu befreien ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2012, 15:02 von Totalverweigerer«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

c
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Man sollte sich keinen Illusionen hingeben. Die Verwaltungs, Sozial und Finanzgerichte sind lediglich Erfüllungsgehilfen der vorgeschalteten Behörden. Nur wenn die Rechtslage für sie aussichtslos ist, kann man Erfolg haben. Trotzdem sollte man durch diesen Einsatz zeigen, dass man nicht bereit ist, dies ohne Widerspruch hinzunehmen.
Kein Richter vom Volksgerichtshof ist wegen seiner Urteile, die ebenso im Auftrag der Staatsmacht rechtswidrig gesprochen wurden, im Nachkriegsdeutschland angeklagt oder verurteilt worden.
Verurteilt wurden nur die, die diese Urteile umgesetzt haben. Bei einem Zivilgericht hätte man die Chance, gegen den Staat zu obsiegen, deshalb kann man nur in ganz wenigen Situationen vor ein Zivilgericht gehen.
Das BVerG ist ebenfalls Weisungsgebunden, allerdings gilt das nur, wenn sich die Parteien und die Regierung einig sind.
Natürlich kann man die Absprachen nicht nachweisen, vergleichbar ist da die Situation bei den Benzinpreisen.
Wir leben weder in einem Rechtsstaat noch in einer Demokratie. Denn egal was man wählen würde, heraus kommt immer das Gleiche(Erfahrung aus 65 Lebensjahren).
Vielleicht kann man da etwas verändern, die Piratenpartei? Wer weiss......
Eine Kleinigkeit als nachtisch noch....welcher Richter hat wohl das Gutachten für die neue Haushaltsabgabe gemacht, im Auftrag der Merkel Mafia?
Richtig, ein Herr Kirchhof, Beruf....Verfassungsrichter........
Ich wollte euch nicht den Glauben an den Rechststaat vermiesen, ist doch ein schöner Glaube, oder? ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:01 von Bürger«

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Die siege vor gericht zeigen aber dass selbst die rechtsprechung der ÖR fehler hat die man "ausnutzen kann. Nein, man muss sogar um recht zu bekommen. Ab nächstem jahr wird es schwieriger zu siegen, klar. Es gibt auch entscheidungen die von anfang an verfassungswidrig scheinen, durchgewunken werden und danach durch klagen belagert werden.
Siehe fäkal... äh... fiskalpakt. Wird einfach was abgestimmt ohne dass die mehrheit derjenigen die abgestimmt haben überhaupt den endgültigen text hatten oder es wirklich gelesen/verstanden haben was da eigentlich genau gemacht wird.
Ich bin der meinung dass der neue staatsvertrag einfach durchgewunken wurde ohne dass die abgeordneten überhaupt die gesamte tragweite gerafft haben. Wenn die klagen nächstes jahr los gehen und auch nur einer etwas verfassungswidriges durchbekommt, können wir uns darauf stürzen und das system zum kippen bringen. Bis dahin warte ich ab.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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@conferio
Träumen tut seit langem keiner mehr von uns und dennoch kämpfen wir unermüdlich gegen dieses Unsystem. Wir spüren und sehen auch, dass immer mehr Leute sich damit auseinandersetzen und bereit sind, dagegen vorzugehen.

Es geht auch nicht in erster Linie darum, in der ersten Instanz gleich zu gewinnen, aber wenn viele klagen, werden auch die Medien aufhorchen und das Thema noch stärker begleiten, womit wir irgendwann eine Gesamtgesellschaftliche Diskussion anstoßen – das ist das primäre Ziel.

Wir müssen daher unermüdlich und pausenlos informieren, damit auch die Straußvögel ihre Köpfe aus dem Sand herausstecken.


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Auf der FB seite hat jemand argumentiert dass ordnungswidrigkeiten, z.b. das nicht beantworten der derzeitigen briefe an firmen, geahndet werden. Einer verwies auf eine gesetzesänderung die besagt dass nur geahndet werden kann wenn vorher genau dargelegt wird wie die konsequenzen aussehen für eine ordnungswidrigkeit.

Zitat
Eine Weigerung ist eine Ordnungswidrigkeit... Lach... Wie soll das gehen, wenn das OWiG aufgehoben ist. Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt S.2614 im Art.57
Zitat
Aufgehoben und ersetzt.
http://www.buzer.de/gesetz/5827/a80345.htm
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2353; Geltung ab 01.01.1975
FNA: 454-1; 4 Zivilrecht und Strafrecht 45 Strafrecht 454
Zitat
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.
Stimmt das?


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Viele interessante Beiträge, und vielleicht habe ich ja das Wesentliche übersehen. Also: Was soll ein Boykott ab Januar 2013 bringen? Was eine Klage? Gibt es irgendeinen Zweifel, dass die Haushaltsabgabe kommen wird? Bitte nur ernsthafte Antworten, keine sinnlosen GEZ-Beschimpfungen oder Träumereien a la "es müssen eben alle boykottieren". Wir leben hier in Deutschland, das wird nicht passieren.


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gebuehren-igel

Viele interessante Beiträge, und vielleicht habe ich ja das Wesentliche übersehen. Also: Was soll ein Boykott ab Januar 2013 bringen? Was eine Klage? Gibt es irgendeinen Zweifel, dass die Haushaltsabgabe kommen wird? Bitte nur ernsthafte Antworten, keine sinnlosen GEZ-Beschimpfungen oder Träumereien a la "es müssen eben alle boykottieren". Wir leben hier in Deutschland, das wird nicht passieren.
Nein, es gibt keinen Zweifel, dass die Wohnungs-, Betriebsstätten- und Fahrzeugabgabe kommen wird. Zum Thema Boykott kann ich nichts sagen. Zur Klage: Es ist deine einzige Möglichkeit, deiner Rundfunkanstalt unmissverständlich mitzuteilen, dass du diesen so genannten Beitrag nicht gewillt bist kampflos hinzunehmen. Im Einzelfall wird es sicher auch durch erfolgreiche Klagen zur Korrektur einiger Merkwürdigkeiten des neuen Rechts kommen. Ob eine grundsätzliche Abwehr der Abgabe durch den Gang bis zum Verfassungsgericht möglich ist, ist nicht vorherzusagen. Die Chancen sind sicher minimal, aber es sind Chancen.


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Alle Macht geht vom Volke aus
#114: 29. Juni 2012, 20:55
Drei Wege zeichnen sich ab:

1) Boykott durch Verweigerung der Rundfunkbeiträge ohne Nachzudenken.
2) Inanspruchnahme von legalen Rechtswegen und Rechtsmitteln gegen Inhalte des neuen RSV 2013-2014 ab 01.01.2013 mit Sicherheitshinterlegungen.
3) Inanspruchnahme demokratischer Rechte im jeweiligen Bundesland des Hauptwohnsitzes unter Beachtung der Kündigungsvorschriften für jedes einzelne Bundesland im RSV.

Einige wichtige Unsicherheitsfaktoren:
A) Wieviel Bundesbürger verlassen ihre Komfortzone und beteiligen sich im Widerstand?
B) Wer klagt gegen was?
C) Was halten Richter für relevant und für berufungsfähig?
D) Welche Auswirkungen haben Urteile auf den Bestand der Zahlungspflichten?
E) Erwirken bestimmte Klagen eine aufschiebende Wirkung?
F) Welchen Einfluss haben Parallelvorgänge, bspw. der zum 31.12.2012 gekündigte Vertrag der ÖRR mit den Kabelanbietern?

Fazit: Alle Macht geht vom Volke aus!


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@Thomas
Siehst Du eine Möglichkeit bei dem Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag eine Streitgenossenschaft zu gründen? 


Weg wie bei ESM?
Zitat

Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler ließ gegen Mitternacht seine Verfassungsbeschwerde von einem Boten an der Pforte des Gerichts abgeben. Zudem wurde die Beschwerdeschrift des Vereins "Mehr Demokratie" eingereicht, der sich nach dessen Angaben rund 12.000 Bürger angeschlossen haben. Diese Klage wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Die Eilverfahren dürften einige Wochen dauern. …
http://mobil.n-tv.de/politik/Das-letzte-Wort-hat-Karlsruhe-article6618556.html

Wie ist denn Deine Einschätzung?

schöne Grüße
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2012, 10:22 von Viktor7«

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  • weiß was
Ich sehe die Einschränkung der Zuständigkeit des Prozessgerichts.

Zuständig sind zunächst die Verwaltungsgerichte, und zwar die Gerichte in deren örtliche Zuständigkeit der Kläger fällt.

D.h. nur Kläger aus einer Stadt / Landkreis könnten gemeinsam klagen.

Das macht Sinn bei Widerständen gegen geplante Ortsumgehungen, neue Baugebiete etc. (Zusammenfassung der regionalen Interessen), passt aber hier (bundesweite Streuung) nicht.


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Verfahrenskosten & Verfahrensweg
#117: 30. Juni 2012, 10:46
Zu den Verfahrenskosten finden sich für klagewillige Bürger in diesem juristischen Forum weitere Informationen: http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=1339&s=52c338c9ec349b48386239e205187353

Zum Klageweg ist im selben Forum diese wegweisende Information hinterlegt:

Zitat 1: "Zitat von Rechtspfleger: ... Voraussetzung für die zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist immer die ausschöpfung des ordentlichen rechtsweges."

Zitat 2: "So ist es. Einzige Ausnahme wäre ein Vorlageverfahren im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle. Entscheidet sich also bereits das erstinstanzliche Gericht, die Sache dem BVerfG vorzulegen, weil es selbst von der Verfassungswidrigkeit der Regelungen überzeugt ist, würde man den Instanzenzug verkürzen."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2012, 10:58 von Timo«

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Ich sehe die Einschränkung der Zuständigkeit des Prozessgerichts.

Zuständig sind zunächst die Verwaötungsgerichte, und zwar die Gerichte in deren örtliche Zuständigkeit der Kläger fällt.

D.h. nur Kläger aus einer Stadt / Landkreis könnten gemeinsam klagen.

Das macht Sinn bei Widerständen gegen geplante Ortsumgehungen, neue Baugebiete etc. (Zusammenfassung der regionalen Interessen), passt aber hier (bundesweite Streuung) nicht.
OK, ich verstehe.

Das wollte ich noch hinzufügen, Du bist mir mit der Antwort jedoch schon zuvorgekommen.

Was hältst Du von der Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Artikels 5 GG (1)?

Zitat
Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2)…

Ansatz:

Eine freie ungehinderte Medienwahl zur Informationsbeschaffung (Unterrichtung), ohne Aushöhlung des Grundrechts durch Zwangszahlungen und damit einhergehender Zwangsumschichtung der Medienausgaben zugunsten der ö.-r. Sender, ist nicht gegeben. Es gibt Menschen, die sich gerne nur aus den Zeitungen und Büchern und/oder aus dem Internet informieren. Andere benutzen das TV Gerät als Monitor für Spielkonsolen oder zur Wiedergabe von DVD/Blu-ray Filmen.

Bei einem Dispokredit kommen im Laufe des Lebens Zwangsumschichtungen der Medienausgaben in folgenden Höhen zusammen:
Schulden bei Überziehung des Kontos / Gewinn bei Geldanlage statt Zwangsrundfunkgebühren (Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
4% -> 52.461 €
5% -> 78.355 €
6% -> 118.766 €
7% -> 182.180 €

Es handelt sich um keine geringfügige Zwangsumschichtung. Dass wir Bürger dadurch persönlich gehindert werden, unsere gewünschte Zeitung, Zeitschrift, Buch, CD, DVD und andere Medien zu kaufen, liegt auf der Hand.

Zur Demokratie gehört auch für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu empfangen (oder abzuschalten!) Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus dem ö.-r. Rundfunk zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung oder Ablehnung Rundfunkbeiträge zwangsweise erhoben werden.

Außerdem findet eine Zensur statt, Beispiele:
...


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Victor, das problem ist das argument der "solidarität" dass z.b. in der klage von studenten vor jahren gegen genau jene verwendet wurde. Dass man für etwas zahlt dass man nicht nutzen will, wird niemanden interessieren. Der ansatz mit dem grundgesetz ist schon brauchbar. Nur muss am ende es so darstehen, dass das solidaritätsprinzip nicht mit der verfassung vereinbar ist. Diese lücke zu finden wird schwer da der staatsvertrag da nicht viel ansatzpunke übrig lässt.
Auf der anderen seite muss darauf geachtet werden dass evtl das argument "es sind ja nur 18€" gegen uns verwendet wird. Wie auch immer eine klage aussieht, sie muss etwas rechtswidriges aufzeigen und zeigen dass es uns ums prinzip geht, nicht um "ein paar euro sparen" geht.


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