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Autor Thema: SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 357016 mal)

K
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@ René

"Ich verstehe einfach zu wenig darüber, um über die Konsequenzen von massenhaften Einzelklagen zu urteilen"


Vielleicht bekommt die GEZ ein Urteil das ihr gefällt und diese Urteil wird dann auf alle anderen Klagen angewendet falls dies in Deutschland erlaubt ist.


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...
Was den rechlichen Aspekt anbelangt, müsste man als Privatperson darlegen,
warum das Rundfunkbeitragsgesetz die persönlichen Rechte verletzt. Hier
zählt die Qualität mehr als die Quantität. Wenn man schlüssig darlegen
könnte, dass der Rundfunk im Internetzeitalter nicht mehr notwendig ist, dann halte ich es
für nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber die Notbremse zieht.
Hier muss man aber aufpassen, dass einen die ÖRR nicht ausbremsen.
Die Verfassungsbeschwerde des Herrn Rechtsanwalts Tschuschke
http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf
ist voll von sehr gut begründeten Verletzungen der persönlichen Grundrechte. Es lohn sich das lange Dokument durchzulesen.

Die Seite 7 und 8
"2. Gerügt wird die Verletzung der negativen und der positiven Rundfunkfreiheit sowie der Informationsfreiheit des Beschwerdeführers (Art. 5 Abs. 1 GG) …"
gibt schon mal einen guten Vorgeschmack.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2012, 17:14 von Viktor7«

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Viele zahlen heute Zwangsgebühren nur für die Möglichkeit die ö.-r. Sender zu sehen. Auch wenn sie diese gar nicht nutzen. Ist das mit den Grundrechten zu vereinbaren? Kann man nicht bereits jetzt dagegen vorgehen? Wenn ja, wieso macht das kaum jemand?



Läuft da nicht eine Verfassungsbeschwerde eines Anwalts? Darüber ist noch nicht beschlossen worden und andere Verfahren wurden eventuell ruhend gesellt.

So, und der Gesetzesentwurf bezüglich Rundfunkbeitrag ist noch gar nicht umgesetzt sondern wird dies erst zum 01.01.2013.

Gegen eine geplante Gesetzesänderung kann man erst vorgehen sobald sie stattgefunden hat.

 


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gebuehren-igel

Viele zahlen heute Zwangsgebühren nur für die Möglichkeit die ö.-r. Sender zu sehen. Auch wenn sie diese gar nicht nutzen. Ist das mit den Grundrechten zu vereinbaren? Kann man nicht bereits jetzt dagegen vorgehen? Wenn ja, wieso macht das kaum jemand?



Läuft da nicht eine Verfassungsbeschwerde eines Anwalts? Darüber ist noch nicht beschlossen worden und andere Verfahren wurden eventuell ruhend gesellt.


Was noch läuft, ist die Verfassungsbeschwerde wegen der PC-Gebühr, was meines Wissens keine aufschiebende Wirkung mehr auf die anderen Verfahren hat, da der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft ist. Die Argumentation oben ist eh vom Bundesverfassungsgericht vor langer Zeit ausgehebelt worden. Man zahlt nicht für die Öffentlich-Rechtlichen, sondern für die "Gesamtveranstaltung Rundfunk". Deshalb sind die persönlichen Seh- und Hörgewohnheiten unerheblich.

Das kann man jetzt allerdings auch umdrehen: Wenn man nicht für die Öffentlich-Rechtlichen zahlt, sondern für die Medien Fernsehen und Radio, dann gibt es zumindest fürs Fernsehen genügend Studien zu den unerfreulichen Nebenwirkungen gesundheitlicher und geistiger Art dieses Mediums.


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Ich kenne konkret nur diesen einen Fall bezüglich Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg9271.html"
Zitat
" Die Beschwerdeführerin (Bf) wollte der Gebührenpflicht für die in ihren
Hotelzimmern aufgestellten Fernsehgeräte durch eine Verhinderung des
Empfangs von Programmen öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten
entgehen. Sie verlangte deshalb entsprechende technische Vorkehrungen
vom Süddeutschen Rundfunk (SDR). Der SDR lehnte dies ab, eine Klage
hiergegen blieb erfolglos.
Mit ihrer Vb rügte die Bf insbesondere eine Verletzung der
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), weil sie durch die
Gebührenpflicht im ungehinderten Zugang zu dem Informationsangebot
privater Veranstalter und ausländischer Programme beeinträchtigt werde.
Weiterhin rügte sie die Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1
GG) und der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). "
Dieser Fall scheint mir nicht allzu gut begründet worden zu sein, so dass es für die Bundesverfassungsrichter ein leichtes war, diesen mit der Aussage 
Zitat
"…1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG enthält keine Garantie kostenloser
Informationen. Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung
könnten dieses Grundrecht nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten
oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige
Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten.
Dafür ist nicht das Mindeste ersichtlich…."
abzuschmettern.

Zitat
Bundesverfassungsgericht  - Bindungswirkung und Gesetzeskraft http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
" Die formelle Bindungswirkung einer Entscheidung besteht nur im konkreten Fall (inter partes). Es besteht keine inhaltliche Bindung für andere Gerichte an die ausgeurteilte Rechtsmeinung des Gerichts. Diese haben keine Gesetzeskraft. Die Rechtsmeinung des Bundesverfassungsgerichts ist aber eine Richtschnur für die untergeordneten Gerichte, die meist auch befolgt wird. Abweichungen sind recht selten. Jedes Gericht kann aber in einem anderen gleich oder ähnlich gelagerten Fall einer anderen juristischen Meinung folgen, wenn es dies für richtig hält."


Mal angenommen, jemand stellt jetzt oder nach Einführung der neuen Haushaltsabgabe seine Zahlungen mit den Begründungen lt. Seite 7 und 8 (aa) und bb)) aus  http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf ein und lässt es auf Gerichtsverfahren ankommen.

Zitat
[Quelle: http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf - Seite 7 und 8]

...
2. Gerügt wird die Verletzung der negativen und der positiven Rundfunkfreiheit sowie der Informationsfreiheit
des Beschwerdeführers (Art. 5 Abs. 1 GG)


a) Eingriff

aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit
Rundfunkgebühren dürfen nur von Rundfunkteilnehmern erhoben werden, also solchen Bürgern, die
tatsächlich am Rundfunk teilnehmen. „Die Verfassung gewährleistet für jeden die Freiheit, sich für
oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte
Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu
rezipieren (oder abzuschalten!)“ (Herrmann, Günter: „Rundfunkrecht - Fernsehen und Hörfunk mit
Neuen Medien“, 2. Auflage München 2004, §7, Rn 49). Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz
aus der Veranstaltung „Rundfunk“ zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass
hierfür trotz genereller Nichtnutzung Gebühren erhoben werden. Andernfalls liegt ein Eingriff in die
negative Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers vor.

bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit
Die Erhebung von Rundfunkgebühren trotz Nichtnutzung des Rundfunks greift aber auch in die positiven
Rundfunkfreiheit des Beschwerdeführers ein. Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche
Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen
und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf
die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Gebührenzahler finanziert
werden. Leider hat der deutsche Gesetzgeber anders als beispielsweise in den Niederlanden dem
einzelnen Rundfunkteilnehmer keine Möglichkeit eingeräumt, durch sein Empfangsverhalten die Programme
der öffentlich rechtlichen Sender mitzugestalten.
...
Nachdem der einzelne Rundfunkteilnehmer in Deutschland also keine Möglichkeit hat, auf das Programm
und die Verwendung seiner Gebühren in dieser oder ähnlicher Weise Einfluss zu nehmen,
muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit
abzulehnen, in der Hoffnung, dass dies immer mehr Bürger tun und die Rundfunkanstalten
dann irgendwann ihr Programm entsprechend anders gestalten oder zumindest die Gebühren senken.
In der jetzigen Form ist nämlich dem Beschwerdeführer trotz einiger Lichtblicke das Fernseh- und
Rundfunkprogramm der öffentlich-rechtlichen und der privaten Rundfunkveranstalter zu schlecht und
den über die Gebühren geforderten „Preis“ nicht wert.
...

Diese Begründungen haben in meinen Augen wesentlich mehr Gewicht und sind einen Versuch wert.

Wie ist denn hierbei Eure Einschätzung für einen Erfolg?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2012, 13:47 von Viktor7«

H
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Eigentlich passt statt negativer Rundfunkfreiheit eher die negative Meinungsfreiheit: Ich muss die Meinung eines anderen nicht finanziell unterstützen.
Bisher konnte man quasi ja durch "habe kein Gerät" auf jeden Fall raus (auch wenn es ohne PC echt traurig ist im Leben), das geht ab 2013 nicht mehr.

Bisher wurde auch einfach unterstellt: Privater PKW wird auch geschäftlich genutzt, wenn man Gewerbetreibender war. Ausweg bisher: Kein Radio drin haben.
Geht ab 2013 nicht mehr, da soll man immer zahlen.

Da werden Gerichte über einige bisher getätige Annahmen neu nachdenken müssen, wenn man das entsprechend aufbereitet, eben weil es KEINEN Ausweg mehr gibt.


PS: Ich war mal so frei, bei mir auf der Webseite ebenfalls einen Hinweis auf den Online-Boykott Artikel bezüglich des Klagewegs zu setzen.


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Zitat
muss ihm wenigstens die Möglichkeit bleiben, das Programmangebot des Rundfunks in seiner Gesamtheit
abzulehnen
Das hat man die ganze zeit so interpretiert, dass man alle geräte abschaffen muss um das system abzulehnen. Damit ist man aber wieder gezwungen die verlage als informationsquelle zu nutzen. Vorallem wenn man sich nur für das internet entschieden hatte vorher.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2012, 22:44 von Zasz«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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...
Das hat man die ganze zeit so interpretiert, dass man alle geräte abschaffen muss um das system abzulehnen. ...
So interpretiere ich den bisherigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch,
das heißt aber nicht, dass man keine neue Einsicht erlangen und sich der Argumentation aus

aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit und
bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit

nicht anschließen darf.

Ich glaube, wir alle teilen bereits diese Ansicht, auch die Mehrheit der Bevölkerung. Das Problem sind "nur noch" die Richter, Politiker und die Sender (inkl. Nutznießer). Auf der anderen Seite müssen mehr Menschen an ihr Recht glauben und dafür einstehen wollen.   


--------------------------------------
Bin gerade auf den wikipedia Eintrag zu Rezipientenfreiheit gestoßen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit

Zitat
Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen.

…Die Rezipientenfreiheit ist ein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat, der die Information der Bürger weder lenken, noch behindern und auch nicht registrieren darf. …

Wie ist denn Eure Einschätzung für einen Erfolg bei der Argumentation
nach:
aa) Eingriff in die negative Rundfunkfreiheit und
bb) Eingriff in die positive Rundfunkfreiheit?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.msg20342.html#msg20342


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aa und bb fallen zum 01.01.2013 per Gesetz weg, d.h es handelt sich tatsächlich nur noch um eine Abgabe um einen Teil des öffentlichen Lebens zu finanzieren.

Hiermit umgeht man auch geschickt den Willen des Wohnungsinhabers ob und wie er sich tatsächlich informieren will.



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Zitat
Hiermit umgeht man auch geschickt den Willen des Wohnungsinhabers ob und wie er sich tatsächlich informieren will.
Ich empfinde es weiterhin als rechtlich fragwürdig (grundrechtverletzung?) dass ich gezwungen werde informationen zu kaufen auch wenn ich mich nicht informieren will. Um auf das tolle 60cent pro tag argument zu kommen. Brötchen kosten lange keine 60cent mehr und die kann ich mir dann kaum noch leisten. Geht anderen geringverdienern genauso. Da aber politiker das sozialstaatspostulat kontrollieren, wird nichts demokratisches kommen.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich hege die Hoffnung, dass ab 2013 durch die nicht mehr vorhandenen Möglichkeiten, legal oder illegal (wenn man überhaupt von Legalität reden kann) um die Gebühr zu kommen, die Gegner ihre Kräfte bündeln und alles tun, um das Übel an der Wurzel zu packen:

  • Braucht man heute einen ÖRR und wenn, in welcher Größe und für welche Aufgaben?
  • Welchen Stellenwert hat den ÖRR? Muss er von der Allgemeinheit getragen werden?
  • Gibt es überhaupt noch einen Bedarf für eine mediale Grundversorgung?
  • Wollen wir zukünftig ca. 10 Milliarden jährlich für eine zweifelhafte mediale Grundversorgung ausgeben?


Natürlich kann man den Fragekatalog weiter wachsen lassen, aber wichtig ist die Tatsache, dass man entweder die Kröte schluckt und ewig für Thomas Gottschalk & Co. zahlt, oder man wehrt sich dagegen und stellt die Existenzberechtigung des ÖRR in Frage.


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Hallo Thomas,

danke für Deine kurze Einschätzung.

Könntest Du das bitte ein wenig mehr ausführen, wieso die Begründung lt. aa und bb bei dem neuen Rundfunkbeitrag nicht mehr greifen soll?

Geringfügige Begriffsumstellungen (Rundfunkgebühren -> Rundfunkbeitrag, Rundfunkteilnehmer -> Rundfunkbeitragsschuldner, …) mussen sein.
Die Argumente (aa und bb) beziehen sich in der Tendenz nicht auf den alten RGebStV. Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit dem Rundfunkbeitrag kümmert sich maßgebend um die funktionsgerechte Finanzausstattung des ö.-r. Rundfunks. Die Menschen bleiben, wie die Rundfunkfreiheit auch, nach wie vor auf der Strecke.

(funktionsgerechte Finanzausstattung der ÖRR ->  es wird mir übel -> Gedanken: auswandern, Freiheitskämpfer anheuern, die Axt schärfen, Guillotinen in Köln (Eingang GEZ) und Berlin aufstellen, …)

Anm.: ich hoffe die anos lesen mit (Guillotinen in Köln, Eingang GEZ)  ;)


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  • weiß was
Mit kurzen Worten gesagt: Beim Rundfunkbeitrag geht es, im Gegensatz zur Rundfunkgebühr, nicht mehr um die technische Möglichkeit (Besitz von Geräten) öffentlich-rechtliche Darbietungen nutzen zu können sondern ausschließlich um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Wohnungsinhaber bzw. Haushaltsvorstände.

Dadurch entfällt die beschriebene negative Rundfunkfreiheit "Rundfunkgebühren dürfen nur von Rundfunkteilnehmern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen." da die Rundfunkgebühren tatsächlich nicht mehr existieren.

Auch entfällt die positive Rundfunkfreiheit "Zur positiven Rundfunkfreiheit gehört nicht nur, irgendwelche Rundfunksendungen zu rezipieren, sondern auch, Rundfunksendungen bewusst auszuwählen und durch die Entscheidung für oder gegen bestimmte Programme mittelbar auch Einfluss auf die Gestaltung des Rundfunkprogramms zu nehmen, die schließlich vom Gebührenzahler finanziert werden." da es auf den Besitz von Geräten oder gar Wahl von Sendungen nicht mehr ankommt.

Der Gesetzgeber will lediglich sicherstellen dass die Finanzierung des Rundfunks von jedem, der es sich leisten könnte (Wohnungsinhaber ohne Bezug von Sozialleistungen", mitgetragen wird.

Grundsätzlich ist die Idee gut, scheitert aber daran, dass ein rein privat veranstalteter Rundfunk allein aus Werbeeinnahmen (umgelegt auf die beworbenen und verkauften Produkte) finanziert werden kann.

Die Argumentation bzgl. Verfassungsfeindlichkeit des Rundfunkbeitrags muss anders laufen.



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Zitat
Dadurch entfällt die beschriebene negative Rundfunkfreiheit "Rundfunkgebühren dürfen nur von Rundfunkteilnehmern erhoben werden, also solchen Bürgern, die tatsächlich am Rundfunk teilnehmen." da die Rundfunkgebühren tatsächlich nicht mehr existieren.
Dem kann ich nicht zustimmen. Egal wie man es nennt, bürger bezahlen nach wie vor die ÖR. Nur der name ändert sich und die art wie abgerechnet sich. Das grundprinzip ist identisch. Die wahl der sendung oder einfluss auf das programm gab es noch nie.
Zitat
Der Gesetzgeber will lediglich sicherstellen dass die Finanzierung des Rundfunks von jedem, der es sich leisten könnte (Wohnungsinhaber ohne Bezug von Sozialleistungen", mitgetragen wird.
Der gesetzgeber stellt für den ÖR sicher dass jeder für den rundfunk zahlt, egal ob empfang oder nicht. Die abgeordneten in den rundfunkräten setzen sich dafür ein, nicht der eigentliche gesetzgeber der zur demokratie verpflichtet ist.
Zitat
Die Argumentation bzgl. Verfassungsfeindlichkeit des Rundfunkbeitrags muss anders laufen.
die verantwortlichen haben gute arbeit geleistet etwas übrig zu lassen dasss einen angriffspunkt darstellt. Ich sage dass bis 2013 gewartet werden muss um zu sehn wie weit die ÖR gehn um die gebühr einzufordern von jenen die sich weigern zu zahlen und ob klagen in welchem format ankommen. Die ersten urteile werden eine weile auf sich warten und es wäre sinnvoller die zeit vom 1.1. bis zum 1. urteil so zu füllen dass man das geld nicht zahlen muss ohne angst vor drohungen der ÖR zu haben.


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Natürlich zahlen die Bürger weiterhin für den ÖR. Und zwar in Form einer neuen Steuer / Abgabe.

Steuern sowie Abgaben sind leider nicht an unmittelbare Gegenleistungen gekoppelt und dienen (hier aufgaben- und zweckgebunden) der Deckung eines Finanzbedarfs.

Es wird die Rundfunkgebühr (angreifbar, da Gebühr eine Geldzahlung für eine bestimmte Nutzung impliziert) in eine Rundfunkabgabe (nicht angreifbar, da Nutzungsunabhängig) umgewandelt.

So sehe ich es und außer Widerstand (Nichtzahlen) fällt mir zum Thema nichts ein. Wenn Du als Selbständiger oder Verheirateter (Klasse III/V) die Vorsteuer nicht zahlst wird auch gleich beigetrieben; hier wird es wohl ähnlich laufen.

die verantwortlichen haben gute arbeit geleistet etwas übrig zu lassen dasss einen angriffspunkt darstellt. Ich sage dass bis 2013 gewartet werden muss um zu sehn wie weit die ÖR gehn um die gebühr einzufordern von jenen die sich weigern zu zahlen und ob klagen in welchem format ankommen. Die ersten urteile werden eine weile auf sich warten und es wäre sinnvoller die zeit vom 1.1. bis zum 1. urteil so zu füllen dass man das geld nicht zahlen muss ohne angst vor drohungen der ÖR zu haben.

Und die Angriffspunkt(e) wären Deiner Meinung nach?


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