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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 341233 mal)

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18 Euro sind nicht genug, um den "Zugang" zu behindern.

Ich muss dir widersprechen. Meine Tochter zieht in ihre erste Wohnung mit ihrem Freund zusammen und sie müssen wirklich jeden Cent mehrmals umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Miete, Nebenkosten, Auto (für die Fahrt zur Arbeit), Telefon, Ersteinrichtung, Renovierung usw. Essen und sich kleiden müssen sie auch.

Nun verdienen beide nicht gerade üppig – der Freund ist Mechatroniker und sie zahnmedizinische Fachangestellte. Ein Kind ist auch unterwegs (Scheiße, ich werde alt!!!), so dass sie für eine ganze Weile nicht arbeiten kann.

Nun, kannst du mir ruhig glauben, dass 18 Euro mehr oder weniger im Monat für beide spürbar sind. Und solche Fälle gibt es zuhauf.

Beide werden verdonnert, ÖR-Medien zu konsumieren, denn für was anders reicht das Geld nicht – gut, Papa hilft, aber nicht jeder hat so einen Vater... ;-) –.

Daher lasse ich das nicht gelten, denn wir reden hier von einem Betrag über 216 EUR im Jahr, die sie einfach nicht haben. Noch mehr Geld für Medienkonsum ist nicht drin.

Also, denen wird ein bestimmter Medienkonsum DIKTIERT. Das Grundgesetz meint jedoch was anders, oder?


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Tendenz: steigend!

http://kef-online.de/inhalte/entwicklung.html

(Wäre interessant zu wissen, wie die Zahlen inflationsbereinigt aussähen)


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g

gebuehren-igel

Zur Info: Die Grafikquelle aus Does Eintrag wird bei mir durch Malwarebytes Anti-Malware als potenziell gefährliche Seite gesperrt. Kann falscher Alaram sein, nur dass sich niemand beschwert, falls er Trojaner auf seinem Rechner findet.

Zu den 18 Euro: Klar kann das viel sein, wenn man knapp über dem Existenzminium ist. Aber das gilt dann eben nur für diese Leute und die könnten das als Kalgegrund nehmen. Allerdings gibt es halt nahe der gezogenen Grenze solche Fälle, von daher würd ich nicht allzuviel drauf setzen, dass man damit Erfolg haben kann.


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Doe, fehlt jetzt nur noch eine grafik für das gehalt der ÖR vorsitzenden, moderatoren und justitiaren. Dann könnte man vergleichen wie "fair" die erhöhungen wirklich sind bzw für wen. Grund- und ferhsehgebühr sind in über 10jahren um 50% gestiegen. Womit wird das gerechtfertigt?
Zitat
Zu den 18 Euro: Klar kann das viel sein, wenn man knapp über dem Existenzminium ist. Aber das gilt dann eben nur für diese Leute und die könnten das als Kalgegrund nehmen. Allerdings gibt es halt nahe der gezogenen Grenze solche Fälle, von daher würd ich nicht allzuviel drauf setzen, dass man damit Erfolg haben kann.
Es geht ums prinzip. Entweder verstösst es teilweise (und somit eigentlich ganz) gegen das grundgesetz und man hat somit erfolg oder es ist in ordnung. Es ist ganz einfach. Entweder hat man einen fernseher und zahlt oder man hat keinen und zahlt nicht. Fertig. Alles andere ist grund zum klagen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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@Rene

Sage Deiner Tochter und ihrem Freund, sie sollen einen Antrag auf Befreiung von der RF-Gebühr auf der Grundlage des §6 Abs. 3 RGebStV (Härtefall) stellen. Es gibt dazu Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht vom Nov. 2011.

Mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen.


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(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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doe

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Zur Info: Die Grafikquelle aus Does Eintrag wird bei mir durch Malwarebytes Anti-Malware als potenziell gefährliche Seite gesperrt. Kann falscher Alaram sein, nur dass sich niemand beschwert, falls er Trojaner auf seinem Rechner findet.
Ist eine PNG-Datei auf xup.in
Ein "false positiv"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2012, 19:34 von doe«
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Es ist ganz einfach. Entweder hat man einen fernseher und zahlt oder man hat keinen und zahlt nicht.

Es ist noch einfacher: Entweder schaut oder hört man den ÖRR oder nicht – Ich möchte einen Fernseher haben und trotzdem den unbestellten Müll nicht sehen!


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@Rene

Sage Deiner Tochter und ihrem Freund, sie sollen einen Antrag auf Befreiung von der RF-Gebühr auf der Grundlage des §6 Abs. 3 RGebStV (Härtefall) stellen. Es gibt dazu Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht vom Nov. 2011.

Mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen.

Jetzt zahlt sie noch nichts und sie wohnt auf der anderen Straßenseite. Deswegen weiß sie ganz genau, was machen, wenn ein Scherge auftaucht: Papa holen, ihn zu mir schicken oder ihn bestellen, wenn Papa wieder da ist. Papa braucht auch sein Spielzeug... :-)

Es geht mir eher um 2013 und die absolute Unmöglichkeit der Selbstentscheidung, also um Beitragssklaverei.


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Mit einem Fernseher kann man
- geliehene oder eigene DVD's schauen,
- eine Set-Top-Box anschliessen, wie Apple sie auf den Markt bringen will, um Internet auf die Glotze zu zaubern,
- das Bild einer Überwachungskamera sehen,
- Privatfernsehen schauen.

Warum soll da jemand Gebühren zahlen müssen?







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Mit einem Fernseher kann man
- geliehene oder eigene DVD's schauen,
- eine Set-Top-Box anschliessen, wie Apple sie auf den Markt bringen will, um Internet auf die Glotze zu zaubern,
- das Bild einer Überwachungskamera sehen,
- Privatfernsehen schauen.

Warum soll da jemand Gebühren zahlen müssen?

Ich habe diese Spielchen satt! Sicher funktioniert vieles davon und wir praktizieren das seit vielen Jahren, aber ich möchte meine Freiheit zurück! Ich möchte nicht lügen müssen, weil ich im Recht bin! Wie krank ist das denn?

Ich möchte einen Fernseher haben und mit ihm machen, was ich will, ohne dass die Domina M.P. sich die Latextaschen voll macht! Ich möchte meinen Fernseher, damit ich mir nachmittags jede blöde Sendung von jedem Blöd-TV reinziehen kann – Bildungs-TV beim ÖRR brauche ich nicht. Und wenn ich doch Bildungs-TV vom ÖRR will, dann bin ich auch bereit, dafür zu bezahlen – aber lass es MEINE Entscheidung sein! Technisch alles kein Problem. Dann Karte rein und auf der Mattscheibe Lindenstraße, Sturm der Liebe, Marienhof, Mutantenstadl, Hansi Hinterlader und Co. raus – Bildungs-TV eben...

Ist es – verdammt doch mal – eine Sünde, einen Fernseher zu haben? Bin ich deswegen ein Verbrecher? – Nein, die Verbrecher sitzen auf der anderen Seite und machen sich die Taschen voll mit dem Geld der Gebührensklaven.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2012, 20:05 von René«

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Die Härtefallregelung steht auch in dem neuen Vertrag.


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Die Härtefallregelung steht auch in dem neuen Vertrag.

Was für ein Vertrag? Es ist eine Mogelpackung mit Volksbetrugcharakter.
Wir müssen uns "freikaufen" um Schmarotzersender, ZGEZ, Dummschwätzer mit Millionengehältern, Intendanten und die Propaganda lebenslang zu subventionieren.

Das Gute ist, es brodelt bereits intern bei den Sendern. Die Wutbürger werden von Tag zu Tag mehr. Die Frage ist noch, wann sich die privaten Verlage der Sache ernsthaft annehmen und keinen halbherzigen Pseudowiderstand veranstalten. Ich bin gespannt, welches Blatt unsere Unterschriftenaktion http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion als erster unterstützen wird.

Die Auflagen gehen in den Keller. Wenn ab 2013 noch mehr Zeitungsleser und gelegentliche Käufer wegfallen, wird die Lage explosiv.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2012, 22:44 von Viktor7«

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Viktor, was den 2013 in Kraft tretenden Knebelvertrag betrifft, bin ich mit Dir einer Meinung. Aber bis wir dieses Machwerk wieder los sind, kann man ja versuchen die Härtefallregelung für sich zu nutzen.

Das Formular für den Befreiungsantrag (Stand 07/2011) weist auf diese Möglichkeit garnicht hin.



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Viktor, was den 2013 in Kraft tretenden Knebelvertrag betrifft, bin ich mit Dir einer Meinung. Aber bis wir dieses Machwerk wieder los sind, kann man ja versuchen die Härtefallregelung für sich zu nutzen.

Das Formular für den Befreiungsantrag (Stand 07/2011) weist auf diese Möglichkeit garnicht hin.

Viele von uns nutzen daher den jeweils gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV).

Du meinst den §6 "Gebührenbefreiung natürlicher Personen", Abs. 3. Welche Härtefallregelung soll im vorliegenden Fall, für jemanden der arbeitet und mehr als ein paar EUR über den Sozialsätzen liegt, greifen?

Zitat
... Denn die Vorschrift des § 6 Abs. 3 RGebStV, der in besonderen
Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht,
schafft die Möglichkeit, auch diejenigen Empfänger von Arbeitslosengeld
II mit Zuschlag in dem Umfang, in dem die Rundfunkgebühren den Zuschlag
übersteigen, von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien, obwohl die
Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 Nr. 3 RGebStV nicht vorliegen. Ebenso
erlaubt die Härtefallregelung diejenigen Personen teilweise von den
Rundfunkgebühren zu befreien, die zwar keine Sozialleistungen i. S. d.
Befreiungstatbestandes beziehen, deren Einkommen die Regelsätze aber nur
geringfügig übersteigt, so dass der übersteigende Betrag die
Rundfunkgebühren nicht abdeckt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html

Je nach dem, kann man mit Kind oder auch ohne schnell am Limit sein. Da sind 18 EUR / Monat nicht wenig.
Wehe, Du hast einen Kredit am Laufen. Beim negativen Kontostand könnten die Zinsen denjenigen in den Ruin treiben. Nur als Vorgeschmack:

Schulden bei Überziehung des Kontos / Gewinn bei Geldanlage statt Zwangsrundfunkgebühren (Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
4% -> 52.461 €
5% -> 78.355 €
6% -> 118.766 €
7% -> 182.180 €


Die ZGEZ kennt kein Erbarmen, Geldabpressen ist deren Job.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2012, 08:50 von Viktor7«

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Du meinst den §6 "Gebührenbefreiung natürlicher Personen", Abs. 3. Welche Härtefallregelung soll im vorliegenden Fall, für jemanden der arbeitet und mehr als ein paar EUR über den Sozialsätzen liegt, greifen?



Ja diese Stelle meine ich. Und die Härtefallregelung greift immer dann wenn nach Abzug der Gebühr vom Einkommen weniger als das Existenzminimum verbleibt.

In dem ab 2013 gültigen Vertrag ist es der §4 Abs. 6


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